In 11/18 wurde ein notarielles Schuldanerkenntnis abgegeben unter Druck das sonst eine Anzeige erfolgt. Mittlerweile wurde mit dem Schuldanerkenntnis entgegen der Absprache eine Vermögensauskunft, Zwangsversteigerung eingeleitet. Nun stellte sich heraus das auch eine Anzeige erfolgte.
Besteht die Möglichkeit das Schuldanerkenntnis jetzt noch anzufechten ?
Danke
Notarielles Schuldanerkenntnis
Moderator: FDR-Team
Re: Notarielles Schuldanerkenntnis
Der Sinn eines notariellen Schuldanerkenntnisses ist, dass der Gläubiger einen Titel hat, mit dem er die Zwangsversteigerung einleiten kann. Das ist sein gutes Recht und bedarf keiner Absprachen.
Nein.Besteht die Möglichkeit das Schuldanerkenntnis jetzt noch anzufechten ?
Re: Notarielles Schuldanerkenntnis
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__121.html bzw.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__124.html
Der Anfechtungszug dürfte den Bahnhof bereits verlassen haben.
Ob
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html
was bringt, kann mit dem bisschen Sachverhalt nicht beurteilt werden
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