Moin,
A hat eine Eigentumswohnung über die Bank B finanziert. B steht somit im Grundbuch im ersten Rang oder wie das heißt. Über ein drittel ist bereits abbezahlt. A hat nun Verbbindlichkeiten über rund 6.000€ über eine andere Firma. Diese droht wegen nichtzahlung mit der Zwangsvollstreckung. Kann die Firma überhaupt die Wohnung Pfänden obwohl die Bank im Grundbuch im ersten Rang steht ?
Danke
DC
Pfändung von Eigentum durch dritte
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Pfändung von Eigentum durch dritte
Die Laien überfallen eine Bank ## Die Profis gründen eine Bank
Re: Pfändung von Eigentum durch dritte
Also, Zwangsvollstreckung heißt nicht automatisch das die Wohnung versteigert wird. Das kann auch sein das der Gerichtvollzieher klingelt und den neuen 65 Zoll Fernseher pfändet oder er eine Vermögensauskunft einfordert und im Folgeschritt dort auftauchende Konten pfändet.
Aber, sollte es einen vollstreckbaren Titel geben und der Gläubiger von der Eigentumswohnung Wind bekommen, könnte er dort eine Grundschuld in Rang 2 eintragen und auch aus dieser heraus eine Zwangsversteigerung beantragen. Die Bank könnte der beitreten oder ihre Grundschuld bleibt bestehen und wäre vom Ersteigerer abzulösen, was der natürlich in voller Höhe der Grundschuld in sein Gebot einrechnen wird.
Aber, sollte es einen vollstreckbaren Titel geben und der Gläubiger von der Eigentumswohnung Wind bekommen, könnte er dort eine Grundschuld in Rang 2 eintragen und auch aus dieser heraus eine Zwangsversteigerung beantragen. Die Bank könnte der beitreten oder ihre Grundschuld bleibt bestehen und wäre vom Ersteigerer abzulösen, was der natürlich in voller Höhe der Grundschuld in sein Gebot einrechnen wird.
Re: Pfändung von Eigentum durch dritte
bei dem (geringen) Betrag wird eine Zwangsvollstreckung wohl eher auf eine Konten- oder Gehaltspfändung hinauslaufen.
Oder (s. @ExDevil67)
Oder (s. @ExDevil67)
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
was willst denn du.
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Re: Pfändung von Eigentum durch dritte
Es bietet sich vorliegend m. E. geradezu an, neben den bereits ausgeführten Optionen auch die Grundschuldrückgewähransprüche zu pfänden sowie eine Zwangssicherungshypothek eintragen zu lassen.
Re: Pfändung von Eigentum durch dritte
So kenne ich das auch. Ein Bekannter hat auch mal irgendeine Rechnung über ein paar Tausender nicht bzw. nicht zeitnah bezahlt und derjenige, der die Rechnung gestellt hatte, hat daraufhin seine Forderung im Grundbuch eintragen lassen. Die finanzierende Bank war "not amused" und der Bekannte hat das Ganze ganz schnell bezahlt und die Löschung der Eintragung vornehmen lassen (was ja nochmal was kostet und ich glaube er hat zum Schluss auch noch die Kosten der vorherigen Eintragung bezahlt, ansonsten hätte die Firma das OK für die Löschung nicht gegeben). Man sollte sowas als Immobilieneigentümer also tunlichst vermeiden.
Ich empfehle, Beiträge unserer Forentrolle BäckerHD, FelixSt und Dieter_Meisenkaiser konsequent zu ignorieren!
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