Inkasso nach italienischem Recht
Moderator: FDR-Team
Inkasso nach italienischem Recht
Ich habe heute ein Schreiben einer deutschen Inkassofirma bekommen wegen einer nicht gezahlten Maut in Italien im Jahr 2010. Der Vorgang liegt so lange zurück, dass ich mich nicht mehr genau erinnern kann, ich weiß nur noch, dass es technische Schwierigkeiten gab und die Maut nicht gezahlt werden konnte. Es ging um einen Bagatellbetrag von wenigen Euro. Wie ist das mit der Verjährung: geht das nach deutschem oder italienischem Recht?
Re: Inkasso nach italienischem Recht
Italienisches Recht.
Re: Inkasso nach italienischem Recht
Ansprüche aus 2010 sind verjährt, zudem unterliegen Ansprüche, welche in Deutschland geltend gemacht werden sollen, der deutschen Verjährungsfristen.
InkassoUnternehmen können zudem weder einen Gerichtsvollzieher schicken noch Pfändungsmaßnahmen veranlassen, denn dazu bedarf es eines Titels nach deutschem Recht.
InkassoUnternehmen können zudem weder einen Gerichtsvollzieher schicken noch Pfändungsmaßnahmen veranlassen, denn dazu bedarf es eines Titels nach deutschem Recht.
Re: Inkasso nach italienischem Recht
Dennoch vergessen insbesondere die italienischen Behörden nichts.
Bei einer erneuten Einreise/Kontrolle kann das teuer werden.
Bei einer erneuten Einreise/Kontrolle kann das teuer werden.
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Re: Inkasso nach italienischem Recht
Der Betreiber der Mautstrasse wird wohl keine Behörde sein. Und wenn doch, müsste dies aus dem Schreiben der Inkassofirma hervorgehen.report hat geschrieben:Dennoch vergessen insbesondere die italienischen Behörden nichts.
"Das ganze Problem mit der Welt ist, dass Dummköpfe und Fanatiker der Richtigkeit ihrer Sicht immer so sicher, weise Menschen aber so voller Zweifel sind." Bertrand Russel
Re: Inkasso nach italienischem Recht
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Re: Inkasso nach italienischem Recht
führt leider zu einer Seite, auf der der Autor mangels Verständnis von irgendwelchen Bußgeldern redet. Die von ihm verlinkte Antwortseite in der gleichen Publikation hat er wohl nicht gelesen. Dort wir klargestellt:report hat geschrieben:Click!
Das rät der (Wortsperre: Name) zu Maut-Inkassobriefen hat geschrieben:Bei der Mautgebühr handelt es sich um eine zivilrechtliche Forderung, die nach italienischem Recht erst nach zehn Jahren verjährt. ...
Was passiert, wenn ich auf das Schreiben von NiviCredit nicht reagiere und nicht bezahle? Was passiert, wenn NiviCredit meinem Einspruch nicht stattgibt und ich daraufhin nicht bezahle?
Bei den nachträglich geltend gemachten Maut- und Nachforderungsgebühren handelt es sich nach italienischem Recht um zivilrechtliche Forderungen. Rechtlich ist es deshalb möglich, dass derartige Forderungen auch grenzüberschreitend geltend gemacht, unter Umständen auch vollstreckt werden können (z. B. im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder mittels des Europäischen Mahnverfahrens). Dem (Wortsperre: Name) sind bislang allerdings noch keine einschlägigen Fälle bekannt, in denen italienische Autobahngesellschaften tatsächlich eine Eintreibung in Deutschland versucht haben. Sollte es im Einzelfall tatsächlich zu einem gerichtlichen Mahnbescheid oder Vollstreckungsverfahren in Deutschland kommen, ist anzuraten, unverzüglich (und nach Einholung der Kostendeckungszusage einer eventuell bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung) einen Anwalt zu konsultieren.
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