Hallo, habe mich hier angemeldet weil ich eine frage habe. ist ein Vollstreckungsbescheid einer Stadtkasse eigentlich auch ein Titel im sinne dem eines vom Gericht, und wäre dieser auch 30 Jahre gültig. Nennt man das so?
vielen Dank schon mal für Antworten
Vollstreckungsbescheid Stadtkasse
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Re: Vollstreckungsbescheid Stadtkasse
Hallo,
ja auch für öffentlich-rechtliche Titel, die durch die Vollstreckungsbeamten der Behörden in die Wege geleitet wurden, gilt die 30-jährige Verjährung. Es gelten diesbezüglich die gleichen Regeln, wie bei Titeln, die per Gericht erwirkt wurden.
ja auch für öffentlich-rechtliche Titel, die durch die Vollstreckungsbeamten der Behörden in die Wege geleitet wurden, gilt die 30-jährige Verjährung. Es gelten diesbezüglich die gleichen Regeln, wie bei Titeln, die per Gericht erwirkt wurden.
Re: Vollstreckungsbescheid Stadtkasse
Stefanie145 hat geschrieben: ↑15.03.23, 06:51 Hallo,
ja auch für öffentlich-rechtliche Titel, die durch die Vollstreckungsbeamten der Behörden in die Wege geleitet wurden, gilt die 30-jährige Verjährung. Es gelten diesbezüglich die gleichen Regeln, wie bei Titeln, die per Gericht erwirkt wurden.

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