Postzustellurkunde VS persönliche Zustellung Gerichtsvollzieher

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karlrehberg
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Postzustellurkunde VS persönliche Zustellung Gerichtsvollzieher

Beitrag von karlrehberg »

Hallo,

welche Vorteile oder Nachteile hat die Zustellung per Postzustellurkunde bzw. die persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.

Angenommen man hat Streit mit einer Person. Die Person bombardiert einen mit Forderungen, die sämtlich mit Postzustellurkunden oder persönlichen Zustellung per GV erfolgen. Offensichtlich will die Person Eindruck schinden, weil sie selbst einen Gerichtsvollzieher in der Famile hat und sich paar Tipps von ihm hat geben lassen.

Mein Rechtsanwalt antwortet dieser Person und versendet seine Briefe per Einwurf-Einschreiben.

Die Person behauptet immer wieder, dass sie keine Briefe vom Rechtsanwalt erhalten hat.

Sollen künftig einer solchen Person eigene Briefe besser per Postzustellurkunde oder persönlich durch GV zugestellt werden?

Welche Vorteile / Nachteile haben die beiden Zustellarten?

Die Person ist dafür bekannt:

a) zu behaupten, im Einschreiben wäre kein Brief enthalten gewesen - leerer Umschlag.
b) zu behaupten, im Einschreiben wäre nur ein Brief mit der Empfängeradresse gewesen und sonst nichts.
c) den Empfang eines Einschreibens mit einem falschen Namen zu Unterschreiben.

Eine Zustellung per Boten ist nicht möglich, da kein zuverlässiger Bote vor Ort vorhanden.

Die PZU ist günstiger als die persönliche Zustellung. Kann irgendwie der Zugang einer PZU wirksam bestritten werden?

Sind die Kosten an den GV für die Zustellung auch davon abhängig, wie viele Seiten ein Schreiben hat?

Danke für die Antworten.

Grüße
Karl
FM
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Re: Postzustellurkunde VS persönliche Zustellung Gerichtsvollzieher

Beitrag von FM »

karlrehberg hat geschrieben: 12.06.21, 22:29 Mein Rechtsanwalt antwortet dieser Person und versendet seine Briefe per Einwurf-Einschreiben.

Die Person behauptet immer wieder, dass sie keine Briefe vom Rechtsanwalt erhalten hat.

Sollen künftig einer solchen Person eigene Briefe besser per Postzustellurkunde oder persönlich durch GV zugestellt werden?
Wenn man den eigenen Rechtsanwalt für unfähig hält, fragt man nicht in einem Internetforum sondern beauftragt einen anderen und bezahlt eben doppelt.

Allerdings ist bislang nichts erkennbar, was der RA falsch gemacht haben sollte. Das im Internet beliebte Argument (das in der Wirklichkeit nahezu nie vorkommt), das Einschreiben könnte ein leerer Briefumschlag gewesen sein, ist bei einem RA als Absender noch weitaus unglaubwürdiger als sonst.
Altbauer
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Re: Postzustellurkunde VS persönliche Zustellung Gerichtsvollzieher

Beitrag von Altbauer »

Ein RA hat i.d.R Zeugen für die versendete Post: sein Sekretariat
karlrehberg
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Re: Postzustellurkunde VS persönliche Zustellung Gerichtsvollzieher

Beitrag von karlrehberg »

FM hat geschrieben: 12.06.21, 22:38
karlrehberg hat geschrieben: 12.06.21, 22:29 Mein Rechtsanwalt antwortet dieser Person und versendet seine Briefe per Einwurf-Einschreiben.

Die Person behauptet immer wieder, dass sie keine Briefe vom Rechtsanwalt erhalten hat.

Sollen künftig einer solchen Person eigene Briefe besser per Postzustellurkunde oder persönlich durch GV zugestellt werden?
Wenn man den eigenen Rechtsanwalt für unfähig hält, fragt man nicht in einem Internetforum sondern beauftragt einen anderen und bezahlt eben doppelt.

Allerdings ist bislang nichts erkennbar, was der RA falsch gemacht haben sollte. Das im Internet beliebte Argument (das in der Wirklichkeit nahezu nie vorkommt), das Einschreiben könnte ein leerer Briefumschlag gewesen sein, ist bei einem RA als Absender noch weitaus unglaubwürdiger als sonst.
Ich halte den RA nicht für unfähig, sondern bin eher über die Dreistheit des Empfängers erstaunt.

Der RA könnte natürlich nachweisen, dass seine Angestellte den Brief korrekt in den Umschlag einlegte und die Post würde bestätigen, dass der Brief in den richtigen Briefkasten eingelegt wurde.

