Ketten Sicherung
Moderator: FDR-Team
Ketten Sicherung
Angenommen Firma F nimmt Darlehen von Person P,
das Darlehen wird von Geschäftsinhabe G persönlich gebürgt;
und darüberhinaus hinterlegt als Sicherheit die Ehefrau E ihr Sparkonto.
Wer ist als Erste gefährdet, wer kann als Erste in Anspruch genommen werden : F, G, E ?
Was kann man dagegen tun ?
das Darlehen wird von Geschäftsinhabe G persönlich gebürgt;
und darüberhinaus hinterlegt als Sicherheit die Ehefrau E ihr Sparkonto.
Wer ist als Erste gefährdet, wer kann als Erste in Anspruch genommen werden : F, G, E ?
Was kann man dagegen tun ?
Re: Ketten Sicherung
Da gibt es keine Reihenfolge. P wird sich denjenigen greifen, der am Einfachsten zu belangen ist. Könnte E mit ihrem Sparkonto sein wenn sich auf dem Firmenkonto F kein Geld befindet. Kommt aber auch darauf an, was genau in dem Darlehensvertrag steht, wie die Vollstreckung formuliert ist.
Was man dagegen tun kann? Vermutlich nichts wenn der Vertrag rechtsgültig ist.
Was man dagegen tun kann? Vermutlich nichts wenn der Vertrag rechtsgültig ist.
Re: Ketten Sicherung
[quote][i][i]Da gibt es keine Reihenfolge[/i][/i][/quote]
dann könnte alle gleichzeitig in Anspruch genommen werden ?
Wer muß wieviel Verzugszinsen zahlen:
F 9%;
G und E nur 5% ü Basiszinssatz ?
irgendwie ungleich
dann könnte alle gleichzeitig in Anspruch genommen werden ?
Wer muß wieviel Verzugszinsen zahlen:
F 9%;
G und E nur 5% ü Basiszinssatz ?
irgendwie ungleich
Re: Ketten Sicherung
Die Verzugszinsen richten sich nicht danach von wem die Schulden getilgt werden, sondern wer Darlehensnehmer ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Re: Ketten Sicherung
Na sicher wenn nichts anderes vereinbart ist. Natürlich darf dann die Schuldsumme nicht insgesamt 3-fach eingeholt werden.
Die Verzugszinsen werden auf den ausstehenden Betrag aufgeschlagen. Und den holt sich P, von wem auch immer. Ist P völlig egal wer hier was zahlt. Er wird sich die einfachste Variante aussuchen.
Re: Ketten Sicherung
Angenommen läßt der Gläubiger die Forderung auf Rechtsweg eintreiben.
Welche Kosten würden anfallen ?
1x gegen GmbH, dann
1x gegen Bürger, dann
1x wegen Sparbuch Inhaber
insg. 3x Kosten nach Forderungssumme ?!!
Oder nur 1x da nur 1x Forderungsbetrag ?
Re: Ketten Sicherung
Warum klagen?
Wenn man es richtig angeht, oder hier eher wohl angegangen wäre, wird die Bürgschaftserklärung so formuliert das man als Gläubiger daraus direkt vollstrecken kann.
Wenn man es richtig angeht, oder hier eher wohl angegangen wäre, wird die Bürgschaftserklärung so formuliert das man als Gläubiger daraus direkt vollstrecken kann.
Re: Ketten Sicherung
Vollstreckungsklausel braucht notarielle Beurkundung, was im Allgemeinen ohne Notar Vertrag geschlossen wird.
Wie ist dann in dem Fall, dass Vollstreckungsklausel nicht expliziert, Vertrag ohne Notar vereinbart würde, sodass die Forderung
durch Anwalt eingetrieben werden muß ?
Wie sieht mit den Kosten aus > siehe die gestellten Fragen.
Welche Kosten würden anfallen ?
1x gegen GmbH, dann
1x gegen Bürger, dann
1x wegen Sparbuch Inhaber
insg. 3x Kosten nach Forderungssumme ?!!
Oder nur 1x da nur 1x Forderungsbetrag ?
Wie ist dann in dem Fall, dass Vollstreckungsklausel nicht expliziert, Vertrag ohne Notar vereinbart würde, sodass die Forderung
durch Anwalt eingetrieben werden muß ?
Wie sieht mit den Kosten aus > siehe die gestellten Fragen.
Welche Kosten würden anfallen ?
1x gegen GmbH, dann
1x gegen Bürger, dann
1x wegen Sparbuch Inhaber
insg. 3x Kosten nach Forderungssumme ?!!
Oder nur 1x da nur 1x Forderungsbetrag ?
Re: Ketten Sicherung
Das kommt wohl auf den Arbeitsaufwand an. Wenn P sich an dem Sparbuch von E bedient, braucht er sich an keinen der anderen Parteien mehr wenden. Deckt das Sparbuch die Kosten nicht, wendet er sich eben an eine der anderen beiden Parteien, bis seine Kosten und sein damit verbundener Aufwand gedeckt sind.
Warum sollte man etwas dagegen tun? Wenn man Schulden macht, ist man dazu verpflichtet, sie zurückzuzahlen. Wenn jemand anderer für ihn bürgt, muss ebendieser zahlen, wenn der Schuldner selbst nicht zahlen kann. Ob sich der Bürge das Geld von Schuldner wiederholen kann, muss den Gläubiger nicht interessieren. Ihn muss nur interessieren, dass er sein Geld von wo auch immer zurückbekommen kann. Dass das mit Kosten verbunden ist, sollte dem Schuldner und auch den Bürgen klar sein.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
- alle Angaben ohne Gewähr -
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 38
- Registriert: 06.11.19, 15:49
Re: Ketten Sicherung
o. oh. ooh, oohh, greift hier jemand nach dem letzten vermeintlichen Strohhalm ?
Der Gläubiger kann sich sein Geld von jedem der beteiligten die Kohle holen. Das Hinterlegte Spargeld ist natürlich die Top Quelle (wenn es denn gesichert wurde und nicht schon nebenbei verbraten werden konnte)
Einer schließt den Vertrag ab und versichert damit die Schuld bedienen zu können, der nächste bürgt für ihn, eine andere hinterlegt ihr Sparguthaben um das abzusichern.
Ich könnte fast glauben der Gläubiger dürfte schlau gewesen sein.
Er kann ALLE in die Pflicht nehmen. Er kann das Darlehen und ALLE Kosten einziehen lassen. Von wem ist völlig egal. Nur mehrfach darf er sich nicht befriedigen lassen.
Muss er an mehrere heran treten steigen natürlich die Kosten. Für die gilt das gleiche.
Der Gläubiger kann sich sein Geld von jedem der beteiligten die Kohle holen. Das Hinterlegte Spargeld ist natürlich die Top Quelle (wenn es denn gesichert wurde und nicht schon nebenbei verbraten werden konnte)
Einer schließt den Vertrag ab und versichert damit die Schuld bedienen zu können, der nächste bürgt für ihn, eine andere hinterlegt ihr Sparguthaben um das abzusichern.
Ich könnte fast glauben der Gläubiger dürfte schlau gewesen sein.
Er kann ALLE in die Pflicht nehmen. Er kann das Darlehen und ALLE Kosten einziehen lassen. Von wem ist völlig egal. Nur mehrfach darf er sich nicht befriedigen lassen.
Muss er an mehrere heran treten steigen natürlich die Kosten. Für die gilt das gleiche.
-
- Letzte Themen