Unterschied "Grundgesetz" - "Verfassung"

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rechtsgeschichtliche, rechtsphilosophische, methodische und ähnliche rechtstheoretische Fragen

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Tripple_U
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Unterschied "Grundgesetz" - "Verfassung"

Beitrag von Tripple_U »

Hallo zusammen,

In einer Diskussion an der Uni (kein Jurastudium) sind wir auf die Frage gestoßen, inwiefern es einen Unterschied macht, dass wir in Deutschland ein Grundgesetz haben und keine Verfassung.

Meiner Meinung nach (die eigentlich eher eine Vermutung ist), macht das de facto eigentlich keinen Unterschied. In den entsprechenden Artikeln sind die Rechtgrundlagen für den Aufbau des Staates festgelegt, die Menschenrechte besonders gewürdigt und die Regeln zur Veränderung des GG bzw. für den Ersatz durch eine neue Verfassung (Art. 164 GG) beschrieben. Ist doch alles in Ordnung, oder etwa nicht?

Mir ist auch bewusst, dass die Frage sehr häufig von Verschwörungstheoretikern (bzw. sehe ich sie als solche) missbraucht wird um darauf hinzuweisen, dass wir ja eigentlich noch immer besetzt seien. Ist da was dran?

Über sachliche Antworten oder Verweise auf wissenschaftlich fundierte Literatur würde ich mich sehr freuen!

Vielen Dank!
Ronny1958
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Re: Unterschied "Grundgesetz" - "Verfassung"

Beitrag von Ronny1958 »

Mir ist auch bewusst, dass die Frage sehr häufig von Verschwörungstheoretikern (bzw. sehe ich sie als solche) missbraucht wird um darauf hinzuweisen, dass wir ja eigentlich noch immer besetzt seien. Ist da was dran?
Zur Frage:

Nein, als Begründung verweise ich auf meine Signatur.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Gammaflyer
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Re: Unterschied "Grundgesetz" - "Verfassung"

Beitrag von Gammaflyer »

http://www.krr-faq.net/faq.php

Dort werden eigentlich alle Fragen beantwortet.

Nur als Vorwarnung der Moderation: Sobald die Diskussion hier abgleitet in Richtung Verschwörungstheorie, wird der Thread geschlossen.
Dass Sie als Fragesteller wirklich interessiert sind, unterstelle ich jetzt erst mal.
Leider sind diese vermeintlich unschuldigen "wollte doch nur mal wissen"- Fragen ein häufiges Verhaltensmuster derjenigen, die diese Theorien vertreten.
moro
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Re: Unterschied "Grundgesetz" - "Verfassung"

Beitrag von moro »

In Ergänzung zu den Hinweisen von Ronny und Gammaflyer:

"Verfassung" ist ein Gattungsbegriff für eine besondere juristische Normenkategorie (die grundlegenden Organisationsstrukturen eines Staates, in neuerer Zeit zusätzlich die grundlegenden Rechte und Pflichten der Bürger des Staates).

Die Verfassungen der verschiedenen Staaten tragen unterschiedliche Namen. In manchen Staaten heißt die Verfassung auch tatsächlich nur "Verfassung" (in der jeweiligen Landessprache). In manchen Staaten tragen die Verfassungen aber einen speziellen Namen. In Deutschland heißt die Verfassung "Grundgesetz". Es gibt auch andere Staaten, in denen die Verfassung "Grundgesetz" (in der Landessprache) heißt, zum Beispiel in Dänemark ("Grondwet") oder in den Niederlanden ("Grundlov").

Gruß,
moro
questionable content
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Re: Unterschied "Grundgesetz" - "Verfassung"

Beitrag von questionable content »

moro hat geschrieben: "Verfassung" ist ein Gattungsbegriff für eine besondere juristische Normenkategorie (die grundlegenden Organisationsstrukturen eines Staates, in neuerer Zeit zusätzlich die grundlegenden Rechte und Pflichten der Bürger des Staates).

Die Verfassungen der verschiedenen Staaten tragen unterschiedliche Namen. In manchen Staaten heißt die Verfassung auch tatsächlich nur "Verfassung" (in der jeweiligen Landessprache). In manchen Staaten tragen die Verfassungen aber einen speziellen Namen. In Deutschland heißt die Verfassung "Grundgesetz". Es gibt auch andere Staaten, in denen die Verfassung "Grundgesetz" (in der Landessprache) heißt, zum Beispiel in Dänemark ("Grondwet") oder in den Niederlanden ("Grundlov").

Gruß,
moro
Exakt.

Es gibt diverse Verwendungsweisen des Begriffs "Verfassung". Ihre exakte Bedeutung resultiert aus dem thematischen Kontext bzw. den semantischen Unterschieden zwischen den verschiedenen Bedeutungen nach den verschiedenen Fachterminologien und derjenigen nach Umgangssprache.

Deswegen könne man z.B. das Ganze auf die Spitze treiben und formulieren, dass Grundgesetz und deutsche Verfassung das Selbe und doch nicht das Selbe sind und in anderem Zusammenhang auch nicht das Gleiche bedeuten (oder eben doch). Reine Semantik.

Dazu, warum das "Grundgesetz" historisch-politisch keine "Verfassung" in diesem Sinne war, empfehle ich die sehr gute und laiengerechte Zusammenstellung der Zentrale für politische Bildung:

http://www.bpb.de/geschichte/deutsche-g ... verfassung
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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