Hallo,
nehmen wir an jemand war letztes Jahr kurz Arbeitssuchend und am Ende dieser Zeit hat das Arbeitsamt einen Monat zu viel überwiesen. Nehmen wir weiter an im Anschluss bekam dieser Mann eine Forderung dieses zu viel gezahlten Betrags was ja auch vollkommen in Ordnung ist. Soweit so gut
Leider kam mit dieser einen Forderung eine weitere aus den Jahren 2014/2015. Der Mann in dieser Geschichte wusste nicht das da noch etwas offen gewesen wäre, er weiss nur das er zu diesem Zeitpunkt mit starken Problemen zu kämpfen hatte und viel Papierkram liegen geblieben ist. Er hat sich aber um alles dann gekümmert und seines Wissens alles und da aus der Zeit viel über Inkasso ging noch mehr zurückgezahlt. Deswegen wundert es sich sehr das da noch was offen sein sollte.
In dieser Geschichte gab es einen Brief von entsprechender Stelle: Es steht nunmehr noch die Forderung zum Erstbestattungsbescheid vom 30.06.2015 offen. Hierzu verweise ich auch auf meine Mahnung vom 14.08.2015, die Vollstreckungsandrohung vom 25.09.2015 sowie auf die Zahlungserinnerung vom 15.02.2018.
Der Mann kann nicht glauben das er diese Rechnung nicht bezahlt hat, kann es aber wegen Umzügen und fehlenden Dokumenten auch nicht nachsehen oder Beweisen.
Gibt es eigentlich Fristen die das Arbeitsamt einhalten müsste? Ist diese Schuld noch zulässig?
Wie wäre die Rechtslage in so einem Fall?
Arbeitsamt - Verjährungsfristen für zu viel gezahlte Beträge
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Re: Arbeitsamt - Verjährungsfristen für zu viel gezahlte Beträge
Es verjährt im Jahr 2045, siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__52.htmlDarkwing-Duck hat geschrieben: ↑23.10.21, 18:10 Gibt es eigentlich Fristen die das Arbeitsamt einhalten müsste? Ist diese Schuld noch zulässig?
Da man es wohl kaum bar bezahlt hat, müsste die Bank die Unterlagen haben. Wobei ich nicht weiß, wie lange die Kontoauszüge speichern.
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