Impfpflicht
Moderator: FDR-Team
Re: Impfpflicht
Diese Frage sollten Sie dann aber ihrem Arzt stellen, warum er eine Leistung abrechnet, die er ihrer Meinung nach nicht erbracht hat. Hier kann das keiner Erahnen.
Re: Impfpflicht
Die eigentliche Frage ist (und die wurde hier bisher nicht beantwortet).cherokee hat geschrieben:Diese Frage sollten Sie dann aber ihrem Arzt stellen, warum er eine Leistung abrechnet, die er ihrer Meinung nach nicht erbracht hat. Hier kann das keiner Erahnen.
Was genau ist eine Impfberatung. Welchen Umfang hat diese und was beinhaltet diese und welchem Mehrumfang hat dann eine "umfassende Impfberatung" gegenüber der "normalen Impfberatung"...
Hinsichtlich der Frage ob der Arzt diese Leistung nun erbracht hat oder nicht wollte ich mich nicht streiten. Es war nur die Antwort auf die Behauptung, dass ein Arzt dafür nicht bezahlt bekommen könnte und daher dafür auch keine Zeit aufwendet. Ich habe nur das Gegenbeispiel erbracht, dass sogar das Gegenteil der Fall ist. Ein Arzt kann dafür Zeit aufwenden und diese auch abrechnen (und tut das auch)
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Impfpflicht
Frag die Kassen, die kassenärztliche Vereinigung, frag die die das fordern !
Re: Impfpflicht
"Impfberatung" taucht in der GOÄ nicht auf. Bei den "Allgemeinen Beratungen" unterscheidet sich die "eingehende" von der normalen dadurch, dass sie mindestens 10 Minuten dauert. Also wenn der Arzt nach 9 Minuten fertig wäre, fragt er am besten noch mal, ob man alles verstanden hat. Normale Beratung 4,66 Euro, eingehende 8,74 Euro.
Viel wichtiger ist aber die Frage der Haftung. Ich vermute mal, da wird es zu solchen Vorgängen Standards geben, was zu erwähnen ist. Zusätzlich muss der Arzt auf individuelle Risiken eingehen (z.B. falls der Patient chronische Krankheiten, beruflich Infektionsrisiken ausgesetzt ist etc.).
Viel wichtiger ist aber die Frage der Haftung. Ich vermute mal, da wird es zu solchen Vorgängen Standards geben, was zu erwähnen ist. Zusätzlich muss der Arzt auf individuelle Risiken eingehen (z.B. falls der Patient chronische Krankheiten, beruflich Infektionsrisiken ausgesetzt ist etc.).
Re: Impfpflicht
Ich packe es mal hier unten dran. Nun soll es ja auch eine Impfpflicht gegen Masern geben.
Frage die sich ohne lange Nachdenken daraus für mich ergeben (und in den entsprechenden Artikeln die man so dazu liest nicht direkt beantwortet werden):
a) Wenn nun Kinder die nicht geimpft sind nicht mehr in Kitas gehen dürfen gilt das dann auch für Kinder die so jung sind, dass bei Ihnen noch gar keine Impfung empfohlen wird?
b) Warum dürfen Personen die Kinder von Betreuungseinrichtungen abholen diese weiterhin abholen ohne gegen Masern geimpft zu sein? Oder dürfen die das nicht?
c) Was ist mit Besuchen im Krankenhaus oder anderen ähnlichen Einrichtungen. Auch als Besucher ohne Impfstatus weiterhin möglich? Warum (bitte nur Argumente inhaltlicher Art und nicht weil es nicht im Gesetz stehen wird)?
c) Was ist mit Elternabenden? Dürfen an diesen nur noch Eltern Teilnehmen die vorher ihren Impfstatus nachgewiesen haben?
d) Wenn nun die Impfpflicht nur für Masern gilt, können sich dann alle Impfgegner rausreden Sie würden ja gerne Ihrer Pflicht nachkommen aber es gibt halt keine Impfdosen (ausschließlich) gegen Masern (soweit ich das weiß gibt es auf dem Markt aktuell nur Mehrfachimpfdosen)
Und was ich immer noch nicht verstanden habe warum soll diese Impflicht nicht für alle gelten? Warum verstößt das nicht gegen das AGG. Welche guten Gründe gibt es nun, dass ein 25er jähriger nicht dieser Impflicht unterliegt?
