Eine Sachpfändung ist auch ohne Vermögensauskunft erlaubt, der Gerichtsvollzieher muss sich nicht anmelden und der link funktioniert nicht.
Wieso interessieren Sie sich überhaupt für Vollstreckungsschutz, bei Ihnen gibt es doch eh nichts zum Pfänden.
Vollstreckungsschutz : praktische Anwendbarkeit
Moderator: FDR-Team
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Vollstreckungsschutz : praktische Anwendbarkeit
Grüße, Susanne
Re: Vollstreckungsschutz : praktische Anwendbarkeit
Nein. Es ist eine Warnung an Dritte, dass die Person ihre Schulden nicht bezahlt (also dass es besser ist, ihnen kein Geld zu leihen und Leistungen nur gegen Vorausbezahlung zu erbringen) sowie ein Hinweis an andere Gläubiger, dass bereits eine Vermögensauskunft vorliegt (was aber kein Verbot der Zwangsvollstreckung ist, sondern ein Hilfsmittel dafür).helmes63 hat geschrieben: c) Die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis ist m. E. ein Druckmittel um fehlende Zahlungsbereitschaft konkret zu erzwingen ?
> ist das soweit richtig wiedergegeben ?!
Re: Vollstreckungsschutz : praktische Anwendbarkeit
Die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis ist also genauso gewichtig wie eine Schufa-Eintragung für die Kreditfähigkeit !!!
-
- Letzte Themen