Definition "juristische Person"

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Sturmrecht
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Definition "juristische Person"

Beitrag von Sturmrecht »

Hallo.

Ich studiere Soziale Arbeit und habe dort auch einige eher juristische (Rechts-) Vorlesungen. Jetzt habe ich seit knapp zwei Stunden versucht mich mit dem Begriff der juristischen Person auseinander zu setzen, aber entweder blockiert etwas heute in mir oder alle Erklärungen, die ich dazu finde, sind so umständlich formuliert, dass ich nicht wirklich schlau aus ihnen werde.

Kann mir jemand den Begriff möglichst einfach erklären? Vielleicht mit einem Beispiel oder so...
Ich weiß auch nicht, aber wenn ich selbst aus dem Wikipediaartikel nicht schlau werde, dann brauche ich wahrscheinlich Hilfe. ;)

Danke im Voraus.
juggernaut
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Re: Definition "juristische Person"

Beitrag von juggernaut »

nun, der wikipedia-artikel vermengt ein wenig definition mit auswirkungen. ich würde ihn so formulieren:
wikipedia hat geschrieben:Eine juristische Person des Privatrechts ... ist eine Vereinigung von Personen oder eine Vermögensmasse, die aufgrund hoheitlicher Anerkennung rechtsfähig ist, das heißt selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann (...) Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Rechtssubjekte, die auf öffentlich-rechtlichem und privatrechtlichem Gebiet Rechtsfähigkeit kraft Gesetzes besitzen. Sie bestehen aufgrund öffentlich-rechtlicher Hoheitsakte oder öffentlich-rechtlicher Anerkennung (...).
rechtsfähigkeit wird definiert als
wikipedia hat geschrieben:... die Fähigkeit, Träger von (subjektiven) Rechten und Rechtspflichten zu sein.
beispiele finden sich in dem wiki-artikel nun wirklich zuhauf. ob nun eine "GmbH" oder eine "partei" ... der juristischen person ist üblicherweise eigen, dass sie nach ihrer wirksamen entstehung verselbständigt fortbesteht. also: gründen zwei natürliche personen A und B eine C-GmbH, so exisiteiren danach 3 personen, nämlich die natürlichen personen A und B und die juristische person C-GmbH. die C-GmbH bleibt existent, selbst wenn A und B sterben sollten.
juggernaut
Redfox hat geschrieben:Das ist ein Irrtum. Beamte arbeiten nicht. Sondern ... machen sonstwas. Aber arbeiten tun sie nicht.
Mount'N'Update

Re: Definition "juristische Person"

Beitrag von Mount'N'Update »

Man könnte versuchen, sich mit ein bisschen Fantasie vorzustellen, dass mit der Gründung einer Firma ein lebendes Wesen entsteht. Der Unterschied besteht darin, dass im Gegensatz zu wirklich lebenden Personen aus rein praktischen Gründen nicht alle Rechte und Pflichten übertragen werden können.

Gutes Beispiel ist vielleicht eine GmbH, die nur mit dem Vermögen haftet, mit dem sie von den Gesellschaftern ausgestattet wurde. Damit kann sie Rechtsgeschäfte tätigen, wie eben kaufen oder verkaufen, erben und Steuern zahlen. Bei Rechtsfähigkeit kann sie auch klagen und verklagt werden. Auch die Grundrechte gelten, "soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind" (Art. 19 [3] GG.)
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Definition "juristische Person"

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Sturmrecht hat geschrieben:... Kann mir jemand den Begriff möglichst einfach erklären? ...
Klick me ;-)
Zaramnor
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Re: Definition "juristische Person"

Beitrag von Zaramnor »

Oder wie wäre es hiermit:

"Eine natürliche Person ist eine Person, die selbständig Rechte vertretten kann jedoch auch Pflichten hat. Dies nennt man auch Rechtsfähigkeit. Rechtsfähigkeit als natürliche Person erlangt man beim Ende der Geburt. Bereits im säuglings Alter haben wir Rechte, sind somit eine natürliche Person.
Eine Personenvereinigung, welche im Angesicht ihres Vermögens vollkommen unabhängig im Bezug auf ihre Haftung ist, wird allgemein als juristische Person oder aber juristische Einheit bezeichnet. Durch diesen genannten Faktor hebt sie sich von rechtsfähigen Personengesellschaften sowie weiteren rechtlich anerkannten Vereinigungen ab. Zusätzlich kann es sich bei juristischen Personen auch um Vermögensmassen handeln, welche durch die hoheitliche Anerkennung als Träger von Rechten und Pflichten infrage kommen." (Quelle)

Wobei mir das Beispiel mit dem lebenden Wesen besser gefallen hat. :)
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