Frage die sich ohne lange Nachdenken daraus für mich ergeben (und in den entsprechenden Artikeln die man so dazu liest nicht direkt beantwortet werden):
a) Wenn nun Kinder die nicht geimpft sind nicht mehr in Kitas gehen dürfen gilt das dann auch für Kinder die so jung sind, dass bei Ihnen noch gar keine Impfung empfohlen wird?
b) Warum dürfen Personen die Kinder von Betreuungseinrichtungen abholen diese weiterhin abholen ohne gegen Masern geimpft zu sein? Oder dürfen die das nicht?
c) Was ist mit Besuchen im Krankenhaus oder anderen ähnlichen Einrichtungen. Auch als Besucher ohne Impfstatus weiterhin möglich? Warum (bitte nur Argumente inhaltlicher Art und nicht weil es nicht im Gesetz stehen wird)?
c) Was ist mit Elternabenden? Dürfen an diesen nur noch Eltern Teilnehmen die vorher ihren Impfstatus nachgewiesen haben?
d) Wenn nun die Impfpflicht nur für Masern gilt, können sich dann alle Impfgegner rausreden Sie würden ja gerne Ihrer Pflicht nachkommen aber es gibt halt keine Impfdosen (ausschließlich) gegen Masern (soweit ich das weiß gibt es auf dem Markt aktuell nur Mehrfachimpfdosen)
Und was ich immer noch nicht verstanden habe warum soll diese Impflicht nicht für alle gelten? Warum verstößt das nicht gegen das AGG. Welche guten Gründe gibt es nun, dass ein 25er jähriger nicht dieser Impflicht unterliegt?
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Impfpflicht
zu a) Ja!
b), c), d) die Kinder sollen sich nicht gegenseitig anstecken. Sie sind lange Zeit lang im Kindergarten. Eltern haben beim Abholen, Elternabend oder Krankenhaus weder so direkten Kontakt zu den vielen Kindern, noch großartig Zeit, jemanden anzustecken.
Ob sich jemand raus reden kann, weil es keinen Impfstoff nur gegen Masern gibt? Keine Ahnung ... könnte natürlich jemand versuchen.
Die Impfpflicht soll gelten, weil sich die Kinder im Kindergarten sonst gegenseitig anstecken. Um das zu verhindern, ist eine generelle Impfpflicht nicht notwendig.
b), c), d) die Kinder sollen sich nicht gegenseitig anstecken. Sie sind lange Zeit lang im Kindergarten. Eltern haben beim Abholen, Elternabend oder Krankenhaus weder so direkten Kontakt zu den vielen Kindern, noch großartig Zeit, jemanden anzustecken.
Ob sich jemand raus reden kann, weil es keinen Impfstoff nur gegen Masern gibt? Keine Ahnung ... könnte natürlich jemand versuchen.
Die Impfpflicht soll gelten, weil sich die Kinder im Kindergarten sonst gegenseitig anstecken. Um das zu verhindern, ist eine generelle Impfpflicht nicht notwendig.
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Re: Impfpflicht
Da wäre ich nicht so sicher. Kinder werden ab dem 11. LM gegen Masern (MMR) geimpft, in Ausnahmen frühestens ab dem 9. LM. Damit würde man Kinder unterhalb dieser Grenze faktisch aus der Betreuung ausschließen. Daher muss für Kinder unter 11 bzw 9 Monaten eine Ausnahme geschaffen werden.
