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Re: Freiheitsrechte-Allgemeinverfügung

Verfasst: 16.12.17, 20:58
von Nordland
Oktavia hat geschrieben:Nunja, ein Verstoß kostet immerhin 200€ und wenn dies uneinbringlich sein sollte Erzwingungshaft.
Nein, das ist ein Zwangsgeld. Ich möchte mal wissen, wie man dieses Zwangsgeld beitreiben will. Denn schon einen Tag später gibt es kein Glasflaschenverbot mehr, das einzuhalten wäre.

Zum Thema allgemein: Hier hatte ich das Thema schon einmal versucht, juristisch anzureißen: Glasflaschenverbot rechtswidrig. Es gilt weiterhin: "Zur Begründung hat das Gericht darauf hingewiesen, dass das allgemeine Recht der Gefahrenabwehr rein vorsorgliche Maßnahmen, wie ein vorbeugendes Verbot, grundsätzlich nicht zulasse."

Es gibt ja das Gefahrenabwehrrecht, auf das sich "jeder" stützt und das "jeder" als Legitimation für Einschränkungen sieht, bevor etwas geschieht. Ist aber nicht so. Es muss eine konkrete Gefahr bestehen. Also, wen sich zwei Fangruppen unmittelbar gegenüberstehen und die Stimmung aufgeheizt ist, mag man juristisch gesehen ein Glasflaschenverbot rechtfertigen können. Vorsorglich aber etwas zu verbieten, was der Gesetzgeber ausdrücklich als legal ansieht (die allgemeine Handlungsfreiheit erlaubt es, dass man sich tatsächlich einfach so ein Bierchen genehmigt und dabei auch nicht unbedingt eine Plastikflasche nehmen muss), deutet eher darauf hin, dass man das Fanverhalten allgemein beeinflussen will. Hin zum leisen, unauffälligen Eventfan, der der Polizei keine Arbeit macht.

Re: Freiheitsrechte-Allgemeinverfügung

Verfasst: 16.12.17, 21:15
von freemont
Nordland hat geschrieben:...

Zum Thema allgemein: Hier hatte ich das Thema schon einmal versucht, juristisch anzureißen: Glasflaschenverbot rechtswidrig. Es gilt weiterhin: "Zur Begründung hat das Gericht darauf hingewiesen, dass das allgemeine Recht der Gefahrenabwehr rein vorsorgliche Maßnahmen, wie ein vorbeugendes Verbot, grundsätzlich nicht zulasse."
...
Das OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2012 - 5 A 2375/10 hat das Urteil in der Berufung aufgehoben, die Rechtsauffassug des VG wurde nicht bestätigt.

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg ... 20209.html
Entscheidungsgründe:

Die Berufung hat Erfolg.
...
Rechtsgrundlage für den Erlass der Allgemeinverfügung war § 14 Abs. 1 OBG NRW. Danach können die Ordnungsbehörden die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Eine konkrete Gefahr liegt vor, wenn bei ungehindertem Ablauf des Geschehens in überschaubarer Zukunft mit einem Schaden für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung hinreichend wahrscheinlich gerechnet werden kann. In tatsächlicher Hinsicht bedarf es in Abgrenzung zu einem bloßen Gefahrenverdacht einer genügend abgesicherten Prognose auf den drohenden Eintritt von Schäden.
Vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2004 – 6 C 21.03 –, juris, Rn. 25.
Im Kölner Straßenkarneval lagen diese Voraussetzungen für ein polizeiliches Einschreiten vor. Das Glasverbot war in formeller Hinsicht hinreichend bestimmt (1.) Materiell-rechtlich lag eine im Einzelfall bestehende konkrete Gefahr vor (2.). Das allgemeine, auch den Kläger verpflichtende, Glasverbot war eine notwendige Maßnahme zu ihrer Abwehr. Die Beklagte durfte all diejenigen vom Verbot Betroffenen, die Glasbehältnisse mit sich führten oder benutzten, in Anspruch nehmen (3.). Die Maßnahme war ermessensfehlerfrei, insbesondere verhältnismäßig (4.).
...
3. Das von der Beklagten verhängte allgemeine Glasverbot war zur Gefahrenabwehr notwendig. Es war zentraler Bestandteil eines ordnungsrechtlichen Maßnahmenbündels mit dem Ziel, in den Bereichen, in denen sich in der Vergangenheit massive Probleme durch Glasscherben ergeben haben, den Anfall von Glas zu verhindern.

Re: Freiheitsrechte-Allgemeinverfügung

Verfasst: 20.12.17, 10:58
von Celestro
Oktavia hat geschrieben:Mittlerweile hat die Polizei so viel Macht, dass sie solche Blüten problemlos erlassen kann.
Wenn Sie soviel Macht hätte, würde diese Verfügung sicher nicht nur an einem einzigen Tag gelten. Muß man aus einer solch mickrigen Mücke solch einen Elefanten machen ? :roll:

Re: Freiheitsrechte-Allgemeinverfügung

Verfasst: 20.12.17, 12:08
von Townspector
Nordland hat geschrieben:die allgemeine Handlungsfreiheit erlaubt es, dass man sich tatsächlich einfach so ein Bierchen genehmigt und dabei auch nicht unbedingt eine Plastikflasche nehmen muss
Die allgemeine Handlungsfreiheit ist aber ein vergleichsweise weniger hoch aufgehängtes Verfassungsgut und Art. 2 Abs. 1 GG garantiert die allgemeine Handlungsfreiheit nicht schrankenlos, sondern sieht hierfür drei Schranken vor.

