Sehr geehrte Forenfachleute,
... wenn ein Erwerbsminderungsrente wegen seines gestörten Verhältnisses zu Fachpersonal des Ordnungsamtes sowie der Polizei sich eine Fülle von Verwarnungsentgelte und Geldbußen einhandelt kommt irgendwann der Zeitpunkt an dem erkennbar ist, das diese Geldforderungen seine Zahlungsfähigkeit deutlich überschreitet.
Dieser Sachverhalt ist dann durch einen TIlgungsplan oder aber durch eine Sozialdienstableistung abzutragen. In diesem Zusammenhang gibt es aber immer wieder das Missverständnis, dass eine derartige Gesamtforderung wenn diese über 5.000 € beträgt durch eine Privatinsolvenz-Antrag in absehbarer Zeit komplett wegfallen werden.
Soweit ich das weiß wird sich der Staat einen derartigen Verzicht auch bei Eröffnung einer Privatinsolvenz nicht einlassen oder
kann es tatsächlich sein, dass ein gesetzlicher Betreuer auf dieser Grundlage einen Forderungsverzicht der Staatsanwalt tatsächlich erwirken kann ? - Das wäre mir vollkommen neu.
Forderungsverzicht von Geldbußen-Forderungen nach Privatinvolenz-Eröffnung möglich ... ?!
Moderator: FDR-Team
Re: Forderungsverzicht von Geldbußen-Forderungen nach Privatinvolenz-Eröffnung möglich ... ?!
Das ist keine juristische Fragestellung.
Die Frage geht mehr in Richtung Kaffeesatzlesen und Wahrsagerei. Und das leistet hier niemand.
Die beste Antwort ist: kann sein, muss aber nicht.
Die Frage geht mehr in Richtung Kaffeesatzlesen und Wahrsagerei. Und das leistet hier niemand.
Die beste Antwort ist: kann sein, muss aber nicht.
Re: Forderungsverzicht von Geldbußen-Forderungen nach Privatinvolenz-Eröffnung möglich ... ?!
Irgendwas stimmt da Vorne und Hinten nicht.
dürfte sich sehr schnell in einem Bereich abspielen bei dem
dürfte sich sehr schnell in einem Bereich abspielen bei dem
keine Rolle mehr spielen sondern es zu der härteren Variante in Form von Geldstrafen kommt. Was auch plausibler klingt denn
Verwarn- und Bußgelder sind selten so hoch das man Raten zahlen muss und sind nicht umwandelbar in Sozialstunden. Bei Geldstrafen geht aber afaik beides.
Re: Forderungsverzicht von Geldbußen-Forderungen nach Privatinvolenz-Eröffnung möglich ... ?!
Sofern die Ordnungswidrigkeiten als Fahrer eines Kfz begangen wurden wäre dann auch zu überlegen, ob derjenige noch die notwendige persönliche Eignung hat oder nicht besser die Fahrerlaubnis entzogen werden müsste.helmes63 hat geschrieben: ↑30.11.22, 16:27 wegen seines gestörten Verhältnisses zu Fachpersonal des Ordnungsamtes sowie der Polizei sich eine Fülle von Verwarnungsentgelte und Geldbußen einhandelt kommt irgendwann der Zeitpunkt an dem erkennbar ist, das diese Geldforderungen seine Zahlungsfähigkeit deutlich überschreitet.
Es fällt zumindest nicht unter die Restschuldbefreiung.Soweit ich das weiß wird sich der Staat einen derartigen Verzicht auch bei Eröffnung einer Privatinsolvenz nicht einlassen oder
Re: Forderungsverzicht von Geldbußen-Forderungen nach Privatinvolenz-Eröffnung möglich ... ?!
Bei dem Fall den ich hier im Auge habe waren Beamtenbeleidigungen gegenüber dem Ordnungsamt der maßgebende Treiber. Ich sage dass um der Spekulation vorzubeugen. Was mir hierbei auffällt ist schlichtweg der Umstand, dass es Geldbußenzahler gibt die tatsächlich glauben durch eine Insolvenz von dieser sich auftürmenden Zahllast radikal befreit zu werden. Das hat damit zu tun, dass man wohl die Privatinsolvenz als Wunderwaffe gegen jeglicher Überschuldung ansieht. Ich persönlich kann an dieser Stelle nicht erkennen dass dieser Beitrag was mit Kaffeesatz-Leserei zu tun hat sondern es geht vielmehr um die Frage was kann eine private Insolvenz leisten und was nicht.
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