Rundfunkbeiträge
Verfasst: 14.11.18, 16:44
Hallo,
Herr X stellt einen Antrag auf Ermäßigung (Merkzeichen RF) und bekommt diese genehmigt. Er wartet auf den neuen Bescheid, da der zu zahlende Beitrag nicht aufgeführt ist. Der Bescheid kommt nicht und X vergisst die Angelegenheit total. Hat also von Januar bis dato keine Beiträge bezahlt.
Es kommt kein Bescheid, keine Mahnung, kein Mahnbescheid....
Es kommt ein Schreiben mit der offenen Forderung und einer Zahlungsfrist sowie dem Vermerk, falls bis zum x.x.xx kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, eine Pfändung aus dem bestehendem Titel gemacht wird.
Herr X hat natürlich sofort mit dem beigefügten Überweisungsträger bezahlt. Die Forderung war ja rechtens.
Meine Frage ist nun, wie kann es einen Titel geben ohne vorher einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid zu geben?
In der Auflistung sind auch nur die reinen Rundfunkgebühren, keine Mahn- oder sonstige Kosten.
Wie ist hier die Rechtslage?
Herr X stellt einen Antrag auf Ermäßigung (Merkzeichen RF) und bekommt diese genehmigt. Er wartet auf den neuen Bescheid, da der zu zahlende Beitrag nicht aufgeführt ist. Der Bescheid kommt nicht und X vergisst die Angelegenheit total. Hat also von Januar bis dato keine Beiträge bezahlt.
Es kommt kein Bescheid, keine Mahnung, kein Mahnbescheid....
Es kommt ein Schreiben mit der offenen Forderung und einer Zahlungsfrist sowie dem Vermerk, falls bis zum x.x.xx kein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, eine Pfändung aus dem bestehendem Titel gemacht wird.
Herr X hat natürlich sofort mit dem beigefügten Überweisungsträger bezahlt. Die Forderung war ja rechtens.
Meine Frage ist nun, wie kann es einen Titel geben ohne vorher einen Mahn- und Vollstreckungsbescheid zu geben?
In der Auflistung sind auch nur die reinen Rundfunkgebühren, keine Mahn- oder sonstige Kosten.
Wie ist hier die Rechtslage?