Versicherung an Eides statt//mit und ohne Anwalt

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rechtfrage
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Versicherung an Eides statt//mit und ohne Anwalt

Beitrag von rechtfrage »

Nehmen wir an-
A will von B Geld.
A redet erst mit B
nichts
dann Mahnung
Nachnahme
Mahnbescheid: nichts.
Titel.
Pfändung
Gerichtsvollzieher würde Pfändung ablehnen.
Grund:
Versicherung an Eides statt von B
Gerichtsvollzieher würde Liste schicken,
darin würde stehen,
B sei pleite und lebt von Sozialhilfe.

Nun A nimmt Anwalt.
Anwalt geht zum Gericht
verlangt
Vermögensliste.
Nun schreibt das Gericht
B habe Vermögen und zwei Häuser, Wert 1 Miilion Euro
weit mehr als Forderung.

Und nun?
FM
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Re: Versicherung an Eides statt//mit und ohne Anwalt

Beitrag von FM »

Etwas schwer verständlich um was es geht. Sofern richtig verstanden geht es so weiter:

- Strafverfahren wegen der unrichtigen e. V.
- Strafverfahren wegen Sozialhilfebetrug
- Rückforderung der Sozialhilfe
- Antrag auf Zwangsversteigerung der Häuser
hawethie
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Re: Versicherung an Eides statt//mit und ohne Anwalt

Beitrag von hawethie »

Anwalt geht zum Gericht
verlangt
Vermögensliste.
wo kommt diese Vermögensliste denn plötzlich her? Wer hat die wo bei wem angefordert?
Versicherung an Eides statt von B
Gerichtsvollzieher würde Liste schicken,
hat B die EV gegenüber dem Gerichtsvollzieher abgegeben? Wann?
Da ist noch einiges unrund
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
rechtfrage
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Re: Versicherung an Eides statt//mit und ohne Anwalt

Beitrag von rechtfrage »

Strafverfahren wegen der unrichtigen e. V.

Sorry für schleche Frage.

Ich frage anders:

Wer hätte den Fehler gemacht?

Das Gericht?
Der Gerichtsvollzieher?
oder B selbst?
FM
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Re: Versicherung an Eides statt//mit und ohne Anwalt

Beitrag von FM »

Wenn er in der Vermögensauskunft gegenüber dem Gerichtsvollzieher und im Sozialhilfeantrag das Vermögen (einschließlich Häuser) verschwiegen hat, hat er natürlich selbst den Fehler gemacht, und das ist in beiden Fällen auch strafbar.
hawethie
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Re: Versicherung an Eides statt//mit und ohne Anwalt

Beitrag von hawethie »

Wer hätte den Fehler gemacht?

Das Gericht?
Der Gerichtsvollzieher?
oder B selbst?
vielleicht beantwortest du meine Fragen - dann kann ich ja mal schauen.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
rechtfrage
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Re: Versicherung an Eides statt//mit und ohne Anwalt

Beitrag von rechtfrage »

FM hat geschrieben: 30.09.21, 12:53 Wenn er in der Vermögensauskunft gegenüber dem Gerichtsvollzieher und im Sozialhilfeantrag das Vermögen (einschließlich Häuser) verschwiegen hat, hat er natürlich selbst den Fehler gemacht, und das ist in beiden Fällen auch strafbar.
DANKE.
Das wollte ich u.a.
wissen.
Es heisst ja "Eid",
Meineid müsste rechtswidrig sein.
Richtig?

Ist das Gericht haftbar?
Z.N. wenn man also A vor der Pfändung über das Vermögen von B informiert hätte?
Oder Zusatzfrage:
Müsste ein Gerichtsvollzieher pfänden,
wenn
der Eid vorliegt?
FM
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Re: Versicherung an Eides statt//mit und ohne Anwalt

