bezahlte Forderung, Mahnbescheid, Kosten

Moderator: FDR-Team

PyramSo
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 212
Registriert: 06.02.15, 17:04

bezahlte Forderung, Mahnbescheid, Kosten

Beitrag von PyramSo »

Moin

Mal angenommen, M und VM sind sich uneins über NK, M fordert daher Details zur Prüfung an, eine Sache erledigt sich so, für eine Sache reichen die Unterlagen nicht aus für eine Prüfung, detaillierte werden angefordert, 2 Sachen werden entdeckt, die nicht abrechnungsfähig sind.

Wegen letzterer sei VM not amused und schickt zusätzlich zu den Unterlagen und einer um die 2 Punkte gekürzten Abrechnung noch paar Androhungen, was er künftig noch alles abzurechnen gedenke, was den Prüfaufwand erhöht ... (Stellt sich nach Recherche alles als Kokolores raus ...)

Auch deswegen wird leider erst zum Zeitpunkt "neue Frist F+x" bezahlt, vollumfänglich (die von VM reduzierte Abrechnung, Mahnkosten bis dahin 0), weil sich aus den Unterlagen ohne vertretbaren Aufwand nichts hinreichendes ergab, dass der letzte strittige NK-Posten vmtl. nicht koscher war.
Parallel zur Onlineüberweisung eine Mail an VM mit Prüfergebnis.

Zu der Zeit hatte VM wohl schon seinem RA die Sache auf den Tisch gelegt, beim Mahngericht gehe zum Zeitpunkt F+x+y ein Antrag eines Mahnbescheids ein, dem widersprochen wird.

Da von einem RA beantragt dürfte im verpflichtenden elektronischen Verfahren der Eingang des Antrags laut Mahnbescheid wohl auch das Antragsdatum sein?

Zum Zeitpunkt F+x+y+z treffe eine Rechnung des VM-RA bei M ein, es sei noch eine "Restforderung" offen.

Für ggfs. welche Werte von x und y sind allgemein gesehen welche Kosten einer zum Mahnbescheidantragszeitpunkt schon voll bezahlten Forderung zulässig?
Solche Fälle dürfte ja nicht so selten und daher allgemein behandelbar sein ...