Hallo,
Privatperson A hat eine Forderung gegen Unternehmen U. Im Impressum wird als Firmensitz des U die Schweiz angegeben.
Weiter steht im Impressum eine Anschrift in Deutschland (Zustellungsbevollmächtigt).
Kann eine Zustellung des Mahnverfahrens auch an den Zustellungsbevollmächtigten (Deutschland) erfolgen oder zwingend an den Firmensitz (Schweiz)?
Mahnverfahren einleiten - Zustellung an Zustellungsbevollmächtigt möglich?
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Re: Mahnverfahren einleiten - Zustellung an Zustellungsbevollmächtigt möglich?
An den Zustellungsbevollmächtigten!
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Unwissenheit für Manche beruhigend, aber dennoch gefährlich.
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