Abschiebung unzulässig

politische Aspekte von Rechtsprechung und Gesetzesvorhaben; rechtliche Aspekte von politischem Agieren

Moderator: FDR-Team

Name4711
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Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Name4711 »

Chavah hat geschrieben:@ Windalf: in den Krieg ziehen geht doch nicht bei den paar Transportgeräten, die hier noch einsatzfähig sind, oder sollen die deutschen Soldaten durchs Mittelmeer schwimmen, zumindest die, die das Seepferdchen haben?
Naja - wie ich unsere Politiker kenne werden da jetzt - Onkel Trump sei dank - für 4% BIP Schwimmflügel angeschafft- so 40-50 Milliarden Paar.

Alle Probleme gelöst:

- NATO Beitrag geleistet.
- Im Mittelmeer kann man nicht mehr ertrinken (das ist ja dann voll mit Schwimmflügeln)
- Arbeitslosigkeit auf absehbare Zeit abgeschafft (Irgendwer muss ja die Schwimmflügel auch aufpusten)
- Die Ölindustrie macht ein prima CO2 neutrales Gechäft (Die Dinger verrotten ja nie, deshalb bleibt dar Kohlenstoff gebunden)

...und aus dem Weltraum sieht das bestimmt auch gut aus. Bei geschicketre Farbenwahl, lässt sich da bestimmt auch etwas in richtung Werbeträger machen...

Ergo: Es gibt für alles eine intelligente Lösung, wenn man Politiker ist.
Tastenspitz
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Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Tastenspitz »

Chavah hat geschrieben:ich gehe mal davon aus, dass auch ein US-HB existiert, wie es in diesen Fällen immer und ausnahmslos ist.
Sowas löst der Ami gerne mittels Drohnenangriff. Kein Haftbefehl, keine Vernehmung, keine Anklage, kein Prozess, keine Inhaftierung. :evil:
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
Oktavia
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Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Oktavia »

Tastenspitz hat geschrieben:
Chavah hat geschrieben:ich gehe mal davon aus, dass auch ein US-HB existiert, wie es in diesen Fällen immer und ausnahmslos ist.
Sowas löst der Ami gerne mittels Drohnenangriff. Kein Haftbefehl, keine Vernehmung, keine Anklage, kein Prozess, keine Inhaftierung. :evil:
Ist doch die kostgengünstigste Lösung, oder? Du brauchst nicht mal Reisekosten für den Drohnenpiloten...
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw

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Zafilutsche
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Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Zafilutsche »

Könnte einer der Moderatoren diesen Thread vielleicht ins "Speakers Corner" verschieben?
Chavah
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Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Chavah »

Mein Gott, das wollte ich nicht lostreten. Ich entschuldige mich bei allen ernsthaften Antwortern.

Chavah
FM
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Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von FM »

Der vielleicht vorliegende US-Haftbefehl hat schon noch eine Bedeutung: da das Mietflugzeug nicht unmittelbar nach Deutschland zurückfliegen hätte können, wäre bei einer Landung in Italien oder anderswo auch das zu prüfen gewesen. Wobei Italien auch ein Rechtshilfeabkommen mit Tunesien hat. Die hätten also erst mal entscheiden müssen, ob sie ihn nach einer Zwischenlandung nach Deutschland weiterfliegen lassen oder einen der internationalen Haftbefehle erfüllen. Und diese Entscheidung wird kaum innerhalb einer Stunde am Flughafen fallen können.

Die mittlerweile veröffentlichte Aussage der Bundespolizei, ein Abbruch wäre sogar nach der Landung in Tunesien noch möglich gewesen, scheint sich wohl nur auf die rein technische Möglichkeit zu beziehen. Auf einem ausländischen Flughafen, auch auf dem Rollfeld und in der Transitzone, haben deutsche Polizisten da überhaupt nichts zu sagen. Evtl. sogar schon bei Erreichen des fremden Luftraumes nicht mehr, wenn die ausländische Luftbehörde eine Landung befiehlt.
Chavah
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Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Chavah »

FM ist zuzustimmen. Die Lufthoheit ist ja international ziemlich eindeutig geregelt. Ab der "lufthoheitlichen" Grenze Tunesiens bzw. deren Überschreiten, hatten der Pilot bzw. die deutschen Behörden nichts mehr zu melden. Und auf einer Landebahn mal rasch umdrehen, so unter dem Motto "huch, ich hab mich verflogen," das läuft gar nicht. Weder auf dem Rollfeld noch in der Transitzone ist irgendeine Maßnahme einer ausländischen Behörde möglich. Insbesondere so einfach auf Zuruf nicht.

Die Älteren von uns werden sich noch an die Eichmann-Entführung aus Argentinien nach Israel erinnern. Das größte Problem war nicht die Entführung an sich, war unter den seinerzeitigen Bedingungen in Argentinien problemlos. Es war das Verbringen Eichmanns aus dem Land auf dem Luftweg. Eben nicht nur der Transport in die israelische Maschine auf dem Flughafen (musste unbemerkt erfolgen), sondern auch das unbeschadete Verlassen des argentinischen Luftraums.

Oder Mogadischu. Da konnten/durften die deutschen Kräfte nur eingreifen, weil sie eine Genehmigung des Landes bekamen.

Nur zwei Beispiele von vielen.

