Hallo,
wird im PfÜB der pfändungsfreie Grundbetrag eingetragen?
Danke
unpfänd. Grundbetrag im Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
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Re: unpfänd. Grundbetrag im Pfändungs- und Überweisungsbesch
Nein. Der Freibetrag wird beim P-Konto berücksichtigt. Ist das gepfändete Konto kein P-Konto (oder wird die Umwandlung in ein solches vom Schuldner nicht zeitnah bei der Bank beantragt), dann kann das Guthaben auf dem Konto bis auf null gepfändet werden.
Grüße, Susanne
Re: unpfänd. Grundbetrag im Pfändungs- und Überweisungsbesch
Der kann gar nicht eingetragen werden, da der Gläubiger und das Gericht ihn nicht kennen. Eine Eintragung des Betrages für nur eine Person könnte fehlerhaft sein, und ob weitere vorhanden sind weiß man nicht. Bei einer Kontenpfändung wissen Gericht und Gläubiger auch gar nicht, ob es überhaupt ein P-Konto ist. Bei vielen PfÜB gibt es gar keinen Freibetrag. Bei einer Lohnpfändung sollte der Schuldner im eigenen Interesse sicherstellen, dass der Arbeitgeber die notwendigen Daten kennt, ggf. wird dazu ein Nachweis erforderlich sein.
Re: unpfänd. Grundbetrag im Pfändungs- und Überweisungsbesch
Bei Pfändungen nach § 850d ZPO wird der Pfändungsfreie Betrag vom Gericht eingetragen im PfÜB
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