Dies wäre nach § 323c StGB strafbar - TiPP: Rettungskette.Roni hat geschrieben:ich würde mir überlegen ob ich da überhaupt versuchen jemanden selbstzu retten.Sie sind zu weit voneinander entfernt als dass ich beide retten könnte. Was soll ich nur tun?
Spielende Kinder oder schlafenden Mann retten
Moderator: FDR-Team
-
- FDR-Moderator
- Beiträge: 19590
- Registriert: 09.12.06, 17:23
Re: Spielende Kinder oder schlafenden Mann retten
Re: Spielende Kinder oder schlafenden Mann retten
Ich glaube, die Frage von Old Piper war nicht ganz ernst gemeint.
Re: Spielende Kinder oder schlafenden Mann retten
Hm... ich hatte gedacht, dass das durch die vorgegebenen Alternativen selbsterklärend ist.Cicero hat geschrieben:Ich glaube, die Frage von Old Piper war nicht ganz ernst gemeint.
Akku ist alle bzw. Handy habe ich im Park grundsätzlich nicht dabei. Außerdem habe ich keine Flat - und mal ehrlich: würdest du in einen Anwalt oder Politiker investieren?Klaus hat geschrieben: 112 wählen.
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
-
- FDR-Moderator
- Beiträge: 19590
- Registriert: 09.12.06, 17:23
Re: Spielende Kinder oder schlafenden Mann retten
Natürlich!Old Piper hat geschrieben: - und mal ehrlich: würdest du in einen Anwalt oder Politiker investieren?
Re: Spielende Kinder oder schlafenden Mann retten
Mir schon, aber anderen nicht, war mein Eindruck.Old Piper hat geschrieben:Cicero hat geschrieben:Hm... ich hatte gedacht, dass das durch die vorgegebenen Alternativen selbsterklärend ist.
Re: Spielende Kinder oder schlafenden Mann retten
wenn man den 323 liest dürfte doch klar sein, dass ich niemanden aus dem Wasser ziehen muss der am ertrinken ist, da ich mich ja selbst in Gefahr bringen könnte, bin ja schließlich kein Rettungsschwimmer.Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben:Dies wäre nach § 323c StGB strafbar - TiPP: Rettungskette.Roni hat geschrieben:ich würde mir überlegen ob ich da überhaupt versuchen jemanden selbstzu retten.Sie sind zu weit voneinander entfernt als dass ich beide retten könnte. Was soll ich nur tun?
Re: Spielende Kinder oder schlafenden Mann retten
ich fürchte, weder noch.würdest du in einen Anwalt oder Politiker investieren?
Re: Spielende Kinder oder schlafenden Mann retten
Sagen wir der Zug rollt jetzt auf die Kinder zu, die Weiche wurde nicht umgestellt und zufällig laufen genau zu dem Zeitpunkt zwei Spaziergänger, dort vorbei. Der eine will den Kindern helfen und zieht den anderen mit. Dabei wirdSara A. hat geschrieben:Sagen wir die Kinder spielen auf einem Gleis und auf dem Nebengleis schläft ein Schienenarbeiter und ich kann die Weiche entweder so stellen dass es die eine Partie oder die andere trifft und ich entscheide für den Mann. Ich meine der Mann ist ja erwachsen und hätte sich da nicht unbedingt schlafen legen sollen, aber die Kinder sind doch schuldlos bei der Angelegenheit.
der, der mitgezogen wird vom Zug erfasst und stirbt. Würde der Weichensteller jetzt wegen Totschlag durch Unterlassen bestraft?
Wie ist die Rechtslage?
Re: Spielende Kinder oder schlafenden Mann retten
Carn, sind Sie das?
Warum sollte sich etwas ändern, nur weil noch mehr Leute auf den Gleisen rumspringen?
Warum sollte sich etwas ändern, nur weil noch mehr Leute auf den Gleisen rumspringen?
Re: Spielende Kinder oder schlafenden Mann retten
Cicero hat geschrieben:Carn, sind Sie das?
Warum sollte sich etwas ändern, nur weil noch mehr Leute auf den Gleisen rumspringen?
Meinen sie mich? Wenn ja, nein mein Name ist nicht Carn.
Ehrlich gesagt bin ich mit meinem Latein am Ende. Ich weiß nicht wie ich diesen Fall prüfen soll.
-
- FDR-Moderator
- Beiträge: 19590
- Registriert: 09.12.06, 17:23
Re: Spielende Kinder oder schlafenden Mann retten
Aber 112 wählen geht schon, oder?Roni hat geschrieben:...
wenn man den 323 liest dürfte doch klar sein, dass ich niemanden aus dem Wasser ziehen muss der am ertrinken ist, ...
112 wählen meint, einen Notruf per Telefon/Handy absetzen.
Re: Spielende Kinder oder schlafenden Mann retten
Na gut - aber zuerst brauche ich auf den Schreck einen Kaffee. Vielleicht findet sich im Café meines Vertrauens ja auch ein funktionierendes Telefon.Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben:Aber 112 wählen geht schon, oder?
112 wählen meint, einen Notruf per Telefon/Handy absetzen.
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Re: Spielende Kinder oder schlafenden Mann retten
wenn ich ein Handy habe ja. Aber oft ist man auch ohne unterwegs und dann kann man eig fast ganicht helfen in so einem Fall.Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben:Aber 112 wählen geht schon, oder?Roni hat geschrieben:...
wenn man den 323 liest dürfte doch klar sein, dass ich niemanden aus dem Wasser ziehen muss der am ertrinken ist, ...
112 wählen meint, einen Notruf per Telefon/Handy absetzen.
-
- FDR-Moderator
- Beiträge: 19590
- Registriert: 09.12.06, 17:23
Re: Spielende Kinder oder schlafenden Mann retten
Nichtschwimmer sollten am Wasser immer ein Handy dabei haben. An Ihren Beiträgen sieht man/frau doch, wie wichtig ein Handy für Nichtscchwimmer ist.Roni hat geschrieben:... Aber oft ist man auch ohne unterwegs und dann kann man eig fast ganicht helfen in so einem Fall.
PS: Nichtschwimmer muß nicht sein, denn schließlich gibt es Schwimmkurse.
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 24798
- Registriert: 05.07.07, 08:27
Re: Spielende Kinder oder schlafenden Mann retten
Oh.Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben:Nichtschwimmer sollten am Wasser immer ein Handy dabei haben.
Zu meiner Zeit waren das noch Schwimmweste oder wenigstens Schwimmflügelchen. Gibts da jetzt schon ne Schwimmflügelapp....?
-
- Letzte Themen