Plötzlich auftauchende Krankenkassen-Gebühren und deren Mahnung
Moderator: FDR-Team
Plötzlich auftauchende Krankenkassen-Gebühren und deren Mahnung
Hallo,
vollkommen fiktiver Fall. Person A ist selbständig und freiwillig gesetztlich krankenversichert. Er zahlt die Beiträge und die bei nicht gezahlten Beiträgen angefallenen Mahnungen mit Gebühren. Nun steht ihm noch dem einreichen der Steuererklärung eine Summe von Beitragserstattungen zu. Zu viel bezahlt. Was wäre, wenn nun auf einmal von der Krankenkasse ausständige "Gebühren" angemahnt werden, die laut dem zugeschickten Kontoausszug der KK vor 10 Jahren anfingen aufzulaufen. Fast 8,5 Jahre lang. Aber niemals angemahnt wurden, all die Jahre. Wäre dies so einfach für die KK machbar? Vielen Dank.
vollkommen fiktiver Fall. Person A ist selbständig und freiwillig gesetztlich krankenversichert. Er zahlt die Beiträge und die bei nicht gezahlten Beiträgen angefallenen Mahnungen mit Gebühren. Nun steht ihm noch dem einreichen der Steuererklärung eine Summe von Beitragserstattungen zu. Zu viel bezahlt. Was wäre, wenn nun auf einmal von der Krankenkasse ausständige "Gebühren" angemahnt werden, die laut dem zugeschickten Kontoausszug der KK vor 10 Jahren anfingen aufzulaufen. Fast 8,5 Jahre lang. Aber niemals angemahnt wurden, all die Jahre. Wäre dies so einfach für die KK machbar? Vielen Dank.
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Re: Plötzlich auftauchende Krankenkassen-Gebühren und deren Mahnung
Die Einrede zur "Verjährung" ist entweder nach Satz 1 oder nach Satz 2 möglich. Daher gibt's unterschiedliche Fristen.
Bei manchen Staaten gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat. [Freiheit f. Assange]
Re: Plötzlich auftauchende Krankenkassen-Gebühren und deren Mahnung
Hallo,
so, wie geschildert kann die Kasse außerhalb der Verjährungsfristen (4 Jahre nach Fälligkeit) keine Beiträge und die damit verbundenen Säumniszuschläge
nachfordern, allerdings muss dies auch zweifelsfrei feststehen. Es ist schon außergewöhnlich, dass nach 8,5 Jahren eine solche Forderung noch erhoben wird.
Ich kenne es aus meiner Praxis noch so, dass nur die Beiträge vom System als offen angezeigt wurden, die entweder nicht verjährt waren oder bei denen durch entsprechenden Maßnahmen (z.B. Mahnung) die Verjährung unterbrochen oder gehemmt wurden. Es gibt aber auch Forderungen, die erst nach 30 Jahren verjähren, z.B. wenn diese Beiträge vorsätzlich seinerzeit nicht gezahlt wurden.
Gruss
Czauderna
so, wie geschildert kann die Kasse außerhalb der Verjährungsfristen (4 Jahre nach Fälligkeit) keine Beiträge und die damit verbundenen Säumniszuschläge
nachfordern, allerdings muss dies auch zweifelsfrei feststehen. Es ist schon außergewöhnlich, dass nach 8,5 Jahren eine solche Forderung noch erhoben wird.
Ich kenne es aus meiner Praxis noch so, dass nur die Beiträge vom System als offen angezeigt wurden, die entweder nicht verjährt waren oder bei denen durch entsprechenden Maßnahmen (z.B. Mahnung) die Verjährung unterbrochen oder gehemmt wurden. Es gibt aber auch Forderungen, die erst nach 30 Jahren verjähren, z.B. wenn diese Beiträge vorsätzlich seinerzeit nicht gezahlt wurden.
Gruss
Czauderna
Re: Plötzlich auftauchende Krankenkassen-Gebühren und deren Mahnung
Hallo, es geht nicht um Beiträge, sondern um "Gebühren". Wenige Euro groß, über viele Jahre verteilt....offene Beiträge werden schnell und reibungslos mit Mahnungebühren ets angemahnt und auch bezahlt. Selbst wenn nicht, wären bei der nächsten Mahnung die aufgelaufenen Beträge und deren Mahngebühren etc ja mit aufgelistet und eingefordert.
