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Unterhaltsschulden einforden

Verfasst: 10.12.18, 12:51
von segelmann05
Liebe Community,
mich interessieren eure Erfahrungen und Hinweise zu dem folgenden Fall:

Ein Vater zeugt zwei Kinder, die inzwischen ca. 30 Jahre alt sind. Nach ca. 7 Jahren der Geburt des ersten Kindes verlässt er die Familie. Erst zahlt er an die Mutter Unterhalt, doch später, als er eine neue Frau hat, verweigert er die Zahlungen und es kommt zum Unterhaltsvorschuss. Später gelingt es ihm, die Unterhaltstitel wegzuklagen, weil er mittels psychologischem Gutachten nachweisen konnte, dass er nicht arbeitsfähig sei und es unzumutbar wäre, seinen Schuldenstand bei seinen Kindern weiter zu erhöhen. Er war persönlich nahezu nicht für die beiden Söhne da.

Nun ist es so, dass die Kinder erst jetzt von der Mutter erfahren haben, dass der Vater noch Schulden bei ihnen hat. Nämlich jene Unterhaltsschulden, die sich angehäuft haben bis zu dem Zeitpunkt, wo er es schaffte, den Unterhaltstitel wegzuklagen. Außerdem hat er Schulden beim Staat wegen des Unterhaltsvorschusses.

Die neue Ehefrau des Vaters verfügt über mehrere Eigentumswohnungen. Er selbst scheint nicht im Grundbuch zu stehen. Welche Grenzen und Möglichkeiten hätten die Söhne, die Unterhaltsschulden vom Vater einzufordern - mit Erfolg? Er selbst bezieht nur eine EU-Rente.

Vielen Dank für eure Erfahrungen, Hinweise und Kritik

Re: Unterhaltsschulden einforden

Verfasst: 10.12.18, 13:08
von ExDevil67
segelmann05 hat geschrieben: Die neue Ehefrau des Vaters verfügt über mehrere Eigentumswohnungen. Er selbst scheint nicht im Grundbuch zu stehen. Welche Grenzen und Möglichkeiten hätten die Söhne, die Unterhaltsschulden vom Vater einzufordern - mit Erfolg? Er selbst bezieht nur eine EU-Rente.
Unabhängig von möglichen Verjährungsfragen. Die Kosten für die Vollstreckung müssten die Kinder zunächst auslegen, ich halte es aber in der Konstellation für unwahrscheinlich das beim Vater überhaupt was zu holen ist. Frage wäre also ob man dem schlechten Geld noch gutes hinterherwerfen will.

Re: Unterhaltsschulden einforden

Verfasst: 10.12.18, 13:16
von SusanneBerlin
Welche Grenzen und Möglichkeiten hätten die Söhne, die Unterhaltsschulden vom Vater einzufordern - mit Erfolg?
Keine. Die Unterhaltsschulden bei den Kindern, die bis zum 18. Geburtstag entstanden sind, waren 3 Jahre später verjährt.

Haben die Kinder jemals selber vom Vater Unterhalt gefordert (mit oder ohne Unterstützung des Jugendamts)? Wenn nein, hat der Vater auch keine Unterhaltsschulden bei den Kindern, die nach dem jeweiligen 18. Geburttag entstanden sind. Und für die Schulden vor dem 18. Geburtstag kann er Verjährung einwenden.

Re: Unterhaltsschulden einforden

Verfasst: 10.12.18, 13:28
von segelmann05
Die Mutter hatte damals im Namen der Kinder geklagt, weil es das damalige Sozialamt gefordert hatte: Bevor es Unterstützung des Staates gab, war die Klage auf Unterhalt Voraussetzung. Da gab es auch ein entsprechendes Verfahren, in welchem die Titel dann festgesetzt worden.

In dem Fall der beiden Söhne würde wohl eine 30jährige Verjährungsfrist vorliegen.

Re: Unterhaltsschulden einforden

Verfasst: 10.12.18, 13:38
von SusanneBerlin
Dann muss man sich die erwirkten Titel ansehen, sowohl das
Die Mutter hatte damals im Namen der Kinder geklagt (...) Da gab es auch ein entsprechendes Verfahren, in welchem die Titel dann festgesetzt worden.
als auch
Später gelingt es ihm, die Unterhaltstitel wegzuklagen,
um festzustellen, ob das eine Urteil die anderen aufhebt und ob da noch Ansprüche bestehen.

Re: Unterhaltsschulden einforden

Verfasst: 10.12.18, 13:47
von segelmann05
Laut der Mutter hieß es damals, dass die Titel Bestand hätten bis zum Zeitpunkt, wo der Vater diese weggeklagt hat. Das Urteil, die Titel zu verlieren, hatte nur Einfluss auf die künftige Entwicklung und hat die Vergangenheit nicht berührt.

Bisher hatte der ältere Bruder kein Verlangen, sich den Unterhalt vom Vater einzufordern, weil dieser stets beteuerte, dass er und seine Frau arm seien und selber zusehen müssten, um "über die Runden zu kommen". Nach den neueren Informationen (6 Eigentumswohnungen) sieht das allerdings anders aus ....

