Abschiebung unzulässig

politische Aspekte von Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben; rechtliche Aspekte von politischem Agieren

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Zafilutsche
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Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Zafilutsche »

Hm- wie viele "Bedingungen" will man mit einer Meinung verknüpfen? Klar beeinflusst unbestritten ein Faktor wie z.B. die Kostenverteilung eine Meinung.
Nur im Fall Sami A ist die Karre z.Zt. Festgefahren.
Das Ministerium wartet auf eine Verbalnote aus Tunesien (wo fraglich ist ob diese kommen wird) und die Anwälte von Sami A haben ganz konkrete Angaben gemacht, wie Sami A durch wen in Tunesien gefoltert worden ist. :oops:
Die Richter in Gelsenkirchen werden beschimpft/beleidigt/bedroht obwohl diese nur das anwenden wofür Richter ernannt wurden.
Man hätte so viel Geld sparen können, wenn
1. in Tunesien nicht gefoltert würde.
2. Ein Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht beendet worden wäre
und
3. Kein blanker Aktionismus betrieben worden wäre die zu fragwürdigen Handlungen geführt hätte.
Und um zur Ausgangsfrage zurück zu kommen:
]Meine übliche Lieblingsfrage: Was droht denn jetzt nun genau wem, wenn in der Sache nichts weiter passiert?
Der Verlust der Rechtsstaatlichkeit/Gewaltenteilung.
Also ein Freiheitsverlust eines jeden Bürgers. Zum Glück ist aber was passiert!
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