Auf Anfrage sagte der RA aber, dass er nicht sicher sagen kann, wie der Richter beim Bestreiten des Empfängers, dass Einschreiben eingegangen sind, das beurteilen würde. Er hätte in 30 Jahren Berufserfahrung noch nie einen solchen Fall gehabt, dass der Zugang seiner Einschreiben bestritten wurde.
FM
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Re: Postzustellurkunde VS persönliche Zustellung Gerichtsvollzieher

Beitrag von FM »

Es gab schon Fälle, wo der Zugang von Einwurfeinschreiben als nicht nachgewiesen betrachtet wurde - weil der Postbote zugab, dass er alle Belege immer schon vor Beginn seiner Tour unterschreibt. Das kann aber bei PZU und GV-Zustellung (die fast immer auch über die Post geht) ebenso passieren. An der Absendung wird es aber kaum irgendeinen Zweifel geben können, zumindest wenn ein Rechtsanwalt der Absender ist.

Und mehr kann man eben nicht garantieren. Welche Art Zustellung auch immer, es kann immer einen Unfall geben und das Auto ausbrennen. Oder ein Meteorit fällt darauf.
hambre
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Re: Postzustellurkunde VS persönliche Zustellung Gerichtsvollzieher

Beitrag von hambre »

Wenn man ein einzelnes Einschreiben nicht angekommen sein soll, dann ist es schon schwierig für den Empfänger, so eine Behauptung glaubhaft zu machen.

Sollten aber bei mehreren Einschreiben gleich alle angeblich nicht angekommen/leer gewesen sein, so ist das derartig durchsichtig, dass auch ein Richtr das nicht glauben wird. Da meint jemand, er sei besonders schlau, allerdings irrt derjenige sich.
welche Vorteile oder Nachteile hat die Zustellung per Postzustellurkunde bzw. die persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher.
Persönlich halte ich es für fragwürdig, dass eine PZU einen höheren Beweiswert hat als ein Einwurfeinschreiben, obwohl die PZU vom gleichen Postboten auf praktisch die gleiche Weise zugestellt wird wie ein Einwurfeinschreiben.
Die Person ist dafür bekannt:
Wenn es bereits zahlreiche vergleichbare Fälle gibt, dann sollte man diese Person auch der Lüge überführen können.

Ich würde die Situation relativ entspannt sehen.
karlrehberg
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Re: Postzustellurkunde VS persönliche Zustellung Gerichtsvollzieher

Beitrag von karlrehberg »

OK. Danke für Eure Antworten.

Eine Frage hätte ich noch:
Bei einer persönlichen Zustellung durch den GV... Macht es einen kostemäßigen Unterschied, ob ein Brief mit nur einer Seite oder mit dreißig Seiten zugestellt wird? Abgesehen von den Kopierkosten?

Ich kann dazu im Netz nichts finden.
FM
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Re: Postzustellurkunde VS persönliche Zustellung Gerichtsvollzieher

Beitrag von FM »

Ich kenn jetzt nicht alle Details der Gebührenregelung, aber soweit man sieht, ist die Seitenzahl nicht relevant, aber die Entfernung. Bein Beglaubigen kann es schon einen Unterschied machen, der muss ja alles entweder vergleichend lesen oder selbst kopieren.

Ein Nachteil ist, dass es wochenlang dauern kann. Bei Terminsachen sollte man da nicht zu knapp rechnen.

Aber ich sehe da nach wie vor kaum einen Vorteil, und würde es für sehr seltsam halten wenn der Mandant dem Anwalt vorschreiben will, wie er da zu handeln hat. Dem Zahnarzt erkläre ich ja auch nicht, dass er lieber den anderen Bohrer nehmen soll.
poschka
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Re: Postzustellurkunde VS persönliche Zustellung Gerichtsvollzieher

Beitrag von poschka »

GvKostG (Gerichtsvollzieherkostengesetz): Dokumentenpauschale pro Seite: 0,50 EUR (KV 700).

Eine PZU hat m. E. deswegen einen höheren Beweiswert, weil es sich hier um eine Urkunde handelt. Wenn der Zusteller diese falsch ausfüllt, macht er sich ggf. strafbar. Das bekommen neue Zusteller beim Einlernen auch - zumindest im Schnelldurchlauf - vermittelt. :-)
Chavah
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Re: Postzustellurkunde VS persönliche Zustellung Gerichtsvollzieher

Beitrag von Chavah »

Ich erlebe es immer wieder (keine Einzelfälle!), dass die Briefträger die Urkunden falsch oder unvollständig ausfüllen. Das mag in vielen Fällen unerheblich sein, aber wenn wegen einer falsch ausgefüllten Zustellungsurkunde jemand für zwei Wochen in U-Haft geht, dann hört doch der Spass auf. Und die Post dann in ihrer Stellungnahme schreibt, man verstehe nicht, dass ein kleines Kreuzchen auf einem Stück Papier so eine Wirkung entfalten könne. Aber, man sei ja großzügig und erlaube sich als Entschuldigung ein kleines Geschenk zu überreichen. Dieses Geschenk war ein Werbe-Plastikkugelschreiber.

Deshalb wirklich wichtige Unterlagen immer entweder mit Gerichtsvollzieher oder mit Boten auf den Weg bringen. Und, wenn man Opfer einer falschen Zustellung geworden ist oder auch einfach nur die Frist vergeigt hat, sich z.B. in einer Gerichtsakte immer die Zustellungsurkunde anschauen. Ist eben häufig falsch oder lückenhaft ausgefüllt.

Chavah
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