Unseriöses Inkasso, verjährte Forderung
Moderator: FDR-Team
Unseriöses Inkasso, verjährte Forderung
Ein unseriöses Inkasso-Unternehmen wird, nachdem ein jahrelanges Strafverfahren gegen Verantwortliche aufgrund des offensichtlichen Komplettversagens der Strafjustiz mit Einstellungen endete, nach Jahren wieder aktiv. Das Unternehmen bzw. dessen Anwalt erwirkt Mahnbescheide für aufgeblähte Forderungen, die längst verjährt sind und überdies nie wirksam bestanden haben (unverlangte Zusendung von Waren). Rein zufällig werden die Mahnbescheide pünktlich zu Beginn der Sommerferien erwirkt.
Nachdem der angebliche Schuldner dennoch zu Hause war und Einspruch einlegte, schreibt der Anwalt weiterhin Briefe, um ihn dazu zu bewegen, den Einspruch zurückzunehmen. Sinngemäß heißt es darin, man werde nun demnächst das streitige Verfahren angehen und das Gericht werde den angeblichen Schuldner schon zur Zahlung verurteilen.
- Wenn aus dem Dunstkreis dieses unseriösen Inkasso systematisch für verjährte und auch sonst sehr zweifelhafte Forderungen Mahnbescheide beantragt werden, hat das Mahngericht nicht die Möglichkeit, den Erlass von Mahnbescheiden zu stoppen? Hier dürfte Rechtsmissbräuchlichkeit vorliegen.
- Bringt es etwas, den Brief des Anwalts an das für das streitige Verfahren zuständige Gericht weiterzuleiten und dem Gericht mitzuteilen, dass der vermeintliche Gläubiger das streitige Verfahren wünscht? Dieser Ratschlag wird zwar erteilt, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das Gericht tatsächlich Kostennoten an den vermeintlichen Gläubiger sendet.
- Was passiert, wenn die sechs Monate verstreichen?
Nachdem der angebliche Schuldner dennoch zu Hause war und Einspruch einlegte, schreibt der Anwalt weiterhin Briefe, um ihn dazu zu bewegen, den Einspruch zurückzunehmen. Sinngemäß heißt es darin, man werde nun demnächst das streitige Verfahren angehen und das Gericht werde den angeblichen Schuldner schon zur Zahlung verurteilen.
- Wenn aus dem Dunstkreis dieses unseriösen Inkasso systematisch für verjährte und auch sonst sehr zweifelhafte Forderungen Mahnbescheide beantragt werden, hat das Mahngericht nicht die Möglichkeit, den Erlass von Mahnbescheiden zu stoppen? Hier dürfte Rechtsmissbräuchlichkeit vorliegen.
- Bringt es etwas, den Brief des Anwalts an das für das streitige Verfahren zuständige Gericht weiterzuleiten und dem Gericht mitzuteilen, dass der vermeintliche Gläubiger das streitige Verfahren wünscht? Dieser Ratschlag wird zwar erteilt, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das Gericht tatsächlich Kostennoten an den vermeintlichen Gläubiger sendet.
- Was passiert, wenn die sechs Monate verstreichen?
Vi sono momenti, nella Vita, in cui tacere diventa una colpa e parlare diventa un obbligo. Un dovere civile, una sfidamorale, un imperativo categorico al quale non ci si può sottrarre.
Oriana Fallaci (1929-2006)
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Re: Unseriöses Inkasso, verjährte Forderung
zu 1) Das Mahngericht prüft den Antrag nur auf Einhaltung der Formalien. Nicht aber ob der Anspruch als solcher auch berechtigt ist.Nordland hat geschrieben: ↑08.10.20, 13:58 1)- Wenn aus dem Dunstkreis dieses unseriösen Inkasso systematisch für verjährte und auch sonst sehr zweifelhafte Forderungen Mahnbescheide beantragt werden, hat das Mahngericht nicht die Möglichkeit, den Erlass von Mahnbescheiden zu stoppen? Hier dürfte Rechtsmissbräuchlichkeit vorliegen.
2)- Bringt es etwas, den Brief des Anwalts an das für das streitige Verfahren zuständige Gericht weiterzuleiten und dem Gericht mitzuteilen, dass der vermeintliche Gläubiger das streitige Verfahren wünscht? Dieser Ratschlag wird zwar erteilt, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das Gericht tatsächlich Kostennoten an den vermeintlichen Gläubiger sendet.
zu 2) Das dürfte dem Mahngericht egal sein. AFAIK kann man aber auch als vermeintlicher Schuldner das streitige Verfahren beantragen. Dann bekommt man halt selber die Rechnung über die fälligen Gerichtskosten und muss hoffen das die Gegenseite, sofern man gewinnt, auch zahlungsfähig ist.
