Das ist ganz sicher falsch. Es ist nur eine Frage des PreisesAußerdem dürfte sich die Frage der Umsetzung der Entscheidung im Augenblick erübrigen, einfach weil Tunesien den Betroffenen wohl nicht ausliefern wird.
Und ich zitiere gern noch einmal
Die Ausländerbehörde (oder wer auch immer) müsste nur eine entsprechend hohe Transaktion vereinbaren und veranlassen udn schon ist der wieder da... Bezahlen muss das dann laut Gericht die Ausländerbehörde aus ihrem Budget...Das Verwaltungsgericht erklärte daraufhin, die Abschiebung "verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien". Deshalb sei Sami A. "unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik Deutschland zurückzuholen".