Ich meine, daß die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes schon sehr klug waren. Vielleicht hätten sie aber von "ihrer" Fähigkeit in Zukunft zu schauen Gebrauch machen sollen.Cicero hat geschrieben:Die Form der Erde wird sich durch die fortschreitende kulturelle Entwicklung der Menschheit nicht geändert haben. Geändert hat sich nur das Wissen der Menschheit um die Form der Erde. Lässt sich diese Erkenntnis 1 zu 1 auf die Menschenwürde übertragen? Demnach wären die Verfassungsmütter einfach nur noch nicht klug genug gewesen zu erkennen, der Satz "die Würde des Menschen ist unantastbar" könnte auch etwas mit Homosexuellen zu tun haben.

Diese Fähigkeit nicht genutzt zu haben, scheint carn wohl den Müttern und Vätern des Grundgesetzes vorzuwerfen. Und da er/sie schon mal dabei ist, bezieht er gleich Adenauer und das BVerfG in diesem Vorwurf mit ein.
Als Vorlage des Grundgesetzes diente sicherlich die WRV und die Erfahrungen in der Zeit des Nationalsozialismus. Zwischen diesen beiden Verfassungen gibt es schon in der Gliederung einen erheblichen Unterschied. Während die WRV erst den Staat, und dann den Menschen behandelt, steht im GG erst der Mensch und dann das Staatswesen.
Mir ist jetzt allerdings nicht bekannt, ob die Mütter und Väter den Kommentar zum GG gleich mitgeliefert haben.

In einem anderen Thread diskutieren wir gerade über die Folter, aber das nachfolgende Zitat paßt auch in diesem Thread:
Heinrich Wefing - Datum 26.2.2008 - 07:15 Uhr - Quelle DIE ZEIT, 21.02.2008 Nr. 09 hat geschrieben:Die Mütter und Väter des Grundgesetzes lebten noch mit der durchaus begründeten Angst vor einem weiteren verheerenden Krieg. Und doch schrieben sie tapfer an den Anfang der Verfassung: »Die Würde des Menschen ist unantastbar.« Man hat das gelegentlich den »normativen Ausdruck der ›Staatsidee‹ der Bundesrepublik« genannt. Das ist nicht bloß eine pathetische Formel. Tatsächlich verändert der Staat sein Wesen, wenn er die Menschenwürde verletzt, und sei es die Menschenwürde seiner übelsten Feinde. Man stelle sich nur einmal vor, die Bundesregierung hätte 1977 die RAF-Häftlinge in Stammheim foltern lassen, um Hanns Martin Schleyer freizubekommen. Es hätte vermutlich das Leben des entführten Arbeitgeberpräsidenten nicht gerettet. Aber die moralische Autorität der Bundesrepublik für immer ruiniert: Der Staat, der foltert, ist kein Rechtsstaat mehr.