habe ein Problem und hoffe mir kann jemand kurzfristig helfen.
Person A hat einen Vertrag mit der Anbieter X.
Person B zieht zu Person A und lässt sich telefonisch bei der Anbieter X als 2. Rechnungsempfänger eintragen.
Person B zieht aber im Jahr 2007 wieder aus und lässt sich telefonisch wieder austragen bei der Anbieter X.
2009 erhält Person B eine Mahnung von einer Kanzlei mit Forderungen über 500 Euro für den Vertrag der Person A aus dem Zeitraum 05.2008-12.2008.
Nach Rücksprache mit der Anbieter X wurde anscheinend der Name doch nicht ausgetragen.
Kann Person B nun trotzdem dafür haftbar gemacht werden obwohl er anhand des eigenen Mietvertrags belegen kann das er dort nicht mehr gewohnt hat?
Könnte Person B einen Vertrag aufsetzen den Person A unterschreibt damit Person B nicht haftbar gemacht werden kann?
Es eilt leider sehr daher hoffe ich das mir jemand helfen kann
