richtig zitieren

Buchbesprechungen, Rezensionen und Diskussionen zu juristischer Literatur

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Shaqour
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richtig zitieren

Beitrag von Shaqour »

Bin kein Jurist und möchte in der Hausarbeit einige § einbauen. Nur wie kann ich zitieren?

BSP
Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§1 Abs. 1 HGB)
Kann ich einfach so übernehmen und als Quelle den § nennen?

Was ist wenn ich umformuliere?

Z.B. Als Kaufmann gilt man, wenn eine Gewerbe betrieben wird (§1 Abs. 1 HGB)

ODER

Gemäß §1 Abs. 1 HGB sind Gewerbetreibende Kaufleute.

Leider ist mein Prof nicht erreichbar. Daher frage ich euch.
Mogli
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Re: richtig zitieren

Beitrag von Mogli »

ich denk mal, von der Zitierweise her wären alle drei Varianten möglich. Die erste ist wohl die gebräuchlichste.


Aber:
Shaqour hat geschrieben:
Kaufmann im Sinne dieses Gesetzbuchs ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§1 Abs. 1 HGB)
das ist ok, auch fachlich.


die nächsten beiden Formulierungen:
Shaqour hat geschrieben: Als Kaufmann gilt man, wenn eine Gewerbe betrieben wird (§1 Abs. 1 HGB)

ODER

Gemäß §1 Abs. 1 HGB sind Gewerbetreibende Kaufleute.
sind aus meiner Sicht falsch, denn nicht alle Gewerbetreibenden sind auch Kaufleute. Ein Handwerker z.B ist erstmal kein Kaufmann.
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Shaqour
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Re: richtig zitieren

Beitrag von Shaqour »

Die sind inhaltlich falsch meinst Du. Hätte ich den Handelsgewerbe geschrieben, dann wären die doch richtig, oder?

Habe ich bei der ersten Variante Anführungszeichen zu setzen?
juggernaut
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Re: richtig zitieren

Beitrag von juggernaut »

bei der angabe des inhalts eines paragrafen ist dessen "nummer" der für das zitat erforderliche nachweis.
üblicherweise setzt man wörtliche zitate in "...".
juggernaut
Redfox hat geschrieben:Das ist ein Irrtum. Beamte arbeiten nicht. Sondern ... machen sonstwas. Aber arbeiten tun sie nicht.
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