Abschiebung unzulässig

politische Aspekte von Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben; rechtliche Aspekte von politischem Agieren

Moderator: FDR-Team

windalf
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 15295
Registriert: 27.01.05, 02:00
Wohnort: Internet

Abschiebung unzulässig

Beitrag von windalf »

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 18565.html

Meine übliche Lieblingsfrage: Was droht denn jetzt nun genau wem, wenn in der Sache nichts weiter passiert?
Noch am Donnerstagabend hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass Sami A. weiterhin nicht abgeschoben werden dürfe, weil nicht auszuschließen sei, dass ihm in Tunesien Folter drohe. Diese Entscheidung ging jedoch erst am Freitagmorgen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Zu diesem Zeitpunkt saß Sami A. schon begleitet von Bundespolizisten in einer Chartermaschine, die ihn nach Tunesien brachte.
...
Das Verwaltungsgericht erklärte daraufhin, die Abschiebung "verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien". Deshalb sei Sami A. "unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen".
Und zweite Frage: Also ich lese den Text so, dass man halt im Zweifel an Tunesien lieber mal ein paar Millarden zahlen sollte um zu verhindern, dass der noch gefoltert wird und sofort zurückgeholt werden kann. Warum wird da nicht Entsprechendes unternommen wenn uns doch der Rechtstaat und das körperliche Wohlbefinden von ausländischen Gefährdern so wichtig ist?
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Nordland
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3614
Registriert: 20.08.05, 13:30

Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Nordland »

windalf hat geschrieben:Und zweite Frage: Also ich lese den Text so, dass man halt im Zweifel an Tunesien lieber mal ein paar Millarden zahlen sollte um zu verhindern, dass der noch gefoltert wird und sofort zurückgeholt werden kann. Warum wird da nicht Entsprechendes unternommen wenn uns doch der Rechtstaat und das körperliche Wohlbefinden von ausländischen Gefährdern so wichtig ist?
Die Hoffnung ist, dass das OVG Münster diese Entscheidung aufhebt. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht, denn die behauptete Foltergefahr dürfte bei einem solch "prominenten" Angeklagten sehr gering sein, wenn man überhaupt von systematischer Folter in Tunesien sprechen kann.

Politisch schlimm ist das Urteil, weil es bezeichnend ist für den Irrsinn dieser Tage, der sich auch an den Abschiebungen der Afghanen zeigt: Der einheimischen Bevölkerung werden solche Straftäter problemlos zugemutet, die Leute haben das Risiko zu ertragen, schließlich wollen wir ja alle beim Experiment der Verwandlung Deutschlands von einer "homogenen" in eine "multiethnische" Gesellschaft dabei sein (Zitat Politikwissenschaftler Mounk). Wenn aber einem Migranten auch nur eine geringe Gefahr droht in seinem Heimatland, wird sofort Zeter und Mordio gerufen und die Vollversorgung in Deutschland geht weiter.
Evariste
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5871
Registriert: 31.12.15, 17:20

Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Evariste »

Nordland hat geschrieben: Der einheimischen Bevölkerung werden solche Straftäter problemlos zugemutet, die Leute haben das Risiko zu ertragen
Er ist übrigens kein Straftäter (ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wurde schon vor vielen Jahren ergebnislos eingestellt), sondern "nur" Gefährder.
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6709
Registriert: 24.07.07, 10:47
Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet

Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Zafilutsche »

windalf hat geschrieben:Meine übliche Lieblingsfrage: Was droht denn jetzt nun genau wem, wenn in der Sache nichts weiter passiert?
Ich hatte, nachdem ich vorgestern aus der Presse etwas zu diesem Thema gelesen hatte, auch so meine Gedanken gemacht.
Was droht denn jetzt?
Eine rechtstattliches Gerichtsverfahren bzw der Rechtsweg ist nicht ausgeschöpft/beendet worden weil (So meine Vermutung) wahrscheinlich der politische Druck angestiegen ist, Menschen mit anderen Weltanschauungen und Wertevorstellungen aus der hiesigen Europäischen Gemeinschaft schneller als früher raus zu schmeißen. Offenbar sind und waren die Verfahren ob abgeschoben werden darf sehr langwierig.
Die Frage wäre doch auch, wie man im Falle der Fälle selbst behandelt werden möchte, wenn man fest die Meinung vertritt, dass etwas in seiner Weltanschauung "ungerecht" ist und man daher eine "Gerechtigkeit" einfordern möchte.
Als Beispiel sei mal angeführt: Ich hätte z.B. eine andere Meinung als die anderen Schreiber hier im Forum. Alleine deswegen würde ich mit meinem account gesperrt werden, damit keine kritischen Gegenfragen auftauchen können. Oder schlimmer noch, ich müsste deswegen das "Zuhause" verlassen und könnte nichts dagegen tun, weil der Klageweg versperrt/politisch abgebrochen wird oder oder... Das wäre wirklich keine schöne Vorstellung.
Soweit scheint ja im Augenblick noch die Frage offen zu sein, wer wann was gewusst haben will, um dem Gelsenkirchener Gericht vorzugreifen?
Falls sich herausstellt/bestätigt dass hier Rechtsbeugung o.ä. stattgefunden hat, könnte m.E. eine Schadenersatzpflicht/Schmerzensgeld o.ä. im Raum stehen.
Chavah
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 9293
Registriert: 06.02.05, 10:23

Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Chavah »

Hier klafft doch was.