Re: Plötzlich auftauchende Krankenkassen-Gebühren und deren Mahnung
Hallo,mhelli hat geschrieben: ↑10.05.21, 14:43 Hallo, es geht nicht um Beiträge, sondern um "Gebühren". Wenige Euro groß, über viele Jahre verteilt....offene Beiträge werden schnell und reibungslos mit Mahnungebühren ets angemahnt und auch bezahlt. Selbst wenn nicht, wären bei der nächsten Mahnung die aufgelaufenen Beträge und deren Mahngebühren etc ja mit aufgelistet und eingefordert.
"Gebühren" können entweder die Säumniszuschläge sein oder nur die Mahngebühren, aber auch für die gelten die Verjährungsregeln.
Welche Gebühren genau fordert die Krankenkasse ?
Ich kenne keine anderen.
Gruss
Czauderna
Re: Plötzlich auftauchende Krankenkassen-Gebühren und deren Mahnung
tja, das ist es eben. Kommt eine Mahnung, besteht diese aus Beitrag, Mahngebühr, Säumnisgebühr. Die gesamte Summe wird bezahlt. Kommt wieder eine Mahnung, dann besteht diese aus Beitragssumme, Mahngebühr, Säumniszuschlag und eventuellen Nachforderungen aus alten Forderungen ( neue Säumisgebühr für zu spätes Zahlen der Mahnung etc). Aber dies Mahnung wird komplett beglichen. Man tippt ja bei der Überweisung nicht einfach 3€ weniger ein, als auf der Mahnung draufsteht.
Für was die angegebene "Gebühr" sein soll, ist nicht erkenntlich. Einfach nur "Gebühr"
Für was die angegebene "Gebühr" sein soll, ist nicht erkenntlich. Einfach nur "Gebühr"
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Re: Plötzlich auftauchende Krankenkassen-Gebühren und deren Mahnung
Hallo,
ich würde hier die Krankenkasse einmal um Klärung bitten.
So viele GKV-EDV-Systeme gibt es nicht, ich könnte mir daher vorstellen, dass es sich um einen EDV-Fehler handelt, den ich bei uns (GKV) auch schon das ein oder andere Mal festgestellt habe, bei einer ordentlichen Mahnbearbeitung wird der Fehler jedoch vor dem Verstand der Mahnung korrigiert, so dass der Kunde davon gar nichts mitbekommt.
Im Altsystem wurden damals die Säumniszuschläge manuell berechnet und ins System eingebucht, durch die aktuelle Neuberechnung wurden, aus welchen Gründen auch immer, die Beiträge seit Beginn der Mitgliedschaft storniert und neu eingebucht. Das Neusystem stellt dann fest, es wurden Beiträge verspätet gezahlt, für welches das Neusystem keine Säumniszuschläge gebucht hat (dies macht das neue System selber) und bucht daher zusätzliche Gebühren ein und (im falle einer automatischen Mahnbearbeitung) verschickt automatisch eine neue Mahnung.
ich würde hier die Krankenkasse einmal um Klärung bitten.
So viele GKV-EDV-Systeme gibt es nicht, ich könnte mir daher vorstellen, dass es sich um einen EDV-Fehler handelt, den ich bei uns (GKV) auch schon das ein oder andere Mal festgestellt habe, bei einer ordentlichen Mahnbearbeitung wird der Fehler jedoch vor dem Verstand der Mahnung korrigiert, so dass der Kunde davon gar nichts mitbekommt.
Im Altsystem wurden damals die Säumniszuschläge manuell berechnet und ins System eingebucht, durch die aktuelle Neuberechnung wurden, aus welchen Gründen auch immer, die Beiträge seit Beginn der Mitgliedschaft storniert und neu eingebucht. Das Neusystem stellt dann fest, es wurden Beiträge verspätet gezahlt, für welches das Neusystem keine Säumniszuschläge gebucht hat (dies macht das neue System selber) und bucht daher zusätzliche Gebühren ein und (im falle einer automatischen Mahnbearbeitung) verschickt automatisch eine neue Mahnung.
Re: Plötzlich auftauchende Krankenkassen-Gebühren und deren Mahnung
Im Verfahren nach SGB X gibt es ja eigentlich keine Verfahrenskosten (Säumniszuschläge schon). Gilt das bei Mahnungen und der Vollstreckung nicht mehr?
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