Hauptschuld direkt an Gläubiger gezahlt. Welche Kosten darf eingeschaltetes Inkasso noch verlangen?

Moderator: FDR-Team

jochen45
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 21.07.21, 11:45

Hauptschuld direkt an Gläubiger gezahlt. Welche Kosten darf eingeschaltetes Inkasso noch verlangen?

Beitrag von jochen45 »

Hallo. Folgendes, Person A. Hatte noch offene Beiträge bei einer Versicherung. Die Versicherung hat ein Inkassofirma mit der Eintreibung der Beträge beauftragt. Inkasso schreibt Person A. an und teilt mit, dass diese nun beauftragt wurde, samt Kostenaufstellung. Person A. schaute daraufhin in sein versicherten Konto und hat die ausstehenden Beträge samt Mahngebühr der Versicherung direkt an die Versicherung überwiesen.

Inkasso meldet sich und will nun abzüglich der Beiträge, die wie geschrieben an die Versicherung direkt überwiesen wurden, noch ca. 100 Euro für die Inkassokosten.
Person A. schreibt der Inkassofirma, dass der Vertragspartner und somit Gläubiger die Versicherung ist und die Inkassokosten mangels Nachweis einer Vollmacht abgelehnt werden. Die Inkassofirma besteht natürlich weiterhin auf Ihre Kosten.

Zusammengefasst,
Inkasso meldet das selbige beauftragt wurde, ohne eine Vollmacht darüber mit zusenden
Person A. zahlt sofort an die Versicherung die ausstehenden Beträge
Inkasso will nun die eigenen Kosten erstattet haben
Person A lehnt diese ab, da Inkasso keine Vollmacht vorgelegt hat
Inkasso holt dies dann natürlich nach und sendet Vollmacht

Person A. hat also die ausstehenden Beträge direkt an die Versicherung abgeführt, bevor die Inkassofirma per Vollmacht nachgewiesen hat, dass diese nun für die Eintreibung zuständig sind.

Kann also die Inkassofirma die kompletten Kosten geltend machen?
In wie weit macht es Sinn, sollte es zu einen Gerichtlichen Mahnbescheid über diese ca. 100 Euro Inkassokosten kommen, dagegen mit den o.g. Tatsachen Widerspruch einzulegen?

MFG Jochen
Jdepp
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 631
Registriert: 14.12.16, 17:43

Re: Hauptschuld direkt an Gläubiger gezahlt. Welche Kosten darf eingeschaltetes Inkasso noch verlangen?

Beitrag von Jdepp »

Wenn der Schuldner sich im Verzug befunden hat, sind die notwendigen und erstattungsfähigen Verzugskosten die bis zur Zahlung entstanden sind ebenfalls zu zahlen egal ob die Hauptforderung nach Verzugseintritt an den Gläubiger gezahlt wurden.
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30099
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Hauptschuld direkt an Gläubiger gezahlt. Welche Kosten darf eingeschaltetes Inkasso noch verlangen?

Beitrag von ktown »

Der Zeitpunkt für die vorgelegte Vollmacht hat keinerlei Einfluss auf die vom Schuldner zu begleichenden zusätzlichen Kosten.
Wieso auch. Sonst könnte man den Empfang solcher Vollmachten bis zum Nimmerleinstag verzögern um sich vor seiner Zahlungspflicht zu verweigern.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24721
Registriert: 05.07.07, 08:27
Wohnort: Daheim

Re: Hauptschuld direkt an Gläubiger gezahlt. Welche Kosten darf eingeschaltetes Inkasso noch verlangen?

Beitrag von Tastenspitz »

ktown hat geschrieben: 21.07.21, 13:56 Der Zeitpunkt für die vorgelegte Vollmacht hat keinerlei Einfluss auf die vom Schuldner zu begleichenden zusätzlichen Kosten.
Zeitpunkt der Vorlage beim Gläubiger? Richtig - ist egal (Verjährung nach BGB mal außen vor).
NmE. muss aber die Vollmacht seitens des Gläubigers vor oder zusammen mit der Beauftragung dem Inkasso vorliegen und das ist dem Schuldner auch nachzuweisen.
Sonst handelte das Inkasso ohne Auftrag bzw. Abtretung und hat keine Ansprüche aus der Hauptforderung hier Gebühren abzuleiten.
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
jochen45
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 2
Registriert: 21.07.21, 11:45

Re: Hauptschuld direkt an Gläubiger gezahlt. Welche Kosten darf eingeschaltetes Inkasso noch verlangen?

Beitrag von jochen45 »

Danke für die Antworten.
Person A. konnte beim ersten schreiben der Inkassofirma aber gar nicht davon ausgehen, dass die Inkassofirma auch wirklich beauftragt war, wegen der fehlenden Vollmacht.
Person A. hat seine Beiträge bei seinen Vertragspartner gezahlt, bevor die Inkassofirma belegt hat, dass diese auch wirklich beauftragt wurde.
lottchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 5152
Registriert: 04.07.12, 14:01

Re: Hauptschuld direkt an Gläubiger gezahlt. Welche Kosten darf eingeschaltetes Inkasso noch verlangen?

Beitrag von lottchen »

jochen45 hat geschrieben: 21.07.21, 15:50 Person A. konnte beim ersten schreiben der Inkassofirma aber gar nicht davon ausgehen, dass die Inkassofirma auch wirklich beauftragt war, wegen der fehlenden Vollmacht.
Neeein, das konnte A natürlich nicht. Die Inkassofirma wußte dann wahrscheinlich aus der Glaskugel von den Schulden :weihnachten:
ktown
FDR-Moderator
Beiträge: 30099
Registriert: 31.01.05, 08:14
Wohnort: Auf diesem Planeten

Re: Hauptschuld direkt an Gläubiger gezahlt. Welche Kosten darf eingeschaltetes Inkasso noch verlangen?

Beitrag von ktown »

jochen45 hat geschrieben: 21.07.21, 15:50 Person A. konnte beim ersten schreiben der Inkassofirma aber gar nicht davon ausgehen, dass die Inkassofirma auch wirklich beauftragt war, wegen der fehlenden Vollmacht.
Person A. hat seine Beiträge bei seinen Vertragspartner gezahlt, bevor die Inkassofirma belegt hat, dass diese auch wirklich beauftragt wurde.
Nochmals.
Es ist unerheblich, wann der Beleg der Vollmacht vorlag.
1. Der Schuldner befindet nach Überschreitung des Zahlungsziels automatisch in Verzug und hat alle berechtigten Mehrkosten zu tragen.
2. Die Mehrkosten entstehen nicht erst nach Kenntnis des Schuldners über die Berechtigung durch Vorlage der Vollmacht.
3. Natürlich kann der Schuldner die Bezahlung der Mehrkosten von der Vorlage der Vollmacht abhängig machen.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen