ich hoffe, ich habe das richtige Board gewählt, ansonsten bitte entsprechend verschieben.
Mich würde interessieren, welche praktischen Implikationen von Rechtsgutachten ausgehen.
Wikipedia schreibt:
Gutachten können zu Rechts- und Sachfragen erstellt werden. Ein Rechtsgutachten ist die Feststellung des geltenden und anwendbaren Rechts in einer bestimmten Region oder für eine bestimmte Personengruppe hinsichtlich eines vorgegebenen Sachverhaltes oder aber die gutachterliche Beurteilung der Rechtsfragen oder Rechtsfolgen eines Sachverhaltes.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gutachten
Geschützt ist der Begriff jedoch nicht, es ist kein Gerichtsgutachten. Autor ist Inhaber eines Lehrstuhls für Recht einer renommierten Uni.
Auftraggeber ist eine Fraktion des Parlaments des entsprechenden Bundeslandes.
Inwiefern ist davon auszugehen, dass Gerichte geneigt sein könnten, der Auffassung eines solchen Gutachtens zu folgen?
Ich danke!