Re: Unseriöses Inkasso, verjährte Forderung
Woher soll das Mahngericht da schon wissen, ob der Beklagte später im Verfahren vor dem Prozessgericht überhaupt die Einrede der Verjährung geltend machen wird?
Re: Unseriöses Inkasso, verjährte Forderung
Auch bei belastbaren Hinweisen auf rechtsmissbräuchliche Beantragung von Mahnbescheiden?
Es ging um das Prozessgericht, nicht um das Mahngericht. Und ja, auch der vermeintliche Schuldner kann das streitige Verfahren beantragen - nur darum ging es ebenfalls nicht, denn wer will schon die Gerichtskosten vorstrecken?ExDevil67 hat geschrieben: ↑08.10.20, 14:38zu 2) Das dürfte dem Mahngericht egal sein. AFAIK kann man aber auch als vermeintlicher Schuldner das streitige Verfahren beantragen. Dann bekommt man halt selber die Rechnung über die fälligen Gerichtskosten und muss hoffen das die Gegenseite, sofern man gewinnt, auch zahlungsfähig ist.
Vi sono momenti, nella Vita, in cui tacere diventa una colpa e parlare diventa un obbligo. Un dovere civile, una sfidamorale, un imperativo categorico al quale non ci si può sottrarre.
Oriana Fallaci (1929-2006)
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Re: Unseriöses Inkasso, verjährte Forderung
Ja. Nicht Aufgabe des Mahngerichts. Steht auch in den entsprechenden Informationen.
Von wem sollten diese Hinweise auch kommen? Wer entscheidet, welcher Antrag rechtsmissbräuchlich ist?
Macht nichts, das es darum nicht ging. In unserem Forum darf man auch dann etwas (zum Thema) schreiben, wenn niemand explizit danach gefragt hat.nur darum ging es ebenfalls nicht, denn wer will schon die Gerichtskosten vorstrecken?
Wenn man die Gerichtskosten nicht vorstrecken will, gibt es eben kein Verfahren , wenn der Mahnbescheidbeantrager das nicht will. Wenn man nicht mal das vergleichsweise kleine Kostenrisiko einer negativen Feststellungsklage eingehen will, bleibt die Sache halt ungeklärt. So ist das i unserem Land. Traurig, aber wahr.
Re: Unseriöses Inkasso, verjährte Forderung
Nur leider steht in der Kommentarliteratur, dass das Mahngericht bei rechtsmissbräuchlicher Beantragung tatsächlich Fragen nach der Berechtigung der Forderung stellen kann. Um zu erörtern, ab wann man von Rechtsmissbräuchlichkeit ausgehen kann, habe ich mich an das Forum in der Hoffnung gewandt, dass vielleicht hier Experten näheres wissen (zB Präzedenzfälle). Du gibst leider nur allgemeines Wissen weiter, aber dennoch danke für deine Bemühungen.
Beispielsweise vom Landesjustizministerium oder von Staatsanwaltschaften, die sich mit einer nennenswerten Zahl an Strafanzeigen konfrontiert sehen.
Meine Frage war deswegen auch, was nach den sechs Monaten passiere. Was ist, wenn zB ein neuer Mahnbescheid für die gleiche Forderung beantragt wird? Das unseriöse Inkasso setzt nämlich logischerweise nicht auf das streitige Verfahren, da es dieses mit Ach und Krach verlöre. Es setzt auf Einschüchterung sowie auf das Versäumen von Fristen.Gaia hat geschrieben: ↑09.10.20, 17:30 Wenn man die Gerichtskosten nicht vorstrecken will, gibt es eben kein Verfahren , wenn der Mahnbescheidbeantrager das nicht will. Wenn man nicht mal das vergleichsweise kleine Kostenrisiko einer negativen Feststellungsklage eingehen will, bleibt die Sache halt ungeklärt. So ist das i unserem Land. Traurig, aber wahr.
Vi sono momenti, nella Vita, in cui tacere diventa una colpa e parlare diventa un obbligo. Un dovere civile, una sfidamorale, un imperativo categorico al quale non ci si può sottrarre.
Oriana Fallaci (1929-2006)
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Re: Unseriöses Inkasso, verjährte Forderung
M. E. ist die Forderung nach dem ersten Mahnbescheid "verbraucht". Natürlich kann es sein, dass trotzdem wieder ein Mahnbescheid beantragt wird und der "durchrutscht". Dieser Mahnbescheid wäre dann aber unzulässig.
