Hallo,
kann mir jemand erklären wie es zu dem Mengenrabatt in Form der Gesamtstrafenbildung im Deutschem Recht gekommen ist und was der Gesetzgeber damit bezwecken will.
Ich als Geschädigter und Laie kann es nicht Begreifen, besonders wenn die Straftaten nicht mal im Bezug zueinander stehen.
Vielen Dank im Voraus.
Sinn der Gesamtstrafenbildung oder wieso gibt es Mengenrabat
Moderator: FDR-Team
Re: Sinn der Gesamtstrafenbildung oder wieso gibt es Mengenr
Welchen Nachteil hat man denn als Geschädigter durch die Gesamtstrafenbildung?
Grüßle
Elyss
Elyss
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Re: Sinn der Gesamtstrafenbildung oder wieso gibt es Mengenr
Vllt. fühl der Geschädigte sich nicht ausreichend oder gar nicht berücksichtigt.Elyss hat geschrieben:Welchen Nachteil hat man denn als Geschädigter
Ich krieg auch jedesmal einen Hals, wenn der Sta mir schreibt: "Aufgrund der Schwere der anderen Straftaten fällt das Delikt nach § XYZ bei der Strafbemessung nicht in´s Gewicht....."
Ist in D nunmal so. Leg einen um und du kannst (überspitzt ausgedrückt) bis zur Verhaftung nahezu alles tun, was du willst.
Die Diskussion mit dem Mengenrabatt meine ich hatten wir hier aber schon öfters....
Re: Sinn der Gesamtstrafenbildung oder wieso gibt es Mengenr
Naja, weil sonst z.B. der Betrüger in 125 Fällen zu einer Strafe von 50 oder 625 Jahren verurteilt werden würde - und kein Steuerzahler dafür bezahlen möchteDoggie hat geschrieben:Hallo,
kann mir jemand erklären wie es zu dem Mengenrabatt in Form der Gesamtstrafenbildung im Deutschem Recht gekommen ist und was der Gesetzgeber damit bezwecken will.
Ich als Geschädigter und Laie kann es nicht Begreifen, besonders wenn die Straftaten nicht mal im Bezug zueinander stehen.
Vielen Dank im Voraus.
Klar, man kann sich jetzt so anstellen als verstünde man nicht, was ich ausdrücken will - aber mehr Mühe gebe ich mir nicht mehr. Dafür ist der Anteil vorsätzlicher professioneller "Nichtversteher" hier zu hoch....
Re: Sinn der Gesamtstrafenbildung oder wieso gibt es Mengenr
Ist was dranNaja, weil sonst z.B. der Betrüger in 125 Fällen zu einer Strafe von 50 oder 625 Jahren verurteilt werden würde - und kein Steuerzahler dafür bezahlen möchte
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