Sütterlin

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Niemand2000
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Re: Sütterlin

Beitrag von Niemand2000 »

FM hat geschrieben: 10.09.20, 18:42 Ich werf mal in die Runde .... Stenographie.

Wurde wohl am 16. Mai 1925 vom Deutschen Reichstag anerkannt. Wurde dieser Beschluss jemals aufgehoben? Lernt man das noch in der Ausbildung als Sekretärin oder als Berufsoffizier?
zumindest die Auszubildenden (Justizfachangestellte) lernen es nicht mehr
FM
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Re: Sütterlin

Beitrag von FM »

Tastenspitz hat geschrieben: 10.09.20, 19:44
PyramSo hat geschrieben: 10.09.20, 18:30 (1) Die Amtssprache ist deutsch. ... ist aber erfüllt ...
Das setzt voraus, dass der Leser das als Sütterlin erkennt und nicht meint, es ist irgendwas.
Und die Anfrage bekommt der Verfasser.
Es kann ja nicht von den beschränkten subjektiven Fähigkeiten des Behördenmitarbeiters abhängen.

Im Bereich der mündlichen Sprache entsinne ich mich an einen Fall: der Kläger sprach Jiddisch, der Richter machte mit, die Gegenseite (Behörde) protestierte - erfolglos, der Vorsitzende sagte "das ist auch eine Art Deutsch". Da die Behörde auf Rechtsmittel verzichtete, ist es nirgends dokumentiert.
Tastenspitz
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Re: Sütterlin

Beitrag von Tastenspitz »

Der Mitarbeiter muss entscheiden, ob er besagten Text lesen kann. Wenn nicht, geht er zurück und es wird eine lesbare Version angefragt. Dabei spielt es keine Rolle ob es eine Fremdsprache ist oder ob irgend ein Kasper Sütterlin, Steno oder rückwärts schreibt.
Was man nicht lesen kann, kann man nicht bearbeiten.
Dirty Uschi
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Re: Sütterlin

Beitrag von Dirty Uschi »

Tastenspitz hat geschrieben: 10.09.20, 22:19 Der Mitarbeiter muss entscheiden, ob er besagten Text lesen kann. Wenn nicht, geht er zurück und es wird eine lesbare Version angefragt. Dabei spielt es keine Rolle ob es eine Fremdsprache ist oder ob irgend ein Kasper Sütterlin, Steno oder rückwärts schreibt.
Was man nicht lesen kann, kann man nicht bearbeiten.

"Schriftstücke sind auch in deutscher Sprache abgefasst, wenn sie in einer heute nicht mehr gebräuchlichen Schrift wie der Sütterlinschrift geschrieben sind. (...). Die Behörde kann keine Übertragung verlangen." (Stelkens/Schmitz § 23 VwVfG)

...und

Sütterlin als solche ist (wie (Alt)-Deutsche Schreibschrift) weder Geheimschrift, unlesbar, unverständlich , noch in einer fremden Sprache abgefasst, vgl. OLG Celle, 1 Ws 248/09
Scheiße verdammt noch mal, ich will wie eine Dame behandelt werden. Meredith Grey
Wenn ich allen meinen Schwestern einen Kaffee ausgeben würde, hätte
ich eine Cafeteria. Derek Shepherd
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