Mahnbescheid kurz vor Ablauf Verjährung, Widerspruch, fast 6 Monate seit Widerspruch vergangen - Verjährung droht

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14Schnitzer
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Mahnbescheid kurz vor Ablauf Verjährung, Widerspruch, fast 6 Monate seit Widerspruch vergangen - Verjährung droht

Beitrag von 14Schnitzer »

Folgender Fall:
Mahnbescheid wird beantragt kurz vor Ablauf der dreijährigen Verjährungsfrist (30.12.). Dabei wird der Antrag auf Abgabe an das Streitgericht nicht in den Antrag auf Erlass des Mahnbescheides aufgenommen.
Mahnbescheid wird zugestellt, Antragsgegner erhebt Widerspruch (20.01.)
Antragsteller lässt fast 6 Monate seit Widerspruch vergehen und entscheidet dann, die Angelegenheit streitig weiter zu verfolgen.

Fragen dazu (knifflig, wie ich finde):
Nach Kommentierung (Musielak/Voit) des § 696 ZPO soll Rechtshängigkeit eintreten nicht bereits mit Abgabe der Akte durch das Mahngericht sondern erst mit Eingang der Akte beim Steitgericht (scheint aber umstritten, ob Rechtshängigkeit nicht sogar noch später eintritt).Wenn für den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Akteneingang maßgeblich ist und die Akte erst nach Ablauf der 6-Monats-Frist bei dem Streitgericht eintrifft, müsste der Anspruch also verjährt sein, richtig?

Wenn der Antrag beim Mahngericht auf Durchführung des streitigen Verfahrens nicht gestellt wird und stattdessen eine Klage vor Ablauf der 6-Monats-Frist direkt bei dem Streitgericht eingereicht wird, könnte die Klageeinreichung die Verjährung verhindern? Oder könnte sie das nicht, weil die hemmende Wirkung des Mahnbescheids wegfällt, dadurch, dass der Antrag beim Mahngericht nicht gestellt wurde?

Wenn Antrag beim Mahngericht gestellt wird, dadurch aber vor Ablauf der 6-Monats-Frist keine Rechtshängigkeit eintritt - und parallel/zusätzlich vor Ablauf der 6-Monats-Frist eine Klage direkt bei dem Streitgericht eingereicht wird -wäre das Ergebnis wohl dasselbe (?)

Wenn Antrag beim Mahngericht gestellt wird und dadurch vor Ablauf der 6-Monats-Frist Rechtshängigkeit eintritt - und parallel/zusätzlich vor Ablauf der 6-Monats-Frist eine Klage direkt bei dem Streitgericht eingereicht wird - wäre die direkt eingereichte Klage zulässig oder unzulässig?

Ich hoffe, damit kann jemand was anfangen.