So wird die freie Entfaltung der Persönlichkeit nur garantiert im Rahmen
1.der verfassungsmäßigen Ordnung,
2.den Rechten anderer und
3.dem Sittengesetz6.

Dabei ist heutzutage jedoch fast nur noch die Schranke der verfassungsmäßigen Ordnung als Eingriffsmöglichkeit einschlägig, die alle formell und materiell rechtmäßigen Rechtsnormen umfasst, angefangen vom Grundgesetz über die Bundesgesetze und Bundesrechtsverordnungen über die Landesverfassungen und Landesgesetze bis hin zu den Satzungen der Kreise, Städte und Gemeinden,
und eben auch Allgemeinverfügungen.

Die müssen dann noch dem Übermaßverbot genügen, also verhältnismäßig sein, um Bestand zu haben.

Die Einschränkung ist also nicht besonders schwierig zu vollziehen.

Re: Freiheitsrechte-Allgemeinverfügung

Verfasst: 20.12.17, 14:57
von Nordland
Townspector hat geschrieben:Die Einschränkung ist also nicht besonders schwierig zu vollziehen.
Das ist falsch. Bei der Allgemeinverfügung zum Beispiel muss die konkrete Gefahr gegeben sein. Nichts anderes hat übrigens das OVG entschieden - es hat nur im Gegensatz zum VG diese konkrete Gefahr als gegeben angesehen. Im hier vorliegenden Beispiel hätten konkrete Anzeichen für Auseinandersetzungen dargelegt werden müssen.

Darüber hinaus zeigen Urteile wie die zum Freiburger Alkoholverbot, dass das Vorgehen im Einzelfall auf jeden Fall einem allgemeinen Verbot, das auch Nichtstörer trifft, vorzugswürdig ist. Das heißt, wenn Flaschen geworfen werden oder es zu Konfrontationen kommt, soll die Polizei eingreifen und zum Beispiel bei den bösen Jungs Flaschen wegnehmen. Aber bitte nicht durch Allgemeinverfügung, die absehbar auch viele trifft, die einfach nur in Ruhe ein Bierchen trinken wollten.

Die Allgemeinverfügung im vorliegenden Fall hat im Übrigen erkennbar das Ziel, Schikane auszuüben. Die Stuttgarter Ultragruppen haben mehr Probleme mit KSC usw. und Bayern-Ultras auswärts - naja. Ziel der Polizei ist es, generell auf die Zusammensetzung der Fans Einfluss zu nehmen - es lebe das unkritische Eventpublikum, das ihnen weniger Arbeit macht. Da die Motive der Allgemeinverfügung somit klar sind, muss das ganze als untaugliche Überausdehnung der Kompetenzen gewertet werden. Man kann nur auf FFK hoffen.

Re: Freiheitsrechte-Allgemeinverfügung

Verfasst: 20.12.17, 15:09
von freemont
Nordland hat geschrieben:...
Die Allgemeinverfügung im vorliegenden Fall hat im Übrigen erkennbar das Ziel, Schikane auszuüben. ...

Da kann man nur noch den Kopf schütteln und das Mäntelchen der Barmherzigkeit ausbreiten.

https://www.stuttgarter-nachrichten.de/ ... cb941.html
Der Polizeieinsatz verlief im Großen und Ganzen ohne erhebliche Störungen. Lediglich in der Rückreisephase kam es zu einem Zwischenfall, als sich im S-Bahnbereich des Hauptbahnhofs Stuttgart eine Körperverletzung ereignete.

Der Leiter der Bundespolizeiinspektion Stuttgart, Reinhard Pürkenauer, zieht alles in allem eine positive Bilanz aus dem Einsatz: „Durch die sehr gute Zusammenarbeit mit der Landespolizei konnte ein Aufeinandertreffen von rivalisierenden Fangruppierungen verhindert werden, sodass die An- und Abreise störungsfrei verlief. Ich danke allen Einsatzkräften für Ihren Einsatz und den Kollegen der Landespolizei für die hervorragende Kooperation“.

Re: Freiheitsrechte-Allgemeinverfügung

Verfasst: 20.12.17, 17:28
von Nordland
Ja, genau. Und heute konnte ich in der Straße, in der ich wohne, durch meinen unermüdlichen Einsatz mehrere Massenschlägereien und einen Atomkrieg verhindern.

Der Beweis: Die Massenschlägereien und der Atomkrieg blieben heute aus.

Hat also gewirkt, dass ich den Leuten in der Straße vorher allerlei Verbote auferlegt habe.