efreet hat geschrieben:Warum lassen unsere Gesetze einen so großen Auslegungsspielraum? Wodurch kommen die verschiedenen Auslegungen, wenn nicht durch verschiedene Lebenserfahrungen/Anschauungen und somit unbewusste/bewusste Auslegung in die eine oder andere Richtung. Sind die Urteile aufgrund der breiten Auslegungsmöglichkeit dann überhaupt noch neutral? Es ist doch ein reines Glücksspiel welchen Richter man bekommt und wie er die Sachlage/Gesetze auslegt. Wenn das keine Willkür ist, was ist es dann?
Die Frage zeigt, dass Sie sich mit den Grundlagen des Rechts noch nicht einmal ansatzweise beschäftigt haben. Insofern ist es schon etwas befremdlich, wenn Sie dennoch gleich was von Willkür faseln.
Zu erklären, warum Gesetze abstrakt generelle Regelungen sein müssen, die dann auf den Einzefall nach den Grundlagen der Methodenlehre angewendet werden, ist zu umfangreich. Man kann sich darüber aber auch im Internet (nicht in Foren) informieren. Ein Rechtssystem, dass so konkrete Regelungen hat, dass jeder Fall geregelt ist, kann nicht existieren, weil jeder Fall anders ist. Wenn Sie ein besseres Rechtssystem kreieren können, dann her damit.
Ich habe mich wohl unglücklich ausgedrückt. Ich meinte mit Glücksspiel: Je nachdem, welcher Richter vorn sitzt, kann die Entscheidung so oder so ausfallen, da Richter A die Dinge so auslegt und Richter B evtl. anders.
Richtig. Allerdings gibt es konkrete Vorgaben in der Rechtswissenschaft, wie Gesetze ausgelegt und Sachverhalte festgestellt werden. So ein Gericht diese nicht einhält, ist die Rechtsanwendung falsch. Aber auch bei richtiger Anwendung der rechtlichen Vorgaben gibt es genügend Situationen, in denen es mehrere Möglichkeiten gibt, wie der Fall entschieden wird. Das hat nichts mit richtig und falsch zu tun, das ist so, weil es anders nicht geht.
Der Gesetzgeber hat das übrigens in vielen Fällen selbst in Kauf genommen, indem er in die Gesetze Begriffe geschrieben hat wie "angmessen", "ausreichend", "fahrlässig", "erheblich", "verhältnismäßig", "geeignet" etc., ohne dazu zu schreiben, was das genau ist (was eben faktisch auch nicht geht, weil jeder Fall anders ist). Damit müssen die Gerichte arbeiten.
Dh für den Angeklagten, er sollte auf alle Fälle eine höhere Instanz anrufen, wenn er mit dem Urteil nicht zufrieden ist, da die Chance besteht, dass der nächste Richter die Dinge zu seinen Gunsten auslegt. Das ist für mich Glücksspiel.
Nur, wenn man das Rechtssystem nicht kennt. Denn die höheren Instanzen sind meist nicht in der Lage, den Fall völlig neu zu entscheiden, sondern überprüfen das Urteil nur dahingehend, ob die Herangehensweise richtig war. Im Übrigen auch hier: Wenn Sie ein besseres System kennen, dann her damit.
Den Wikibeitrag lese ich demnächst. Er ist zu lang um ihn zwischen Tür und Angel zu überfliegen.
Vielleicht sollte man das nächste mal vorher etwas über die Sache lesen, zu der man sich äußert.
Also ein Recht darauf, Fehler zu machen und nicht dafür belangt zu werden, ist mir nicht bekannt.
Da ist schon der Ansatz falsch: Sie müssten mal erklären, wo steht, dass man für jeden Fehler belangt wird. Genau da wird es nämlich problematisch. Es gibt Situationen, in denen Fehler dazu führen, dass man für Folgen einsteht (zivilrechtlich oder strafrechtlich), aber nur dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Wenn das nicht der Fall ist, sind Fehler folgenlos.
Auch der normale Arbeitnehmer darf fehler machen, ohne dafür belangt zu werden. Schauen Sie sich mal an, wie hoch die Hürden sind, einen Arbeitnehmer, der fehlerhaft gearbeitet hat, dafür zur Haftung zu ziehen oder gar zu kündigen.
Insofern kann man nicht davon reden, dass jeder Mensch Fehler machen "darf"
Doch, das ist die Grundlage unseres Rechtssytems. Man darf erst mal alles, so nicht ein Gesetz sagt, dass man es nicht darf. Das müssen Sie also erst mal finden.
Gerade bei solch verantwortungsvollen Posten wie Richter innehaben, wo die Tragweite einer Entscheidung enorme Konsequenzen haben kann, sollten Fehler allerdings nicht ungestraft bleiben.
Das ist wiedermal ein dahinger....tzer Spruch, ohne, dass man eine Sekunde nachgedacht hat.
Erstens ist es wie schon gesagt so, dass Enscheidungen unterschiedlich ausfallen können, ohne, dass ein Richter einen Fehler gemacht hat. Das ist in unserem Rechtssystem so verankert, dass eben unterschiedliche Wege und Lösungen zulässt.
Zweitens: Wenn Richter immer dafür, wenn Sie Fehler machen würde, jedesmal zivilrechtlich und/oder strafrechtlich haften würden, dann hätten wir ganz schnell keine mehr. Ein durchschnittlicher Amtsrichter im Zivilrecht hat ca. 450-500 Verfahren im Jahr zu bearbeiten. Jetzt können Sie sich mal überlegen, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass da auch Fehler passieren. Wenn Sie hier eine Haftung einführen (außer bei Vorsatz, die schon jetzt besteht), sind wir ganz schnell alle Richter los, weil jeder jeden Tag mit einem Bein im Gefängnis steht oder in der Insolvenz.
Aber auch hier: Wenn Sie ein besseres System habe, dann her damit.