Zafilutsche hat geschrieben: ↑21.02.21, 19:11
Im konkreten Fall wurde offenbar ein elektronischer Taschenrechner benutzt, wodurch ein Bußgeld verhängt wurde.
wer nutzt auch während der Fahrt einen Taschenrechner?
Das Gesetzt unterscheidet scheinbar nicht zwischen den Sinn und Zweck von elektronischen Informationen oder Gerätschaften.
Dem Gesetz dürfte durchaus das Wissen um Sinn und Zweck von Gerätschaften wie Taschenrechnern zugrunde liegen und genau aus dem Grund schließt man diese Nutzung während der Fahrt aus.
Gestern war es das Mobilfunkgerät, heute der elektronische Taschenrechner morgen die elektronische Sprachausgabe eines anderen Gerätes.
richtig, immerhin kommt ständig ein mehr oder weniger nutzvolles Gerät raus, dass der gesunde Menschenverstand Mühe hat mitzukommen
Die persönlichen Freiheitsrechte könnten durch ein generelles pauschales Verbot unverhältnismäßig eingeschränkt sein.

Die persönlichen Freiheitsrechte werden in zunehmenden Maße missverstanden und missbraucht. Damit war noch nie (bislang zumindest) gemeint, dass man ungeachtet der Folgen für das Leben anderer, machen kann, was das eigene Ego gerade dringend benötigt
Die armen Polizisten: Jetzt müssen die auch noch kontrollieren, welcher Autofahrer einen Knopf an seiner Armbanduhr drückt oder etwa einen Garagentoröffner bei laufendem Motor bedient.
genau, das wird das Problem sein
Zafilutsche hat geschrieben: ↑21.02.21, 19:11Darf man eigentlich einen Fahrer während der Fahrt ansprechen? Der könnte doch auch abgelenkt sein? - Ein Verbot stand früher in Bussen. Ist das heute eigentlich immer noch?
Die meisten Busfahrer dürften das Schild freiwillig dort hängen haben
Ob man den Fahrer während der Fahrt ansprechen sollte, hängt ganz vom Fahrer und vom persönlichen Verhältnis ab. Wenn der bei Ausführungen zu "persönlichen Freiheitsrechte" das K---en kriegt, ist Schweigen bis zur nächsten Rast oder Erreichen des Zielorts wohl sicherer.