Re: Unterhaltsschulden einforden

Verfasst: 10.12.18, 14:10
von SusanneBerlin
Man kann als Gläubiger nicht in die Eigentumswohnungen des Ehepartners des Schuldners pfänden. (Ausnahme: das Ehepaar hat Gütergemeinschaft vereinbart)

Man könnte allenfalls den Unterhaltsanspruch des einen Ehepartners gegen den vielbesserverdienenden anderen Ehepartner pfänden.

Wenn der Schuldner aber ein eigenes Einkommen höher als ~ 400€ hat und umsonst bei seiner Ehefrau wohnt, bedarf es da einiger argumentativer Winkelzüge, 1. einen Unterhaltsanspruch des Schuldners gegen die Ehefrau zu begründen und 2. das Gericht dazu zu bewegen, den Pfändungsfreibetrag des Schuldners soweit abzusenken, dass die erwachsenen Kinder ihren mittlerweile erwerbsunfähigen Vater pfänden können.

Sie werden bestimmt einen Anwalt finden, der bereit ist es zu versuchen. Sein Honorar bekommt der Anwalt ja so oder so.

Re: Unterhaltsschulden einforden

Verfasst: 10.12.18, 17:06
von idem
Die Rechtsprechung der Gerichte bis hin zum BGH bejaht selbst bei titulierten Unterhaltsrückständen schon nach recht kurzer Zeit die Verwirkung. Ohne besondere Umstände wirds ab 1 Jahr schon kritisch.

Laut dem diesbezüglich eher dürftigen Sachverhalt scheinen aber vorliegend schon zig Jahre verstrichen zu sein.

Re: Unterhaltsschulden einforden

Verfasst: 10.12.18, 22:49
von segelmann05
Ja, es sind bereits einige Jahre verstrichen. Allerdings meinte der Anwalt damals, dass die Unterhaltsforderung 30 Jahre Bestand hätte.

Ob der Vater mehr als 400 € erhält, weiß keiner. Er hat nie mehr gearbeitet, seitdem er den Titel weggeklagt hat und erhält die EU-Rente.

Kann man denn bei Gericht die damals verkündeten Urteile bzw. die Akten bestellen?

Re: Unterhaltsschulden einforden

Verfasst: 11.12.18, 10:56
von idem
Was meint "seitdem er den Titel weggeklagt hat"? Gibt´s jetzt noch Titel oder nicht?

Re: Unterhaltsschulden einforden

Verfasst: 11.12.18, 16:09
von segelmann05
Aktuell gibt es die Titel nicht mehr, weil der Vater sie weggeklagt hat.
Allerdings seien die damals durch den Titel entstandenen Schulden bis zum Zeitpunkt des Wegklagens 30 Jahre vor Verjährung geschützt. Es haben sich Schulden für die Kinder- und Jugendzeit angesammelt. Gegen Mitte der Jugendzeit (ca. 15. LEbensjahr) hat der Vater die Titel weggeklagt.

Re: Unterhaltsschulden einforden

Verfasst: 11.12.18, 18:03
von idem
Titel weggeklagt aber doch (irgendwie?) bestehend. :shock: Also ich steig´ an der Stelle mal aus dem Fall aus.

Re: Unterhaltsschulden einforden

Verfasst: 11.12.18, 18:45
von SusanneBerlin
hat der Vater die Titel weggeklagt.
Ist kein rechtlicher Begriff. Das ist Umgangssprache und könnte alles und nichts bedeuten.
Sie müssten schon das rechtlich relevante mitteilen: Wurde der Titel aufgehoben? Mit Wirkung nur für die Zukunft oder auch mit Wirkung für die Vergangenheit? Wurden die Titel an den Schuldner herausgegeben? Oder wurde der Titel abgeändert?

Re: Unterhaltsschulden einforden

Verfasst: 11.12.18, 19:51
von segelmann05
"Ist kein rechtlicher Begriff. Das ist Umgangssprache und könnte alles und nichts bedeuten.
Sie müssten schon das rechtlich relevante mitteilen: Wurde der Titel aufgehoben? Mit Wirkung nur für die Zukunft oder auch mit Wirkung für die Vergangenheit? Wurden die Titel an den Schuldner herausgegeben? Oder wurde der Titel abgeändert?"

Der Titel wurde nur für die Zukunft ab der Urteilsfällung aufgehoben, für die Vergangenheit nicht.

Re: Unterhaltsschulden einforden

Verfasst: 11.12.18, 20:41
von SusanneBerlin
D.h. es sind Unterhaltszahlungen bis ca. dem 15.Lebensjahr der Kinder offen geblieben und seitdem sind 15 Jahre vergangen, in denen die Kinder nichts unternomnen haben. 1. ist das mMn. verwirkt. 2. müsste ein Schuldner Einkünfte oberhalb des Freibetrages haben bevor man was pfänden kann.