Grüße Hertha1892
Re: Impfpflicht
Na und? Wenn man das Ziel der Aktion ernst nimmt ....Hertha1892 hat geschrieben: ↑19.07.19, 17:00 Damit würde man Kinder unterhalb dieser Grenze faktisch aus der Betreuung ausschließen.
Muss man nicht ... nur wird man es vermutlich machen, auch wenn man die Zielsetzung damit verwässert. Aber mit sowas kennt sich unsere Regierung ja aus.Hertha1892 hat geschrieben: ↑19.07.19, 17:00 Daher muss für Kinder unter 11 bzw 9 Monaten eine Ausnahme geschaffen werden.
Re: Impfpflicht
Ach so und wenn ein Erwachsener ein Kind ansteckt dann ist das kein Problem. War mir bisher nicht bewusst.die Kinder sollen sich nicht gegenseitig anstecken.
Das ist Blödsinn. Masern sind hoch ansteckend. Ein ungünstiger Nieser kann reichen....Eltern haben beim Abholen, Elternabend oder Krankenhaus weder so direkten Kontakt zu den vielen Kindern, noch großartig Zeit, jemanden anzustecken.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Impfpflicht
Soweit man liest gilt die Impfpflicht auch erst nach der 2ten Impfung als erfülltHertha1892 hat geschrieben: ↑19.07.19, 17:00Da wäre ich nicht so sicher. Kinder werden ab dem 11. LM gegen Masern (MMR) geimpft, in Ausnahmen frühestens ab dem 9. LM. Damit würde man Kinder unterhalb dieser Grenze faktisch aus der Betreuung ausschließen. Daher muss für Kinder unter 11 bzw 9 Monaten eine Ausnahme geschaffen werden.
Grüße Hertha1892
https://www.bundesgesundheitsministeriu ... licht.html
Also nix mit 9 Monaten... Mal davon abgesehen ist es auch komisch, dass es reicht geimpft zu sein. Besser wäre es zu verlangen, dass auch die (wenn auch kurze) Dauer bis zur Immunisierung nach den Impfung verstrichen ist.Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Kinder beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten beide, von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Impfpflicht
Ich kannte mal jemanden der hat eine Diplomarbeit über Leute die keine Ironie verstehen geschrieben...
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Impfpflicht
Das ist Quatsch. Ich hatte mal das zweifelhafte Vergnügen in einem Hauptseminar zum Chaos das Thema aufgedrückt zu bekommen...
Ist zwar fast 30 Jahre her, br die Mathematik dahinter wird sich kaum geändert haben. 100% Immunisierung braucht es bei weitem nicht um Ausbrüche in nennenswertem Umfang zu verhindern.
Ich vermute mal stark, die ganze Initiative rührt nur daher, dass in den letzten Jahrzehnten die Masern auf dem Rückzug waren und trotz Impfangebot die Immunisierungsquote insgesamt gesunken ist. Das ist dann schon eine gefährliche Situation, weil es genau ein Parameter ist, der dann zu unerwartet massiven Ausbrüchen führen kann.
Das ist eben kein linearer Zusammenhang zwischen Impfquote und z.B. Todesfällen , sondern etwas komplizierter und teilweise überraschend...
Re: Impfpflicht
Ich möchte auf den Beitrag von windalf (8.5.19) zurückkommen und Fragen einbringen:
1-Wenn 97 % der Kinder geimpft sind, wie argumentiert sich eine Bedrohungslage, dass man ein Gesetz zur Impflicht machen muss ? Wer trägt das Risiko ? Doch derjenige, der sich nicht impfen lässt, oder ? Wie bei der freiwilligen Grippeimpfung.
2-Das Gesetz verpflichtet zur Impfung gegen Masern. Es wird aber (nur) ein Mehrfachimpfstoff zur Verfügung gestellt. Wie kann ich mich gegen das "Geschenk" wehren ?