Beitrag von FM »

rechtfrage hat geschrieben: 02.10.21, 13:40 Ist das Gericht haftbar?
Z.N. wenn man also A vor der Pfändung über das Vermögen von B informiert hätte?
Das Gericht sucht nicht. Man muss schon sagen was man pfänden will, also z.B. welches Haus genau oder bei welcher Bank Guthaben.
Oder Zusatzfrage:
Müsste ein Gerichtsvollzieher pfänden,
wenn
der Eid vorliegt?
Wenn das Ergebnis ist, dass pfändbare Sachen da sind für die der GV zuständig ist (also z.B. Bargeld, Edelmetalle, Schmuck oder dergleichen in der Wohnung), ja. Grundstücke und Forderungen pfändet er nicht, das geht anders (dazu gibt es Taschenbücher).
rechtfrage
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Re: Versicherung an Eides statt//mit und ohne Anwalt

Beitrag von rechtfrage »

Richtig verstanden?
B macht einen Fehler.

Macht Gerichtsvollzieher bzw Gericht Fehler,
wenn vor der Pfändung
auf das Vermögen hingewiesen würde?

Nehmen wir an,
Gerichtsvollzieher würde gar nicht B aufsuchen,
sondern nur den Titel zurücksenden
mit Bemerkung:
EV.

Wird bei EV nicht nachgeprüft.
ob zB B hohe Rente bezieht?


Danke nochmal.
FM
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Re: Versicherung an Eides statt//mit und ohne Anwalt

Beitrag von FM »

rechtfrage hat geschrieben: 04.10.21, 16:46 Wird bei EV nicht nachgeprüft.
ob zB B hohe Rente bezieht?
Das interessiert den Gerichtsvollzieher nicht. Er kann nur Bargeld und Sachen die er versteigern kann mitnehmen, aber keine Rente und kein Geld auf einem Konto. Darum muss sich der Gläubiger selbst kümmern.

Wenn man überhaupt nicht weiß wie Zwangsvollstreckung geht könnte es sich doch lohnen, einen Anwalt zu beauftragen.
Chavah
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Re: Versicherung an Eides statt//mit und ohne Anwalt

Beitrag von Chavah »

Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Gläubiger doch einen Anwalt. Und in Vollstreckungsangelegenheiten ist der Gerichtsvollzieher doch "das Gericht." Und, woher soll das Gericht die Kenntnis über die Grundstücke haben, wenn nicht aus dem Vermögensverzeichnis? Die Vermögensauskunft wird doch nicht nur abgenommen, wenn nichts da ist.

Chavah
FM
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Re: Versicherung an Eides statt//mit und ohne Anwalt

Beitrag von FM »

Oft ist es ja so, das der Gläubiger zwar der festen Überzeugung ist, der Schuldner würde ein Haus besitzen. Im Grundbuch steht aber dessen Ehefrau, also nichts zu pfänden.
dingenskirchens
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Re: Versicherung an Eides statt//mit und ohne Anwalt

Beitrag von dingenskirchens »

Nehmen wir an der Schuldner ist erst nach Abgabe der Vermögensauskunft ( so nennt sich das heute) zu seinem "Reichtum" gekommen. Dann hätte niemand einen Fehler gemacht.

Die Vermögensauskunft ist eine Momentaufnahme. Der Schuldner muss Veränderungen die nach der Abgabe eintreten nicht melden.
rechtfrage
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Re: Versicherung an Eides statt//mit und ohne Anwalt

Beitrag von rechtfrage »

Sorry für schlechte Frage.

A will Geld.
Gericht würde sagen, da ist nichts,
siehe EV:
Nun nimmt A Anwalt.
NUN sagt Gericht
B besitze Häuser.

Ich hoffe es ist nun verständlicher.
B habe das schon lange, den Grundbesitz, und B sei Single.
lottchen
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Re: Versicherung an Eides statt//mit und ohne Anwalt

Beitrag von lottchen »

Gericht sagt: Da ist nichts (siehe EV).
Gericht sagt: Da sind Häuser.

Widerspricht sich ein bißchen, oder? Oder reden wir hier von 2 verschiedenen Gerichten? Und was heißt eigentlich "Gericht"? Da gibt es doch eine konkrete Abteilung, wer hat hier was behauptet? Und wie konkret? Weiß der Gläubiger, wo sich diese Häuser befinden sollen? Dann könnte er doch mal mit seinem Tutel versuchen beim Grundbuchamt einen Grundbuchauszug zu erhalten?
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