Überteuert Defibrilator aufgestellt - Betrug oder clever?

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monter
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Überteuert Defibrilator aufgestellt - Betrug oder clever?

Beitrag von monter »

Hi,

gestern in der regionalen Tageszeitung gelesen: Ein Unternehmen hat bei Gewerbetreibenden Spendengelder zur Aufstellung eines Defibrilators auf der Gemeindeverwaltung gesammelt. Die Gewerbetreibenden werden zum Dank auf einer kleinen Plakete als nobler Spender erwähnt.

Allerdings wird nur ca. die Hälfte der eingesammelten Gelder zur Anschaffung des Defibrilators verwendet. Die andere Hälfte wandert als Verwaltungskosten in die Tasche des Unternehmens. Illegal ist es nicht. Dennoch war das ein mordsmäßiger Aufreger in der Presse. Die Spender meinen, dass Sie sich verarscht fühlen würden.

Man liest hin und wieder von diesem Geschäftsmodell. In unterschiedlichen Varianten. Es gab auch schon mal die Autos für Behinderteneinrichtungen, die auch wie der Defibrilator mit Spenden finanziert wurden. Vielleicht habt Ihr das schon mal gesehen, die Autos sind über und über mit Werbung bedeckt. Auch hier wandert knapp die Hälfte in die Taschen des Unternehmens.

Ich frage, ob die Aufregung wegen "legalen Betrugs" wirklich angebracht ist. Die Spender haben ja letzte Endes das bekommen, was Sie bestellt haben: Ihre kleine Werbeplakette, und der Defribrilator, das Auto wurden tatsächlich angeschafft.

Auch wenn sich das Unternehmen einen saftigen Teil vom Kuchen abgeschnitten hat: Wenn es nicht tätig geworden wäre, hätten die Behinderten kein neues Auto, und auf dem Amt stände kein Defibrilator. Demnach hat die Geschäftstätigkeit offenbar einen gesellschaftlichen Mehrwert.

Das Thema der Debatte lautet also: Neid der Gutmenschen, die der Meinung sind, es müssten immer alle für lau arbeiten, oder eben doch legaler Betrug?
Tastenspitz
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Re: Überteuert Defibrilator aufgestellt - Betrug oder clever

Beitrag von Tastenspitz »

monter hat geschrieben:knapp die Hälfte
ist weder Betrug noch Wucher.
Und wer nicht mitmachen will soll es eben lassen. es gibt keinen Zwang sich als Unternehmen zu beteiligen.
Townspector
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Re: Überteuert Defibrilator aufgestellt - Betrug oder clever

Beitrag von Townspector »

Das Geschäftsmodell existiert schon seit Einführung der "Standortbroschüre" und des "Sponsoring"-Wagens.

Letztlich läuft es zumeist auf folgendes hinaus:

Es kommt maßgeblich auf die Art der Abwicklung an.

Variante A ist eine Vertragsbeziehung die als zwar als "Spende" betitelt wird, aber keine ist.

Die "Spender" schließen i.d.R. mit dem Beschaffer einen Vertrag über die Gestellung einer irgendwie gearteten Form von Werbung (Anzeige/Aufkleber oder eben hier Plakette) in Verbindung mit dem ausgelobten Beschaffungsobjekt gegen ein vorher vereinbartes Entgelt.

Wie viele Verträge die erstellende Firma in diesem Zusammenhang schließt, und wieviel Geld sie damit erwirtschaftet, ist deren Sache, es sei denn, sie hätte dies vorab klar begrenzt.

So lange sie also von Ihren Einkünften das vereinbarte Objekt beschafft und die Verträge hinsichtlich der Werbung einhält, ist nichts los.

Bei Variante B - der wirklichen Spendensammlung wird es spannender:
Sollte das Ganze tatsächlich als regelrechte Spendenaktion ohne entsprechende Vertragsgrundlage mit den Spendern ausgelobt abgewickelt worden sein, bestünde die Möglichkeit zu versuchen solche Aktionen nach den (falls im jeweiligen Bundesland noch vorhanden) Sammlungsgesetzen, bzw. auf dem Wege des Ordnungsrechts künftig als sittenwidrig zu unterbinden.

Begründung hierfür ist, dass 50% Verwaltungskostenanteil bei einer Spendenaktion eindeutig zu hoch wären.
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
Ronny1958
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Re: Überteuert Defibrilator aufgestellt - Betrug oder clever

Beitrag von Ronny1958 »

Zum letzten Beitrag: Zustimmung. Leider gibt es nur noch wenige Sammlungsgesetze mit staatlicher Überwachung.
weka hat geschrieben:Alle Bundesländer bis auf Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen haben die jeweiligen Sammlungsgesetze aufgehoben. Begründet wurde dies damit, dass Ordnungsrecht und Strafrecht ausreichten, um die Bürger zu schützen.
Das ist ein Hohn, aber leider Realität.

Eine Abhilfe für die Spender der Bundesländer welche kein eigene Sammlungsgesetz mehr haben:

VOR der Spende nachfragen beim DZI, ob es eine seriöse Einrichtung ist, für die man zu spenden beabsichtigt.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Tastenspitz
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Re: Überteuert Defibrilator aufgestellt - Betrug oder clever

Beitrag von Tastenspitz »

Townspector hat geschrieben:Variante A ist eine Vertragsbeziehung die als zwar als "Spende" betitelt wird, aber keine ist.
Das ist die mir bekannte. Allerdings wird das als Werbevertrag abgeschlossen und man erhält eine Rechnung über die Werbeleistung für den Zeitraum von-bis mit MwSt. welche dann als Vorsteuer abzugsfähig ist. Von "Spende" war da in den mir bekannten Fällen nie die Rede.
Townspector hat geschrieben:Bei Variante B - der wirklichen Spendensammlung wird es spannender:
Da müßte dann eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Das kann aber idR. nur der Verein selber. Dies Konstellation kenne ich zB. nicht.
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