Krank und arm: Bußgeld nicht zahlbar
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Krank und arm: Bußgeld nicht zahlbar
Hallo,
eine Person kann wegen Krankheit nur Teilzeit arbeiten. Gehalt liegt unter dem Pfändungsfreibetrag.
Nun wird ein Bußgeld gegen die Person verhängt, was sie aufgrund des niedrigen Einkommens nicht zahlen kann.
Das Gericht bietet Sozialstunden an. Dazu sieht sich die Person aufgrund der Krankheit nicht in der Lage.
Bliebe also nur noch eine Ersatzfreiheitsstrafe, welche wohl zu einem Verlust des Arbeitsplatzes führen würde, was die Person doppelt hart trifft, da sie aufgrund der Krankheit schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat.
Liegt hier dann nicht eine Benachteiligung gegenüber Kranken/Behinderten vor, wenn man jemanden ins Gefängnis steckt, weil er zu arm/krank ist um ein Bußgeld anderweitig zu begleichen?
MfG
eine Person kann wegen Krankheit nur Teilzeit arbeiten. Gehalt liegt unter dem Pfändungsfreibetrag.
Nun wird ein Bußgeld gegen die Person verhängt, was sie aufgrund des niedrigen Einkommens nicht zahlen kann.
Das Gericht bietet Sozialstunden an. Dazu sieht sich die Person aufgrund der Krankheit nicht in der Lage.
Bliebe also nur noch eine Ersatzfreiheitsstrafe, welche wohl zu einem Verlust des Arbeitsplatzes führen würde, was die Person doppelt hart trifft, da sie aufgrund der Krankheit schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt hat.
Liegt hier dann nicht eine Benachteiligung gegenüber Kranken/Behinderten vor, wenn man jemanden ins Gefängnis steckt, weil er zu arm/krank ist um ein Bußgeld anderweitig zu begleichen?
MfG
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Re: Krank und arm: Bußgeld nicht zahlbar
Bußgeld und Ersatzfreiheitsstrafe passen nicht wirklich zusammen.
Re: Krank und arm: Bußgeld nicht zahlbar
Betrachtet man die Vorgeschichte, dann hat man die ganze Situation ja selbst verschuldet.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Krank und arm: Bußgeld nicht zahlbar
Schwer nachzuvollziehen. Die Person kann noch in Teilzeit arbeiten, aber keine Sozialstunden ableisten?Schokoladentante hat geschrieben: ↑28.07.23, 23:32 eine Person kann wegen Krankheit nur Teilzeit arbeiten.
Das Gericht bietet Sozialstunden an. Dazu sieht sich die Person aufgrund der Krankheit nicht in der Lage.
Und wenn die Person tatsächlich zu krank für die Tätigkeit ist, wird die zugewiesene Einrichtung schon von sich aus veranlassen, dass die Person dort nicht weiterarbeitet.
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Re: Krank und arm: Bußgeld nicht zahlbar
Hallo,
ist das der Kram mit der Hundesteuer und der "Zermürbungstaktik" der Behörde gegenüber?
ist das der Kram mit der Hundesteuer und der "Zermürbungstaktik" der Behörde gegenüber?
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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Re: Krank und arm: Bußgeld nicht zahlbar
Bestimmt.
Könnte man dichtmachen.

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Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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Re: Krank und arm: Bußgeld nicht zahlbar
Auch als armer kranker Mann darf man nicht gegen Gesetze / Verordnungen verstoßen. Und das scheint man getan zu haben, ansonsten wäre das Bußgeld ja nicht verhängt worden. Somit wird man in Raten die Strafe zahlen müssen.
Geht es wirklich um ein Bußgeld (oder um eine Geldstrafe aus dem Strafrecht)? Dann geht es doch um eine Erzwingungshaft (und keine Ersatzfreiheitsstrafe - oder reden wir von Österreich?). Und wenn man die hinter sich hat muss man trotzdem zahlen. Bringt also letztendlich nicht wirklich was in Haft zu gehen.
Geht es wirklich um ein Bußgeld (oder um eine Geldstrafe aus dem Strafrecht)? Dann geht es doch um eine Erzwingungshaft (und keine Ersatzfreiheitsstrafe - oder reden wir von Österreich?). Und wenn man die hinter sich hat muss man trotzdem zahlen. Bringt also letztendlich nicht wirklich was in Haft zu gehen.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
Re: Krank und arm: Bußgeld nicht zahlbar
Irgendeine Geldleistung wird der Zahlungspflichtige ja bekommen.
Und es war vor ca. 30 Jahren schon gängige Rechtsprechung, dass sogar von Sozialhilfe eine Geldbuße in Raten gezahlt werden muss. Die Sozialhilfe (vulgo Bürgergeld) enthält einen Anteil "Teilhabe am Sozialen Leben" - und dann muss halt da gekürzt werden
Und es war vor ca. 30 Jahren schon gängige Rechtsprechung, dass sogar von Sozialhilfe eine Geldbuße in Raten gezahlt werden muss. Die Sozialhilfe (vulgo Bürgergeld) enthält einen Anteil "Teilhabe am Sozialen Leben" - und dann muss halt da gekürzt werden
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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Re: Krank und arm: Bußgeld nicht zahlbar
Irgend eine der Möglichkeiten sollte man wählen. Geld oder Sozialstunden. Sonst wählt ggf. der Richter was aus.
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Re: Krank und arm: Bußgeld nicht zahlbar
@Evariste:
Ja richtig. Die Person arbeitet von der Stundenzahl her schon am Limit. Außerdem wurde sie an mehreren Stellen wegen der Behinderung abgelehnt.
Es geht um ein Bußgeld, dass nicht gezahlt werden kann.
@hawethie:
Welche Ratenhöhe darf denn von Sozialhilfe eingefordert werden?
Ja richtig. Die Person arbeitet von der Stundenzahl her schon am Limit. Außerdem wurde sie an mehreren Stellen wegen der Behinderung abgelehnt.
Kann der Staat dies tatsächlich per Zwang durchsetzen, wenn das Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt?Somit wird man in Raten die Strafe zahlen müssen.
Es geht um ein Bußgeld, dass nicht gezahlt werden kann.
@hawethie:
Welche Ratenhöhe darf denn von Sozialhilfe eingefordert werden?
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Re: Krank und arm: Bußgeld nicht zahlbar
Ja, und das ist auch gut so. Sonst könnte ja jeder der unter dem Pfändungsfreibetrag verdient, zum Beispiel parken wo es ihm beliebt. Passiert ja nichts.Schokoladentante hat geschrieben: ↑07.08.23, 19:29
Kann der Staat dies tatsächlich per Zwang durchsetzen, wenn das Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt?
Es geht um ein Bußgeld, dass nicht gezahlt werden kann.
Re: Krank und arm: Bußgeld nicht zahlbar
Im Falle eines Beziehers von AlG II (was ja ebenso hoch ist) meinte letztes Jahr das Kammergericht; monatlich 200 Euro geht schon.Schokoladentante hat geschrieben: ↑07.08.23, 19:29 Kann der Staat dies tatsächlich per Zwang durchsetzen, wenn das Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag liegt?
Es geht um ein Bußgeld, dass nicht gezahlt werden kann.
@hawethie:
Welche Ratenhöhe darf denn von Sozialhilfe eingefordert werden?
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