3-War das ein Witz oder ist es tatsächlich so, dass – wenn alle gesetzlichen Mittel (z.B. Einspruch, Widerspruch) ausgeschöpft sind – körperliche Gewalt durch Gerichtsvollzieher, Polizei und Amtsarzt ausgeübt wird, um die Impfung zu erzwingen ?
4-Wenn ich eine Bauvorschrift nicht einhalten will, habe ich die freie Wahl, nicht zu bauen. Heißt das – in Anwendung dieser Logik – dass ich keine Kinder (in Deutschland) in die Welt setzen darf ? Was ist mit Kindern, die vor Inkrafttreten des Gesetzes gezeugt wurden ?
1-Wenn 97 % der Kinder geimpft sind, wie argumentiert sich eine Bedrohungslage, dass man ein Gesetz zur Impflicht machen muss ? Wer trägt das Risiko ? Doch derjenige, der sich nicht impfen lässt, oder ? Wie bei der freiwilligen Grippeimpfung.
2-Das Gesetz verpflichtet zur Impfung gegen Masern. Es wird aber (nur) ein Mehrfachimpfstoff zur Verfügung gestellt. Wie kann ich mich gegen das "Geschenk" wehren ?
3-War das ein Witz oder ist es tatsächlich so, dass – wenn alle gesetzlichen Mittel (z.B. Einspruch, Widerspruch) ausgeschöpft sind – körperliche Gewalt durch Gerichtsvollzieher, Polizei und Amtsarzt ausgeübt wird, um die Impfung zu erzwingen ?
4-Wenn ich eine Bauvorschrift nicht einhalten will, habe ich die freie Wahl, nicht zu bauen. Heißt das – in Anwendung dieser Logik – dass ich keine Kinder (in Deutschland) in die Welt setzen darf ? Was ist mit Kindern, die vor Inkrafttreten des Gesetzes gezeugt wurden ?
Re: Impfpflicht
Laut aktueller Vorlage gar nicht. Man kann sich vermutlich selbst drum kümmern, dass ein entsprechender Einfachimpfstoff zum Beispiel aus der Schweiz beschafft wird, wenn man sich den Aufwand antun möchte... Aber nur auf die Hinterbeine stellen und zu krächzen ich war beim Arzt und der hatte kein Einfachimpfstoff entbindet einen nicht von der Impfflicht.... Interessanter dürfte die Frage bei einem allgemeinen Impfstoffengpass werden. Wie oft muss ich beim Arzt antanzen oder ständig Termine vereinbaren, wenn ständig keine Impfdosen zur Verfügung stehen.2-Das Gesetz verpflichtet zur Impfung gegen Masern. Es wird aber (nur) ein Mehrfachimpfstoff zur Verfügung gestellt. Wie kann ich mich gegen das "Geschenk" wehren ?
Begrüßen würde ich es, wenn man dieser "Bürgerpflicht" auch nachkommen dürfte indem man sagt: "Ok dann mach halt ein Termin mit mir und komm vorbei. Jugendamt kümmere dich darum..."
Ne es gibt nur ein Bußgeld...3-War das ein Witz oder ist es tatsächlich so, dass – wenn alle gesetzlichen Mittel (z.B. Einspruch, Widerspruch) ausgeschöpft sind – körperliche Gewalt durch Gerichtsvollzieher, Polizei und Amtsarzt ausgeübt wird, um die Impfung zu erzwingen ?
Für die gilt das auch...4-Wenn ich eine Bauvorschrift nicht einhalten will, habe ich die freie Wahl, nicht zu bauen. Heißt das – in Anwendung dieser Logik – dass ich keine Kinder (in Deutschland) in die Welt setzen darf ? Was ist mit Kindern, die vor Inkrafttreten des Gesetzes gezeugt wurden ?
Welche Frage bisher unbeantwortet bleibt ist, was ist mit kleinen Kindern die noch nicht geimpft sind aber eine Kita besuchen möchten/sollen. Ich habe in den Entwürfen nirgendwo etwas zu dieser Fragestellung gefunden...
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
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