Nehmen wir mal an, ein gesetzestreuer Bürger möchte das GEG-Gesetz (nachdem es in Kraft getreten ist)erfüllen indem er 65% der Heizungsenergie aus erneuerbaren Eergien einsetzt. Sein Plan sieht so aus: Er will eine Hybridheizung (Öl-Wärmepumpe) einbauen lassen. Sein Energieberater berechnet nun aber, dass er in seinem speziellen Fall nur 60% aus erneuerbaren Energien hinbekommen wird.
Jetzt kommt der Bürger auf eine Idee: Bis jetzt hat seine Ölheizung auch die Warmwasserbereitung bestritten, Wenn er nun die Warmwasserbereitung von der Heizung abhängt und stattdessen einen Elektroboiler (mit Netzstrom betrieben) installiert, dann würde (nach Auskunft des Energieberaters) die Hybridheizung die geforderten 65% erneuerbare Energie fürs Heizen schaffen.
Frage: Bewegt sich der Bürger damit im Rahmen des Gesetzes,oder fordert das Gesetz, dass auch die Warmwasserbereitung in die Berechnung der 65% einbezogen werden muss?
GEG-Gesetz einhalten 65% erneuerbare Energie
Moderator: FDR-Team
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Re: GEG-Gesetz einhalten 65% erneuerbare Energie
Hallo,
das kann man DANN sagen, wenn man GENAU weiß. wie das Gesetz aussieht.
Bis dahin: mal einen gebratenen halben Gockel kaufen, selbigen aufessen und dann versuchen, aus den übrigen Knochen was zu lesen.
Alternativ: versuchen, die Zukunft aus der Form des Bierschaums vorherzusagen
MfG
das kann man DANN sagen, wenn man GENAU weiß. wie das Gesetz aussieht.
Bis dahin: mal einen gebratenen halben Gockel kaufen, selbigen aufessen und dann versuchen, aus den übrigen Knochen was zu lesen.
Alternativ: versuchen, die Zukunft aus der Form des Bierschaums vorherzusagen
MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: GEG-Gesetz einhalten 65% erneuerbare Energie
Moderationsbeitrag
Wieso dafür nochmals einen neuen Thread?
Reicht der Eine nicht?
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