Liebes Forum,
A würde gerne nach Abbruch des Studium, das Prüfungsamt wechseln und sein Jura-Studium in der Stadt aufnehmen, in der er nun seit über 3 Jahren lebt und arbeitet.
Gemäß § 20 III und § 21 III JAG muss für den Wechsel ein WICHTIGER GRUND vorliegen.
Genügt als wichtiger Grund, wenn A aufführt, dass er seit Jahren in der Stadt lebt und arbeitet und dadurch sein Studium finanzieren könnte? Eine Verlobung und eine baldige Hochzeit wäre doch sicherlich auch ein wichtiger Grund (zumindest für A) in dem Bundesland zu bleiben?
Für Anregungen und Hinweise wären ich und A sehr dankbar.
Beste Grüße
Mertan
Wechsel des Prüfungsamtes
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Re: Wechsel des Prüfungsamtes
Mir ist die Zielrichtung der Frage ncht ganz klar.
Ich kann doch problemlos von einer Uni zur anderen wechseln, solange etwaige Studienleistungen anerkannt werden. Zuständig wird m.E. das Landesjustizprüfungsamt, in dem das Examen abgelegt werden soll.
Oder fehlen hier etwas Infos bzgl. des "Studienabbruches"? Wurden Prüfungen etwa nicht bestanden?
Ich kann doch problemlos von einer Uni zur anderen wechseln, solange etwaige Studienleistungen anerkannt werden. Zuständig wird m.E. das Landesjustizprüfungsamt, in dem das Examen abgelegt werden soll.
Oder fehlen hier etwas Infos bzgl. des "Studienabbruches"? Wurden Prüfungen etwa nicht bestanden?