Konto pfänden
Moderator: FDR-Team
Konto pfänden
Hallo,
ich möchte im Wege eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ein Konto pfänden lassen. Hat jemand Erfahrungen oder kann mir erklären, wie ich das machen kann? Und wie es mit den Kosten abläuft?
Vollstreckungsbescheid liegt vor. Wenn ich es selber machen kann, kann ich mir die Kosten bei meinem Anwalt sparen.
LG
ich möchte im Wege eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ein Konto pfänden lassen. Hat jemand Erfahrungen oder kann mir erklären, wie ich das machen kann? Und wie es mit den Kosten abläuft?
Vollstreckungsbescheid liegt vor. Wenn ich es selber machen kann, kann ich mir die Kosten bei meinem Anwalt sparen.
LG
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Re: Konto pfänden
Hallo,
für die Kontenpfändungen gibt es einen offiziellen Vordruck der verwendet werden muss. Dieser muss ausgefüllt und zusammen mit dem Titel an das Amtsgericht geschickt werden.
Wie hoch die Kosten sind, kann ich Ihnen leider nicht sagen,
für die Kontenpfändungen gibt es einen offiziellen Vordruck der verwendet werden muss. Dieser muss ausgefüllt und zusammen mit dem Titel an das Amtsgericht geschickt werden.
Wie hoch die Kosten sind, kann ich Ihnen leider nicht sagen,
Re: Konto pfänden
Den Vordruck findet man hier
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/ ... /index.php
und hier weitere Hinweise zum Thema:
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Beho ... d=15155976
https://www.justiz.nrw.de/BS/formulare/ ... /index.php
und hier weitere Hinweise zum Thema:
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Beho ... d=15155976
Re: Konto pfänden
Vielen Dank für die Links. Ich werde es mir angucken. Trotzdem noch eine Frage, sind die entstehenden Kosten auch vom Schuldner zu zahlen wie beim Mahnbescheid? LG
Re: Konto pfänden
Auch die Kosten sind afaik am Ende vom Schuldner zu tragen. Zumindest in der Theorie wenn bei ihm was zu holen ist.
Re: Konto pfänden
http://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2 ... age_1.html -> KV Nr. 2111Stefanie145 hat geschrieben: ↑18.07.21, 08:18 Hallo,
für die Kontenpfändungen gibt es einen offiziellen Vordruck der verwendet werden muss. Dieser muss ausgefüllt und zusammen mit dem Titel an das Amtsgericht geschickt werden.
Wie hoch die Kosten sind, kann ich Ihnen leider nicht sagen,
Re: Konto pfänden
Vielen Dank!
Muss ich das einfach an das zuständige Amtsgericht zahlen? Mit welchen Angaben etc oder wie macht man das? Reicht es die Quittung dazu zulegen?
LG
Muss ich das einfach an das zuständige Amtsgericht zahlen? Mit welchen Angaben etc oder wie macht man das? Reicht es die Quittung dazu zulegen?
LG
Re: Konto pfänden
Gezahlt wird das, was wann gefordert wird. Einfach den Antrag ausfüllen und ans Gericht schicken. Den bekommt dann der zuständige Gerichtsvollzieher und der vollstreckt. Oder versucht es wenigstens. Der Gerichtsvollzieher macht dann seine Kosten gegenüber seinem Auftraggeber geltend wenn beim Gläubiger nichts zu holen war. Wenn was zu holen ist holt er es sich gleich beim Schuldner.
Re: Konto pfänden
Vollstreckungsorgan ist hier nicht der GV sondern das AG als Vollstreckungsgericht. Der GV ist höchstens für die Zustellung zuständig.
Re: Konto pfänden
Sind die Kosten für das Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht vorab zu zahlen? Hab gelesen, dass sie sonst nichts bearbeiten. Es soll ja „nur“ das Konto gepfändet werden. Das zuständige Amtsgericht ist telefonisch nicht erreichbar wegen dem Hochwasser. LG
Re: Konto pfänden
Die Justiz (und auch Anwälte) verlangt im Zivilverfahren in aller Regel Vorschusszahlungen des Antragstellers. Und zwar einfach deshalb, weil es da um private Interessen geht, nicht um öffentliche. Deshalb übernimmt nicht der Staat das Risiko, dass der eigentliche Schuldner nicht zahlungsfähig ist. Wenn der Gläubiger das Risiko auch nicht tragen will, findet eben keine weitere Maßnahme mehr statt.
Re: Konto pfänden
Ja genau. Aber muss ich das einfach an das zuständige Amtsgericht zahlen? Mit welchen Angaben etc oder wie macht man das? Reicht es die Quittung dazu zulegen oder givt es da irgendwo Vorgaben?
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Re: Konto pfänden
Wenn Vorkasse des Gläubigers notwendig ist, erhalten Sie nach dem Einreichen des Antrags eine Kostenrechnung des Gerichts. Wenn diese gezahlt ist, wird dann das Gericht den Antrag weiter bearbeiten.
Ohne Kostenrechnung keine Zahlung, wichtig ist immer, dass Kassenzeichen des Amtsgerichts anzugeben, da ansonsten keine Zuordnung der Zahlung.
Ohne Kostenrechnung keine Zahlung, wichtig ist immer, dass Kassenzeichen des Amtsgerichts anzugeben, da ansonsten keine Zuordnung der Zahlung.
Re: Konto pfänden
Okay alles klar. Hab gelesen das man mit dem Antrag schon gezahlt haben muss. Hab mich da gefragt wohin und unter welchen Angaben etc. Dann schicke ich den Antrag einfach ab und warte ab was passiert und hoffe das es was bringt.
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