Haftung für die Vollstreckung eines ungültigen Bescheides
Verfasst: 26.11.18, 12:37
Hallo Leute,
nehmen wir mal folgendes an: A ist freiwillig bei einer BG versichert. Er verändert etwas an der Versicherung. Im nächsten Jahr bekommt er allerdings zwei Bescheide geschickt, also so als ob A zwei Mal versichert wäre, was aber rechtlich nicht sein kann. A widerspricht beiden Bescheiden. Ein MA der BG meldet sich am Telefon, mit ihm wird besprochen, dass ein Bescheid aufgehoben wird. Der zweite wird bezahlt.
Ohne weitere Mahnung, etc. vollstreckt jetzt das HZA und pfändet das Konto und verweist eben auf diesen Bescheid, der angeblich hätte aufgehoben werden müssen. Wie ist nun die Rechtslage? Durch die Pfändung entsteht A ein Schaden - er kann z.B. nicht über sein volles Vermögen verfügen, Lastschriften gehen zurück, etc. Wer haftet nun dafür?
nehmen wir mal folgendes an: A ist freiwillig bei einer BG versichert. Er verändert etwas an der Versicherung. Im nächsten Jahr bekommt er allerdings zwei Bescheide geschickt, also so als ob A zwei Mal versichert wäre, was aber rechtlich nicht sein kann. A widerspricht beiden Bescheiden. Ein MA der BG meldet sich am Telefon, mit ihm wird besprochen, dass ein Bescheid aufgehoben wird. Der zweite wird bezahlt.
Ohne weitere Mahnung, etc. vollstreckt jetzt das HZA und pfändet das Konto und verweist eben auf diesen Bescheid, der angeblich hätte aufgehoben werden müssen. Wie ist nun die Rechtslage? Durch die Pfändung entsteht A ein Schaden - er kann z.B. nicht über sein volles Vermögen verfügen, Lastschriften gehen zurück, etc. Wer haftet nun dafür?