Notarielles Schuldanerkenntnis

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Suppen
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Notarielles Schuldanerkenntnis

Beitrag von Suppen »

In 11/18 wurde ein notarielles Schuldanerkenntnis abgegeben unter Druck das sonst eine Anzeige erfolgt. Mittlerweile wurde mit dem Schuldanerkenntnis entgegen der Absprache eine Vermögensauskunft, Zwangsversteigerung eingeleitet. Nun stellte sich heraus das auch eine Anzeige erfolgte.
Besteht die Möglichkeit das Schuldanerkenntnis jetzt noch anzufechten ?

Danke
CruNCC
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Re: Notarielles Schuldanerkenntnis

Beitrag von CruNCC »

Suppen hat geschrieben: 10.10.20, 14:11Mittlerweile wurde mit dem Schuldanerkenntnis entgegen der Absprache eine Vermögensauskunft, Zwangsversteigerung eingeleitet.
Der Sinn eines notariellen Schuldanerkenntnisses ist, dass der Gläubiger einen Titel hat, mit dem er die Zwangsversteigerung einleiten kann. Das ist sein gutes Recht und bedarf keiner Absprachen.
Besteht die Möglichkeit das Schuldanerkenntnis jetzt noch anzufechten ?
Nein.
idem
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Re: Notarielles Schuldanerkenntnis

Beitrag von idem »

Suppen hat geschrieben: 10.10.20, 14:11 In 11/18 ...
Besteht die Möglichkeit das Schuldanerkenntnis jetzt noch anzufechten ?
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__121.html bzw.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__124.html

Der Anfechtungszug dürfte den Bahnhof bereits verlassen haben.

Ob
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__138.html
was bringt, kann mit dem bisschen Sachverhalt nicht beurteilt werden
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