In Mahnantrag (Formular) ist keine Angabe über den Zeitraum der Forderung zu machen.
Woher soll der Schuldner wissen, welche Forderung (z.B. wenn weitere Forderung von demselben Vertragsverhältnis bestehen) gemahnt wird ?
Zeitraum Angabe
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Re: Zeitraum Angabe
Das ist natürlich ein Riesenproblem. Aber es gibt eine Lösung: Man kann im Feld "Anspruch/Forderung" hinschreiben "Rechnung vom xxx". Oder "Miete August 2018" oder "Gebühren aus Zeitraum xxx bis xxx" .In Mahnantrag (Formular) ist keine Angabe über den Zeitraum der Forderung zu machen.
Grüße, Susanne
Re: Zeitraum Angabe
Gute Idee. Danke.
Aber was ist bei den Bescheiden ohne Zeitangaben ? Ungültig sind diese auch nicht deswegen.
Aber was ist bei den Bescheiden ohne Zeitangaben ? Ungültig sind diese auch nicht deswegen.
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Re: Zeitraum Angabe
Sie meinen, was der Schuldner machen soll, wenn er einen Mahnbescheid ohne Angabe des Entstehungsdatum der Forderung bekommt? Dann muss er eben in seinen Unterlagen nachgucken, ob er bei diesem Gläubiger noch eine offene Forderung hat und von wann. Wenn er sich sicher ist, dass alles verjährt ist, kann er dem Mahnbescheid widersprechen, muss aber dem Gläubiger gegenüber auch die Einrede der Verjährung erheben. Automatisch verjährt die Forderung nicht: Einrede der Verjährung (link)saya hat geschrieben:Gute Idee. Danke.
Aber was ist bei den Bescheiden ohne Zeitangaben ? Ungültig sind diese auch nicht deswegen.
Grüße, Susanne
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