Wie heißt dieses rechtstaatliche Prinzip? (Denken/Handeln)
Verfasst: 26.09.17, 15:19
Guten Tag,
vor einiger Zeit habe ich mal einen interessanten Terminus im Zusammenhang mit Rechtstaatlichkeit gelesen. Es ging darum, dass in unserem Rechtstaat nicht das Denken entscheidend ist, sondern das Handeln. Heißt in der Praxis (mal ein paar relativ böse Beispiele zur Verdeutlichung):
- x tötet y. z freut das. Das z sich freut, ist aber nicht justiziabel. Nur wenn z seine Freude äußern würde, wäre es justiziabel (u.a. Billigung, einer Straftat).
- volksverhetzende Gedanken sind nicht strafbewehrt. Derartige Handlungen dagegen schon (z.B. öffentliche Äußerungen).
- Den Staat zu verachten ist keine Straftat (ist nur ein Gedanke). Verächtliche Handlungen durchzuführen (Äußerungen u.a.) dagegen schon (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole).
Für das Prinzip "Die Gedanken sind frei, Handlungen aber nicht unbedingt" gibt es einen bestimmten Fachterminis (Der mir aber nicht mehr einfällt).
Weiß jemand, welchen Fachterminus ich suche?
Besten Dank und Grüße
jtf
vor einiger Zeit habe ich mal einen interessanten Terminus im Zusammenhang mit Rechtstaatlichkeit gelesen. Es ging darum, dass in unserem Rechtstaat nicht das Denken entscheidend ist, sondern das Handeln. Heißt in der Praxis (mal ein paar relativ böse Beispiele zur Verdeutlichung):
- x tötet y. z freut das. Das z sich freut, ist aber nicht justiziabel. Nur wenn z seine Freude äußern würde, wäre es justiziabel (u.a. Billigung, einer Straftat).
- volksverhetzende Gedanken sind nicht strafbewehrt. Derartige Handlungen dagegen schon (z.B. öffentliche Äußerungen).
- Den Staat zu verachten ist keine Straftat (ist nur ein Gedanke). Verächtliche Handlungen durchzuführen (Äußerungen u.a.) dagegen schon (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole).
Für das Prinzip "Die Gedanken sind frei, Handlungen aber nicht unbedingt" gibt es einen bestimmten Fachterminis (Der mir aber nicht mehr einfällt).
Weiß jemand, welchen Fachterminus ich suche?
Besten Dank und Grüße
jtf