Hallo.
Angenommen …
Am 01.03.2022 wird dem PKonto von Frau M eine Nachzahlung vom Jobcenter für 14 Monate gutgeschrieben.
Am 28.03.2022 bittet Frau M das Jobcenter um eine Bescheinigung für die Bank, dass es sich um eine Nachzahlung handelt.
Am 13.04.2022 ist ein formloses Schreiben mit folgendem Inhalt im Briefkasten: Auf Grund von nachträglicher Anerkennung einer höheren Miete für die Zeit vom 01.01.2021-28.02.2022, ist eine Nachzahlung zu Gunsten Für Frau M in Höhe von 3.xxx,xx € entstanden.
Am 14.04.2022 mailt Frau M das Schreiben an die Bank und bittet um Freigabe der Nachzahlung.
Am 19.04.2022 schickt die Bank den Vordruck Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO und fordert Frau M auf, diesen vom Jobcenter ausfüllen zu lassen.
Am 20.04.2022 mailt Frau M mailt den Vordruck an das Jobcenter.
Vermutlich am 01.05.2022 pfändet die Bank (ohne jegliche Ankündigung) die Hälfte der Nachzahlung.
Am 02.05.2022 kontaktiert Frau M die Schuldnerberatung
Am 03.05.2022 erhält Frau die ausgefüllte Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO und mailt diese sofort an die Bank.
Am 10.05.2022 liegt der, vom Jobcenter ausgefüllte, Vordruck Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO bei Frau M im Briefkasten.
Am 12.05.2022 erfährt Frau M von der Bank, dass der Freibetrag aus der Nachzahlung aus März zusammen mit dem Freibetrag für Mai im Mai verfügbar ist. Das gepfändete Geld ist auf dem Konto noch als Kontostand sichtbar, verfügt werden kann aber nur über 0,70 €.
Die Fragen sind nun:
Dürfte die Bank die Pfändung überhaupt veranlassen, obwohl die Bescheinigung vom Jobcenter vorlag, dass es sich um eine Nachzahlung handelt?
Die Bank hat am 19.04.2022 explizit das Ausfüllen der Bescheinigung vom Jobcenter gefordert und bereits 12 Tage später (am Feiertag) gepfändet, gibt es für den Schuldner eine Karenzzeit die Bescheinigung zu besorgen?
Das Jobcenter hat für die formlose Bescheinigung 17 Tage benötigt und 20 Tage für die Bescheinigung nach §903 Abs. 1 ZPO und hierfür muss der Schuldner haften?
Beste Grüße Maffy
PKonto, Nachzahlung Jobcenter, Pfändung durch Untätigkeit
Moderator: FDR-Team
Re: PKonto, Nachzahlung Jobcenter, Pfändung durch Untätigkeit
Und was hat Frau M zwischen dem 1. und 28.3 in der Angelegenheit unternommen?
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Re: PKonto, Nachzahlung Jobcenter, Pfändung durch Untätigkeit
So wie ich die Jobcenter kenne, wir die Dame jedoch vor der Überweisung jedoch auch einen Bescheid des Jobcenters über die höhere Nachzahlung erhalten haben. Dies bedeutet, dass sie ja auch wusste, dass eine Zahlung kommt.
Hier wäre es in meinen Augen sinnvoll gewesen, sich sofort mit der Bank in Verbindung zu setzen um sofort zu klären, was benötigt wird.
Zudem sind vom 20.04. bis zum 03.05., wo die Bescheinigung das erste mal erhalten wird, keine 20 Tage.
Dem Jobcenter muss in meinen Augen auch eine angemessene Bearbeitungszeit zugestanden werden. Die Verzögerung ist ja auch dadurch entstanden, dass zunächst nur eine formlose Bescheinigung angefordert wurde und erst später ein Vordruck der Bank erneut angefordert wurde.
Hier wäre es in meinen Augen sinnvoll gewesen, sich sofort mit der Bank in Verbindung zu setzen um sofort zu klären, was benötigt wird.
Zudem sind vom 20.04. bis zum 03.05., wo die Bescheinigung das erste mal erhalten wird, keine 20 Tage.
Dem Jobcenter muss in meinen Augen auch eine angemessene Bearbeitungszeit zugestanden werden. Die Verzögerung ist ja auch dadurch entstanden, dass zunächst nur eine formlose Bescheinigung angefordert wurde und erst später ein Vordruck der Bank erneut angefordert wurde.
Re: PKonto, Nachzahlung Jobcenter, Pfändung durch Untätigkeit
... wobei zu klären wäre, wieso das so gelaufen hat. Vielleicht hat da jemand (die Bank?) irreführende Auskünfte gegeben.Stefanie145 hat geschrieben: ↑17.05.22, 06:32 Die Verzögerung ist ja auch dadurch entstanden, dass zunächst nur eine formlose Bescheinigung angefordert wurde und erst später ein Vordruck der Bank erneut angefordert wurde.
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