Ich gehe fest von einem US-Haftbefehl aus. Es ist im US-Militärsystem durchaus üblich, so Verfahren auch an die Justizbehörden der Länder abzugeben, in denen sich der Gesuchte gerade aufhält. Kann sein, dass diese Akte inzwischen auch Teil der tunesischen Akte ist. Dort also wesentlich mehr zur Verfolgung und Aburteilung ansteht, als wir hier wissen. Da deutet der Gang des Verfahrens dort drauf hin.

Chavah
Charon-
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Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Charon- »

FM hat geschrieben:Auf einem ausländischen Flughafen, auch auf dem Rollfeld und in der Transitzone, haben deutsche Polizisten da überhaupt nichts zu sagen.
Das ist zwar richtig, aber wenn man von einer einfachen Abschiebung ausgeht, also ohne Haftbefehl u.ä., dann handelt es sich um eine Maßnahme der BRD, die erst abgeschlossen ist, wenn der Betroffene den Behörden des aufnehmenden Landes überstellt wurde. D.h., auch auf dem Rollfeld dürfte die Polizei noch umkehren, wenn sie wollte (und die Maßnahme abbrechen). Wenn dann allerdings die tunesischen Behörden den Betroffenen festnehmen, dürfte die deutsche Polizei dagegen nichts unternehmen.
Um der allgemeinen Sprachverwirrung des Siezens entgegenzuwirken, biete ich jedem Nutzer das dänische Umgangsduzen an.
Zafilutsche
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Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Zafilutsche »

Also m.E. hätte die Maßnahme erst gar nicht beginnen dürfen, weil keine Rechtsgrundlage vorhanden war. Daher ist die Diskussion m.E gerade an der falschen Stelle.
Chavah
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Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Chavah »

charon, es geht im Augenblick um das Flugzeug. Das darf nicht einfach umkehren. Und der Abgeschobene muss doch nicht übergeben werden, eine förmliche Übergabe erfolgt doch nur, wenn wir es mit einer Auslieferung zu tun haben. Wie die Tunesier mit diesem Abgeschobenen umgehen, ob das Flugzeug einfach wieder umkehren darf, das liegt im Entscheidungsbereich der tunesischen Behörden.

Chavah
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Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Charon- »

Chavah hat geschrieben:Und der Abgeschobene muss doch nicht übergeben werden
Überstellt, d.h., offiziell eingereist. Begleitete Abschiebungen enden ja nicht damit, dass die Betroffenen das Flugzeug verlassen, sondern die Begleitung endet erst an der Passkontrolle.
Chavrah" hat geschrieben:Wie die Tunesier mit diesem Abgeschobenen umgehen, ob das Flugzeug einfach wieder umkehren darf, das liegt im Entscheidungsbereich der tunesischen Behörden.
Jein, das liegt es wie bei allen anderen Zivilflügen. Wenn es eine Berechtigung gibt, das Flugzeug zur Landung anzuweisen oder am Rückflug zu hindern, dann dürfen die tunesischen Behören das tun, ansonsten wäre das genauso illegal wie z.B. bei einer Lufthansamaschine, die darf auch nicht "einach so" aufgehalten werden.
Zafilutsche hat geschrieben:weil keine Rechtsgrundlage vorhanden war.
Natürlich war die vorhanden, namentlich war es der Verwaltungsakt, der die Ausreise anordnet. Der gilt, solange bis er aufgehoben wurde. Es stellt sich nur die Frage, ob er vollzogen werden durfte, aber solange es keine andere gerichtliche Entscheidung gibt, darf er das ggf. (wenn die Behörde das entsprechend anordnet).
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was_guckst_du
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Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von was_guckst_du »

...alles blabla...ein deutsches Flugzeug ist nach internationalem Recht deutsches Hoheitsgebiet, egal auf welchen Flughafen es steht oder in welchem Luftraum es sich gerade befindet...da können gar keine internationalen Haftbefehle ausgeführt werden, es sei denn der kapitän der Maschine lässt den Gesuchten aussteigen...
FM
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Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von FM »

was_guckst_du hat geschrieben:...alles blabla...ein deutsches Flugzeug ist nach internationalem Recht deutsches Hoheitsgebiet, egal auf welchen Flughafen es steht oder in welchem Luftraum es sich gerade befindet...da können gar keine internationalen Haftbefehle ausgeführt werden, es sei denn der kapitän der Maschine lässt den Gesuchten aussteigen...
Alles falsch.
Blaise
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Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Blaise »

was_guckst_du hat geschrieben:...alles blabla...ein deutsches Flugzeug ist nach internationalem Recht deutsches Hoheitsgebiet...
Mit welcher Inbrunst manches Märchen weitergetragen wird. Mich würde aber schon interessieren, was diesen Irrglauben veranlasst.

Märchen hin oder her: Die Diskussionsteilnehmern sind bisher nicht darauf eingingen, ob Internationales Recht oder Internationale Verträge tatsächlich eine Auslieferung der Person verhindern könnten.
Blaise

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Man muss die Tatsachen kennen, bevor man sie verdrehen kann (Mark Twain)
Chavah
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Re: Abschiebung unzulässig

Beitrag von Chavah »

Blaise,

jetzt müssen wir ganz genau werden. Auslieferung oder Abschiebung von wo nach wo?

Chavah
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