Hallo Leute,
nehmen wir mal folgendes an: A ist freiwillig bei einer BG versichert. Er verändert etwas an der Versicherung. Im nächsten Jahr bekommt er allerdings zwei Bescheide geschickt, also so als ob A zwei Mal versichert wäre, was aber rechtlich nicht sein kann. A widerspricht beiden Bescheiden. Ein MA der BG meldet sich am Telefon, mit ihm wird besprochen, dass ein Bescheid aufgehoben wird. Der zweite wird bezahlt.
Ohne weitere Mahnung, etc. vollstreckt jetzt das HZA und pfändet das Konto und verweist eben auf diesen Bescheid, der angeblich hätte aufgehoben werden müssen. Wie ist nun die Rechtslage? Durch die Pfändung entsteht A ein Schaden - er kann z.B. nicht über sein volles Vermögen verfügen, Lastschriften gehen zurück, etc. Wer haftet nun dafür?
Haftung für die Vollstreckung eines ungültigen Bescheides
Moderator: FDR-Team
Re: Haftung für die Vollstreckung eines ungültigen Bescheide
Zumindest teilweise dürfte sich A an die eigene Nase fassen müssen. Das keine Post bezüglich der Aufhebung des einen Bescheides kommt, hätte auffallen sollen. Ebenso kann ich mir nicht ganz vorstellen das das HZA direkt ohne irgendwas von sich hören zu lassen ein Konto pfändet.
Re: Haftung für die Vollstreckung eines ungültigen Bescheide
Grundsätzlich sehe ich hier erstmal die BG in der Verantwortung, für die Folgen einer falschen Vollstreckung aufzukommen.
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