Auch wenn der Eingangs zitierte Spiegel reisserisch das Wort in der Artikelüberschrift hat, es ist falsch.windalf hat geschrieben:Präventivhaft vs Freiheit? Klingelt es da vielleicht?Mount'N'Update hat geschrieben:Stimmt, aber was hat das mit der Problematik zu tun?
Die interviewte Ministerin hat das Wort auch nicht gebraucht, sondern korrekt von "Gewahrsam" gesprochen.
Es geht hier nicht um eine von vorneherein verfassungswidrige "Präventivhaft" = Strafrecht.
Es geht um den zur Gefahrenabwehr i.R. des Polizei- und Ordnungsrechts zulässigen "Präventivgewahrsam".
Das ist im Nds SOG bereits in § 18 geregelt, "Gewahrsam",
http://www.nds-voris.de/jportal/portal/ ... focuspoint
die Voraussetzungen sollen nun aber für islamistische Gefährder wegen des hohen Gefahrenpotentials gelockert werden. Das dient der Gefahrenabwehr, mit "Haft" hat das nichts zu tun.
Mit § 20p BKAG, "Gewahrsam", existiert bereits eine spezifische Regelung für das BKA wenn die Gefahrenabwehr durch den internationalen Terrorismus nach § 4a BKAG angesprochen ist.
https://dejure.org/gesetze/BKAG/20p.html
Umgangssprachlich ist das natürlich egal, wie man das betzeichnet, aber in einem Rechtsforum sollten die Begrifflichkeiten nicht verwischt werden.