Kirchenrechtsbruch ?
Moderator: FDR-Team
Kirchenrechtsbruch ?
Sehr geehrte Damen und Herren,
müssen sich Mitarbeiter der Diakonie oder der evangelischen Kirche an kirchliches oder weltliches Recht zwingend halten?
Und wenn ja, besteht hier eine Verpflichtung welcher übergeordneten Stellen der Diakonie oder ev. Kirche, ihnen berichteten Grenzüberschreitungen nachzugehen?
Diese Fragestellung schreibe ich hier in das Forum "Recht und Politik", weil es sich hier um Schnittmengen von kirchlichem und weltlichen Recht handelt, die nicht eindeutig sein dürften..
Denn Grenzüberschreitungen können beide Rechtskreise betreffen, Kirchenrecht und weltliches Recht, zum Beispiel bei Beratungsfehlern im Sozialbereich oder etwa Körperverletzungen oder das Nichteinhalten von Datenschutz
müssen sich Mitarbeiter der Diakonie oder der evangelischen Kirche an kirchliches oder weltliches Recht zwingend halten?
Und wenn ja, besteht hier eine Verpflichtung welcher übergeordneten Stellen der Diakonie oder ev. Kirche, ihnen berichteten Grenzüberschreitungen nachzugehen?
Diese Fragestellung schreibe ich hier in das Forum "Recht und Politik", weil es sich hier um Schnittmengen von kirchlichem und weltlichen Recht handelt, die nicht eindeutig sein dürften..
Denn Grenzüberschreitungen können beide Rechtskreise betreffen, Kirchenrecht und weltliches Recht, zum Beispiel bei Beratungsfehlern im Sozialbereich oder etwa Körperverletzungen oder das Nichteinhalten von Datenschutz
Re: Kirchenrecht?
Das kommt darauf an in welchem Verhältnis wer sich zu wem verhalten soll.
Intern wird primär Kirchenrecht führend sein, weil deren Arbeitgeber und damit dessen Weisungsrecht greift.
Im Außenverhältnis kann es nur das weltliche Recht sein, wobei das diverse Ausnahmen kennt in denen das weltliche hinter das kirchliche zurücktritt. Das mag in einigen Punkten (z.B. Beichtgeheimnis) vielleicht auch gerechtfertigt sein, in anderen (Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederheirat) in meinen Augen nicht.
Intern wird primär Kirchenrecht führend sein, weil deren Arbeitgeber und damit dessen Weisungsrecht greift.
Im Außenverhältnis kann es nur das weltliche Recht sein, wobei das diverse Ausnahmen kennt in denen das weltliche hinter das kirchliche zurücktritt. Das mag in einigen Punkten (z.B. Beichtgeheimnis) vielleicht auch gerechtfertigt sein, in anderen (Kündigung eines Chefarztes wegen Wiederheirat) in meinen Augen nicht.
Re: Kirchenrechtsbruch ?
Vielen Dank.
Ist die Organisation "Diakonie" komplett vom evangelischen Kirchenrecht umfasst?
Meines Wissens übernimmt die "Diakonie" (inhaltlich und in Form von Beratungsstellen zum Beispiel) auch staatliche Aufgaben
Ist die Organisation "Diakonie" komplett vom evangelischen Kirchenrecht umfasst?
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Re: Kirchenrechtsbruch ?
Wenn ein Dritter (Bürger) betroffen ist, wird dieser vor dem für den Verstoß zuständigen Gericht Klage einreichen. Amtsgericht, Landgericht, .....
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Kirchenrechtsbruch ?
Die Diakonie ist von der Rechtsform her ein e.V. Also ein Verein. Für die Diakonie gelten die Regeln, die auch für alle anderen gemeinnützigen Vereine gelten.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Kirchenrechtsbruch ?
" Die Diakonie Deutschland – Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e. V. ist der Wohlfahrtsverband der evangelischen Kirchen innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), altkonfessioneller Kirchen und zahlreicher Freikirchen.
Die Diakonie Deutschland handelt dem Selbstverständnis der Diakonie entsprechend als soziale Arbeit der evangelischen Kirchen an Menschen aller Altersgruppen unabhängig von Geschlecht und Religionszugehörigkeit. Diakonische Einrichtungen werden als „Lebens- und Wesensäußerung der Kirchen“ gesehen, sie „erfüllen die in ihrem Statut verankerten kirchlich-diakonischen Zwecke und Aufgaben als tätige Nächstenliebe“.[1] "
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Diakonie_Deutschland
Die Diakonie Deutschland handelt dem Selbstverständnis der Diakonie entsprechend als soziale Arbeit der evangelischen Kirchen an Menschen aller Altersgruppen unabhängig von Geschlecht und Religionszugehörigkeit. Diakonische Einrichtungen werden als „Lebens- und Wesensäußerung der Kirchen“ gesehen, sie „erfüllen die in ihrem Statut verankerten kirchlich-diakonischen Zwecke und Aufgaben als tätige Nächstenliebe“.[1] "
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Diakonie_Deutschland
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Re: Kirchenrechtsbruch ?
Amen.
Und jetzt?
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Re: Kirchenrechtsbruch ?
Rein tatsächlich können sich also Mitarbeiter der evangelischen Kirche oder der "Diakonie" im Außenverhältnis (straf- und zivil-)rechtlich mehr erlauben als andere?
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Re: Kirchenrechtsbruch ?
Nein, sie haben keine Sonderrechte.
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Re: Kirchenrechtsbruch ?
Nein.
Das Problem ist aber wohl, dass - spezielle die katholischen Brüder&Schwestern GLAUBEN sie dürften sich alles erlauben.

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Re: Kirchenrechtsbruch ?
In der Praxis sieht das leider anders aus?
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Re: Kirchenrechtsbruch ?
Naja, zum Beispiel im großen Komplex Kindesmissbrauch wurde (in beiden großen Konfessionen) an vielen Stellen einer innerkirchlichen Regelung der Vorzug gegeben, statt die Vorgänge einer rechtsstaatlichen Aufarbeitung zuzuführen.
Re: Kirchenrechtsbruch ?
Richtig, wobei wir weltlich betrachtet vermutlich noch weniger über das Thema erfahren hätten. Denn weltlich dürften die Verjährungsfristen schon mehrfach abgelaufen sein.
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- FDR-Moderator
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Re: Kirchenrechtsbruch ?
Wobei das ja vielfach an genau dieser Vorgehensweise liegt.
Re: Kirchenrechtsbruch ?
Jein würde ich sagen. Natürlich wird es eine Phase gegeben haben in der die Kirche der internen "Erledigung" solcher Fälle durch vertuschen den Vorzug gegeben hat. Allerdings war es aber parallel auch kein Thema in der Öffentlichkeit. Als der Komplex dort relevant wurde, war es aber schon weltlich gesehen zu spät für straf- oder zivilrechtliche Maßnahmen.
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