Ok, nehmen wir weiter an, dem 2. Mahnbescheid wird nicht rechtzeitig widersprochen und es wird ein Vollstreckungsbescheid beantragt, dann liegt strafbares Verhalten vor, entweder Betrug, wenn ein Rechtspfleger über das Vorhandensein einer rechtmäßigen Forderung getäuscht wird, oder, wenn alles im automatisierten Verfahren abläuft, Computerbetrug (§263a StGB).
BGH, Beschluss vom 19.11.2013 - 4 StR 292/13:
Die Beantragung eines Mahn- und eines Vollstreckungsbescheides im automatisierten Mahnverfahren auf der Grundlage einer fingierten, tatsächlich nicht bestehenden Forderung stellt eine Verwendung unrichtiger Daten im Sinne des § 263a Abs. 1, 2. Var. StGB dar.
Re: Unseriöses Inkasso, verjährte Forderung
Vielleicht sollte man zur Sicherheit nochmal drauf hinweisen, dass an der gerichtlichen Geltendmachung von verjährten Forderungen nichts verwerfliches oder ungesetzliches ist. Verjährte Forderungen bestehen rechtlich fort und können auch gerichtlich geltend gemacht werden. Allein daran ist nichts rechtsmissbräuchliches. Das Gericht hat die Verjährung nicht von Amts wegen zu berücksichtigen, weder im Mahnverfahren noch im normalen Prozessverfahren. Vielmehr muss ein Schuldner die Einrede der Verjährung aktiv erheben.
Re: Unseriöses Inkasso, verjährte Forderung
Wie läuft es in so einem Fall eigentlich ab, wenn der vermeintliche Schuldner (S) die Abgabe an das Streitgericht beantragt?
S bekommt dann wohl die Kostenrechnung und muss in Vorleistung treten, aber wie verläuft dass Verfahren?
Grundsätzlich wird der Gläubiger (G) ja aufgefordert, seinen Anspruch zu begründen.
Würde die entsprechende Aufforderung dann an S gehen quasi mit Aufforderung zur negativen Feststellungsklage oder würde G aufgefordert und im Fall der Nichteinreichung einer Klageschrift die Klage abgewiesen?
S bekommt dann wohl die Kostenrechnung und muss in Vorleistung treten, aber wie verläuft dass Verfahren?
Grundsätzlich wird der Gläubiger (G) ja aufgefordert, seinen Anspruch zu begründen.
Würde die entsprechende Aufforderung dann an S gehen quasi mit Aufforderung zur negativen Feststellungsklage oder würde G aufgefordert und im Fall der Nichteinreichung einer Klageschrift die Klage abgewiesen?
Re: Unseriöses Inkasso, verjährte Forderung
Salvete,
nehmen wir mal an, in diesem fiktiven Fall sei Anfang Juli 2020 Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt worden. Das Inkassounternehmen bzw. dessen Rechtsanwalt hätten wie erwartet das streitige Verfahren nicht angestrengt.
Was passiert jetzt? Offenbar soll das Verstreichen von sechs Monaten wie eine Klagerücknahme wirken. Okay, aber wo ist das Verfahren überhaupt anhängig? Das Mahnverfahren soll ja mit dem Widerspruch beendet worden sein. Das Prozessgericht ist mangels Übergang ins streitige Verfahren nicht befasst.
Der angebliche Schuldner hätte gerne etwas schwarz auf weiß.
Grüße
Nordland
nehmen wir mal an, in diesem fiktiven Fall sei Anfang Juli 2020 Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt worden. Das Inkassounternehmen bzw. dessen Rechtsanwalt hätten wie erwartet das streitige Verfahren nicht angestrengt.
Was passiert jetzt? Offenbar soll das Verstreichen von sechs Monaten wie eine Klagerücknahme wirken. Okay, aber wo ist das Verfahren überhaupt anhängig? Das Mahnverfahren soll ja mit dem Widerspruch beendet worden sein. Das Prozessgericht ist mangels Übergang ins streitige Verfahren nicht befasst.
Der angebliche Schuldner hätte gerne etwas schwarz auf weiß.
Grüße
Nordland
Vi sono momenti, nella Vita, in cui tacere diventa una colpa e parlare diventa un obbligo. Un dovere civile, una sfidamorale, un imperativo categorico al quale non ci si può sottrarre.
Oriana Fallaci (1929-2006)
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Re: Unseriöses Inkasso, verjährte Forderung
Schade, dass nicht jemand mit Ahnung etwas zu dieser Konstellation, die in der Praxis nicht allzu selten vorkommen dürfte, sagen kann.
Ich schlage iÜ Verschiebung ins Zivilprozessrecht vor.
Ich schlage iÜ Verschiebung ins Zivilprozessrecht vor.
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