Einerseits konnte man der Presse entnehmen, dass es ein Rückführungsabkommen gibt, welches die Bundeskanzlerin wohl in die Wege geleitet hat. Dieses würde es ja wohl kaum geben, wenn die Rückgeführten gefoltert werden. Bleibt also die Frage, ob wir hier einen Einzelfall haben, oder aber ob dieses ganze Abkommen für die Füße ist. Wenn Einzelfall, dann sollte eigentlich substantiiert dargelegt sein, wieso der hier vorliegt und von der Regel (Rückführung) abgewichen wurde.

Und, Zalifutsche, man sollte nicht verschiedene Ebenen vermischen. Wir haben, was die Berechtigung, in Deutschland als Ausländer zu leben, ganz klare Regelungen, wie jeder andere Staat der Welt auch. Die sind einzuhalten, haben nichts mit anderer Kultur, anderer politischer Meinung oder was weiss ich zu tun. Es geht hier ausschließlich um die Frage, ob ein Tunesier hier bleiben darf, ja oder nein nicht wegen Meinungsäußerungen, sondern wegen gewisser Fakten. Tunesien ist nun mal kein Land (mehr), aus welchem man wegen politischer Verfolgung, Krieg u.s.w. automatisch ein Bleiberecht in der BRD eingeräumt bekommt.

Chavah
FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24406
Registriert: 05.12.04, 16:06

Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von FM »

Chavah hat geschrieben:Bleibt also die Frage, ob wir hier einen Einzelfall haben, oder aber ob dieses ganze Abkommen für die Füße ist. Wenn Einzelfall, dann sollte eigentlich substantiiert dargelegt sein, wieso der hier vorliegt und von der Regel (Rückführung) abgewichen wurde.
Presseberichten zufolge hat die Entscheidung des VG einen Umfang von 22 Seiten, was auf eine sehr ausführliche Begründung schließen läßt. Veröffentlicht ist sie aber nicht.
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6709
Registriert: 24.07.07, 10:47
Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet

Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Zafilutsche »

Chavah hat geschrieben:... Wir haben, was die Berechtigung, in Deutschland als Ausländer zu leben, ganz klare Regelungen, wie jeder andere Staat der Welt auch. Die sind einzuhalten, haben nichts mit anderer Kultur, anderer politischer Meinung oder was weiss ich zu tun.
Ich nehme ein Zitat aus dem Link:
Noch am Donnerstagabend hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass Sami A. weiterhin nicht abgeschoben werden dürfe, weil nicht auszuschließen sei, dass ihm in Tunesien Folter drohe. Diese Entscheidung ging jedoch erst am Freitagmorgen an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Zu diesem Zeitpunkt saß Sami A. schon begleitet von Bundespolizisten in einer Chartermaschine, die ihn nach Tunesien brachte.
Also Gericht Beschliesst: "Nicht abschieben" aber Fakt ist "Ein Tag später wird abgeschoben" .
Wo sind die
Chavah hat geschrieben: ganz klare Regelungen
?

Lg
Zafilutsche
Evariste
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5871
Registriert: 31.12.15, 17:20

Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Evariste »

Chavah hat geschrieben: Es geht hier ausschließlich um die Frage, ob ein Tunesier hier bleiben darf, ja oder nein nicht wegen Meinungsäußerungen, sondern wegen gewisser Fakten. Tunesien ist nun mal kein Land (mehr), aus welchem man wegen politischer Verfolgung, Krieg u.s.w. automatisch ein Bleiberecht in der BRD eingeräumt bekommt.
Man sollte vielleicht darauf hinweisen, dass die Ausweisung und Abschiebung sich allein auf die mutmaßliche terroristische Vergangenheit von Sami A. abstützen. Er ist legal nach Deutschland gekommen und würde ohne diese Geschichte auch weiterhin ganz legal hier leben. Er ist mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet und hat mit ihr 4 Kinder.
Chavah
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 9293
Registriert: 06.02.05, 10:23

Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Chavah »

Die klaren Regelungen sind da. Die Frage ist doch, wie schnell so Regelungen/Gerichtsentscheide die Ausführenden erreichen. Bei der heutigen Ausstattung der Gerichte hab ich da meine Zweifel, dass das schneller gehen könnte, als es derzeit praktiziert wird.

In Hessen wurden entsprechende Anträge auf Modernisierung der Gerichte/Staatsanwaltschaften vom zuständigen Minister freundlich abgewimmelt mit der Antwort, man dürfe das alles nicht so eng sehen, die Justiz könne ja dafür sorgen, indem sie nicht so viele Fälle nervtötend lange bearbeite, sondern zu einem schnelleren Ergebnis kommen.

