Hallo,
gehen wir mal vom folgenden Fall aus;
Person A hat einen VB in 2001 erhalten mit ca. 80€. Diesen jahrelang ignoriert (wieso auch immer) und hat sich nun mal eine aktuelle Forderungsaufstellung vom Inkassounternehmen schicken lassen. Darin sind folgende Forderungen enthalten. Seit 2003 jeden Monat eine "Kontoführungsgebühr" von 1,50€ seit fast 19 Jahren durchgehend, einige Aufstellungen für Adressauskunft etc. Die letzten 3 Jahre jedoch nur diese ominöse "Kontoführungsgebühr" von 1,50€.
Summe ca. 400€ die das Inkassounternehmen heute haben möchte. Person A hat das Inkassounternehmen angeschrieben und um einen Vergleich gebeten von 100€ mit dem Hinweis auf Verjährung der Kosten und ohnehin wären die Kontoführungsgebühren weder tituliert noch rechtlich bindend.
Das Inkassounternehmen hat bis heute nur auf einen Anruf reagiert und will nun ein Lohnbescheid haben, was Person A für Einnahmen hat.
Frage: Kann Person A einfach die titulierte Forderung überweisen, mit Hinweis auf Verrechnung zur Hauptforderung?
Person A möchte das gerne abschließen, aber will keine Lohnzettel hinschicken.
Viele Grüße und Danke
Inkasso Forderung vs. VB Kosten > Vergleich nur mit Lohnbescheid?
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Re: Inkasso Forderung vs. VB Kosten > Vergleich nur mit Lohnbescheid?
Man KANN den unstrittigen Betrag natürlich überweisen.
Was wie zulässig ist - hier eine ganz dankbare Übersicht:
https://www.bezahlen.net/ratgeber/inkas ... n%20werden.
Bezüglich der Aufteilung der Zahlung ist "Tilgungsbestimmung" das Suchwort für Info´s.
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Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
Für individuelle Rechtsberatung bitte "ALT" und "F4" auf der Tastatur gleichzeitig drücken.
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