Ketten Sicherung

Moderator: FDR-Team

saya
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Ketten Sicherung

Beitrag von saya »

Angenommen Firma F nimmt Darlehen von Person P,
das Darlehen wird von Geschäftsinhabe G persönlich gebürgt;
und darüberhinaus hinterlegt als Sicherheit die Ehefrau E ihr Sparkonto.

Wer ist als Erste gefährdet, wer kann als Erste in Anspruch genommen werden : F, G, E ?
Was kann man dagegen tun ?
lottchen
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Re: Ketten Sicherung

Beitrag von lottchen »

Da gibt es keine Reihenfolge. P wird sich denjenigen greifen, der am Einfachsten zu belangen ist. Könnte E mit ihrem Sparkonto sein wenn sich auf dem Firmenkonto F kein Geld befindet. Kommt aber auch darauf an, was genau in dem Darlehensvertrag steht, wie die Vollstreckung formuliert ist.

Was man dagegen tun kann? Vermutlich nichts wenn der Vertrag rechtsgültig ist.
saya
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Re: Ketten Sicherung

Beitrag von saya »

[quote][i][i]Da gibt es keine Reihenfolge[/i][/i][/quote]

dann könnte alle gleichzeitig in Anspruch genommen werden ?


Wer muß wieviel Verzugszinsen zahlen:
F 9%;
G und E nur 5% ü Basiszinssatz ?
irgendwie ungleich
ktown
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Re: Ketten Sicherung

Beitrag von ktown »

Die Verzugszinsen richten sich nicht danach von wem die Schulden getilgt werden, sondern wer Darlehensnehmer ist.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
lottchen
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Re: Ketten Sicherung

Beitrag von lottchen »

saya hat geschrieben: 08.04.21, 12:40 dann könnte alle gleichzeitig in Anspruch genommen werden ?
Na sicher wenn nichts anderes vereinbart ist. Natürlich darf dann die Schuldsumme nicht insgesamt 3-fach eingeholt werden.
saya hat geschrieben: 08.04.21, 12:40 Wer muß wieviel Verzugszinsen zahlen?
Die Verzugszinsen werden auf den ausstehenden Betrag aufgeschlagen. Und den holt sich P, von wem auch immer. Ist P völlig egal wer hier was zahlt. Er wird sich die einfachste Variante aussuchen.
saya
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Re: Ketten Sicherung

Beitrag von saya »

:kopfstreichel:
:zuprost


Angenommen läßt der Gläubiger die Forderung auf Rechtsweg eintreiben.

Welche Kosten würden anfallen ?
1x gegen GmbH, dann
1x gegen Bürger, dann
1x wegen Sparbuch Inhaber

insg. 3x Kosten nach Forderungssumme ?!!
Oder nur 1x da nur 1x Forderungsbetrag ?
ExDevil67
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Re: Ketten Sicherung

Beitrag von ExDevil67 »

Warum klagen?
Wenn man es richtig angeht, oder hier eher wohl angegangen wäre, wird die Bürgschaftserklärung so formuliert das man als Gläubiger daraus direkt vollstrecken kann.
saya
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Re: Ketten Sicherung

Beitrag von saya »

Vollstreckungsklausel braucht notarielle Beurkundung, was im Allgemeinen ohne Notar Vertrag geschlossen wird.

Wie ist dann in dem Fall, dass Vollstreckungsklausel nicht expliziert, Vertrag ohne Notar vereinbart würde, sodass die Forderung
durch Anwalt eingetrieben werden muß ?
Wie sieht mit den Kosten aus > siehe die gestellten Fragen.

Welche Kosten würden anfallen ?
1x gegen GmbH, dann
1x gegen Bürger, dann
1x wegen Sparbuch Inhaber

insg. 3x Kosten nach Forderungssumme ?!!
Oder nur 1x da nur 1x Forderungsbetrag ?
Froggel
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Re: Ketten Sicherung

Beitrag von Froggel »

saya hat geschrieben: 30.08.21, 13:21 Welche Kosten würden anfallen ?
1x gegen GmbH, dann
1x gegen Bürger, dann
1x wegen Sparbuch Inhaber

insg. 3x Kosten nach Forderungssumme ?!!
Oder nur 1x da nur 1x Forderungsbetrag ?
Das kommt wohl auf den Arbeitsaufwand an. Wenn P sich an dem Sparbuch von E bedient, braucht er sich an keinen der anderen Parteien mehr wenden. Deckt das Sparbuch die Kosten nicht, wendet er sich eben an eine der anderen beiden Parteien, bis seine Kosten und sein damit verbundener Aufwand gedeckt sind.
saya hat geschrieben: 08.04.21, 12:06 Was kann man dagegen tun ?
Warum sollte man etwas dagegen tun? Wenn man Schulden macht, ist man dazu verpflichtet, sie zurückzuzahlen. Wenn jemand anderer für ihn bürgt, muss ebendieser zahlen, wenn der Schuldner selbst nicht zahlen kann. Ob sich der Bürge das Geld von Schuldner wiederholen kann, muss den Gläubiger nicht interessieren. Ihn muss nur interessieren, dass er sein Geld von wo auch immer zurückbekommen kann. Dass das mit Kosten verbunden ist, sollte dem Schuldner und auch den Bürgen klar sein.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
dingenskirchens
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Re: Ketten Sicherung

Beitrag von dingenskirchens »

o. oh. ooh, oohh, greift hier jemand nach dem letzten vermeintlichen Strohhalm ?

Der Gläubiger kann sich sein Geld von jedem der beteiligten die Kohle holen. Das Hinterlegte Spargeld ist natürlich die Top Quelle (wenn es denn gesichert wurde und nicht schon nebenbei verbraten werden konnte)

Einer schließt den Vertrag ab und versichert damit die Schuld bedienen zu können, der nächste bürgt für ihn, eine andere hinterlegt ihr Sparguthaben um das abzusichern.

Ich könnte fast glauben der Gläubiger dürfte schlau gewesen sein.

Er kann ALLE in die Pflicht nehmen. Er kann das Darlehen und ALLE Kosten einziehen lassen. Von wem ist völlig egal. Nur mehrfach darf er sich nicht befriedigen lassen.


Muss er an mehrere heran treten steigen natürlich die Kosten. Für die gilt das gleiche.
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