Hierzu gibt es im Bundestag den Petitionsausschuss. Jedoch:
Mich wundert derartiges Verhalten sehr. In Zeiten, in denen man offen darüber debattiert, den Verfassungsschutz auf die einzige Oppositionspartei anzusetzen, wird mit solch einer lapidaren Begründung mal eben die Ausübung eines Grundrechts von hochoffizieller Seite unterbunden. Setzt man da nicht den Verfassungsschutz auf die falschen politischen Kräfte an?bz-berlin hat geschrieben:In diesem Herbst wurden dem Bundestag 19 Petitionen zu einem Thema zugesandt. Aber keine von ihnen wird veröffentlicht. Darüber entschied das Sekretariat des Petitionsausschusses. Die 19 Petitionen wenden sich gegen den Migrationspakt der UNO, der im Dezember verabschiedet werden soll. Darin verpflichten sich die Länder, Migranten aufzunehmen und zu fördern. Die Bundesregierung will auch zustimmen. [...] Zur Begründung schrieb der Bundestag, Petitionen dieser Art seien geeignet, „den interkulturellen Dialog zu belasten“. Die bloße Diskussion über Zuwanderung wird also als gefährliche Störung bezeichnet. Am Mittwoch bekräftigte der Petitionsausschuss mit Mehrheit diese Zensur.
Ist die Ablehnung durch den Petitionsausschuss gerechtfertigt? Welche Rechtsmittel stehen zur Verfügung? Kann bis zur geplanten Unterzeichnung dieses Migrationspaktes noch mit einer Entscheidung gerechnet werden?