Chavah
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6709
Registriert: 24.07.07, 10:47
Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet

Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Zafilutsche »

@ Chava Auch auf die Gefahr hin, Sie evtl. zu nerven, aber die klare Regelung kann ich im aktuellem Fall so nicht erkennen.
Helfen sie mir bitte auf die Sprünge, auf welcher Grundlage das passiert ist? Gab es einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel?
Aber warum hat das Gericht in Gelsenkirchen das Verfahren dann überhaupt noch durchgeführt? Da passt etwas nicht zusammen,
was manche sich gewünscht hätten das es gepasst hätte. :oops:
Charon-
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1652
Registriert: 12.07.06, 21:45

Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Charon- »

Zafilutsche hat geschrieben:Was droht denn jetzt?
Das, was als Gesetz vorgesehen ist: Wenn ein Urteil des VG nicht umgesetzt wird, kann es vollstreckt werden. Das erfordert aber einen Antrag des Klägers (§ 172 VwGO).
Das Gericht kann dann Zwangsgelder von bis zu 10.000 Euro festsetzen und vollstrecken, bis das Urteil umgesetzt wurde.
Zafilutsche hat geschrieben:Soweit scheint ja im Augenblick noch die Frage offen zu sein, wer wann was gewusst haben will, um dem Gelsenkirchener Gericht vorzugreifen?
Es kann auch gut umgekehrt gewesen sein: Die Abschiebung wurde im öffentlichen Interesse für sofort vollziehbar erklärt, der Betroffene hat die Herstellung der aufschiebenden Wirkung begehrt, die Behörde hat mitgeteilt, dass der Vollzug am Tag x erfolgen wird, und das VG hat dann an dem Tag x die Entscheidung der Behörde zugestellt, war aber eben zu spät, weil der Betroffene schon weg war. Das ist ein durchaus vom Gesetzgeber vorgesehener Ablauf, den gibt es auch häufiger z.B. bei Konkurrentenschutzklagen im Beamtenrecht. Auch dort ist es so, dass ein Widerspruch die Entscheidung nicht aufschiebt, nach einem tatsächlichen Vollzug der personalrechtlichen Entscheidung der Rechtsschutz des Beamten entfällt. Wenn Beamter B Widerspruch einlegt, weil er die gwünschte Stelle nicht erhalten hat, kann der Dienstherr dennoch den ausgewählten Kandidaten auf die Stelle setzen. Das kann der B nur verhindern, in dem er die aufschiebende Wirkung durch das BG anordnen lässt, aber selbst dann hätte der Dienstherr rechtlich noch immer die Möglichkeit, die Stelle zu besetzen, und damit den Widerspruch des Beamten obsolet zu machen.

Das Problem hier ist einfach, dass sich nicht mehr alle Beteiligten in Deutschland aufhalten, das ist etwas, was die VwGO einfach nicht berücksichtigt, die geht (naturgemäß) davon aus, dass sich alle in Deutschland aufhalten.
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
Zafilutsche
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6709
Registriert: 24.07.07, 10:47
Wohnort: Rhein/Ruhrgebiet

Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Zafilutsche »

Charon- hat geschrieben:Es kann auch gut umgekehrt gewesen sein: Die Abschiebung wurde im öffentlichen Interesse für sofort vollziehbar erklärt, der Betroffene hat die Herstellung der aufschiebenden Wirkung begehrt, die Behörde hat mitgeteilt, dass der Vollzug am Tag x erfolgen wird, und das VG hat dann an dem Tag x die Entscheidung der Behörde zugestellt, war aber eben zu spät, weil der Betroffene schon weg war.
Hm-
Das Gericht wies die Behörden nach eigenen Angaben ausdrücklich darauf hin, dass Sami A. nicht abzuschieben sei, solange kein Urteil gefällt ist.
Das spricht m.E. gegen die "...war aber eben zu spät" These. :oops:
Wäre letztlich aber auch egal, weil ein Rechtsanwalt (Ist das auch ein Schläfer, weil dieser nicht Auffällig war/ist?) noch in Deutschland verweilen kann/darf.
(In Rußland/Türkei und Syrien sieht es sicherlich anders aus). Nicht das man mich falsch verstehen könnte, aber m.E. werden genau die Werte angegriffen und versucht über Bord zu werfen, die die Bundesrepublik von anderen Ländern so eklatant unterscheidet.
Chavah
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 9293
Registriert: 06.02.05, 10:23

Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Chavah »

Und wie soll ein Hinweis juristisch bewertet werden? Habe gerade meine Nachbarin darauf hingewiesen, dass sie heute mit Fegedienst im Hof dran ist.

Außerdem dürfte sich die Frage der Umsetzung der Entscheidung im Augenblick erübrigen, einfach weil Tunesien den Betroffenen wohl nicht ausliefern wird.

Chavah
Evariste
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5871
Registriert: 31.12.15, 17:20

Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Evariste »

Chavah hat geschrieben: ... Tunesien den Betroffenen wohl nicht ausliefern wird.
??? Der Betroffene wird in Deutschland nicht wegen einer Straftat gesucht.
Chavah
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 9293
Registriert: 06.02.05, 10:23

Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Chavah »

Ja und? Er könnte ja rückgeführt werden, wenn die Tunesier mitmachen, das tun die aber wohl nicht.

Chavah
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen